Einspruch sinnvoll?

4 Antworten

Ein Tempolimit ohne Aufhebungsschild endet automatisch nach Ende der Gefahrenstelle (hier: Baustelle), wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.

Das Fehlen der Wiederaufstellung des 50 km/h-Schilds nach der Baustelle würde Dich theoretisch sogar dazu berechtigen, mit 100 km/h weiterzufahren (weil Landstraße) - sofern diese Geschwindigkeit der Verkehrslage, dem Wetter, den Straßenverhältnissen, den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Halidisk  15.01.2025, 07:41

Danke, zumindest auf diesem Gebiet , auf dem Gebiet meines Gastgebers, möchte ich nahezu 100 % verkehrsfest bleiben

Du hast einen 30er Bereich, der an einer Baustelle endet.

Vor der Baustelle stehen dann Schilder in Kombination.
Und genau die wären wichtig.
Denn ein dort angebrachtes 30km/h Schild mit einem Baustellenschild,
gilt nur im Bereich der Baustelle.

Und dann kommt es drauf an, dass der 30er Abschnitt, baulich oder durch andere Maßnahmen, sich von dem Rest der Straßenführung unterscheidet.

Deswegen muss an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ein 30km/h Schild angebracht werden.

Falls nicht, kannst du danach, so schnell fahren wie es die Verhältnisse vorgeben.

Da muss beim Ordnungsamt jemand seine Aufgabe nicht richtig gemacht haben.

Und bei der Verkehrsaufsicht der Kommune reibt man sich die Hände.

Hansi

Steht dort ein 50 Schild und dann ein 30 Schild in Verbindung (!) mit dem Zeichen für Baustelle, gelten die 30 nur für die Baustelle.

Ist die Baustelle vorbei gilt "automatisch" wieder 50.


OhneNamen425 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 22:49

Es war nicht in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen.

MAB98  14.01.2025, 23:24
@OhneNamen425

Dann gelten die 30 theoretisch so lang bis ein Schild eine andere Geschwindigkeit vorgibt.

Da hat wohl jemand einen Fehler gemacht.

Sag' doch einfach mal was Sache ist!

Du redest von Baustellen und Verkehrszeichen von Tempo-Limits und Einspruch gegen Bußgeldbescheide.

Bußgelder werden jedoch erst bei einem Verstoß erlassen. Davon ist jedoch überhaupt nicht die Rede.