Einspruch sinnvoll?
Wir haben hier eine ländliche Straße, auf der ein Abschnitt auf Tempo 30 reduziert wurde. Danach folgt ein 50er-Schild. Dieses 50er-Schild musste aufgrund von Baggerarbeiten entfernt werden, wurde jedoch hinter der Baustelle nicht wieder aufgestellt. Die Fahrbahn ist schmal und nicht markiert. Der Gegenverkehr durfte dennoch mit 50 km/h fahren, und ein 30er-Schild wurde auf meiner Seite nach Einmündungen nicht wiederholt.
Es ist daher anzunehmen, dass es sich wahrscheinlich um ein Versehen der Bauarbeiter handelte, das 50er-Schild hinter der Baustelle nicht wieder aufzustellen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde das Schild wieder aufgestellt.
Theoretisch gesehen hätte man noch einen Kilometer nach der Baustelle Tempo 30 fahren müssen (in einem Bereich, wo normalerweise Tempo 50 gilt). Das erscheint mir jedoch unwahrscheinlich.
Kann man in einem solchen Fall Beschwerde einlegen oder gegen einen möglichen Bußgeldbescheid klagen? Was wäre, wenn die Herabsetzung auf 30 km/h tatsächlich nur ein Versehen war und gar nicht von der Behörde angeordnet wurde? Das halte ich in diesem Fall für gut möglich.
4 Antworten
Ein Tempolimit ohne Aufhebungsschild endet automatisch nach Ende der Gefahrenstelle (hier: Baustelle), wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.
Das Fehlen der Wiederaufstellung des 50 km/h-Schilds nach der Baustelle würde Dich theoretisch sogar dazu berechtigen, mit 100 km/h weiterzufahren (weil Landstraße) - sofern diese Geschwindigkeit der Verkehrslage, dem Wetter, den Straßenverhältnissen, den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst sind.
Danke, zumindest auf diesem Gebiet , auf dem Gebiet meines Gastgebers, möchte ich nahezu 100 % verkehrsfest bleiben
Du hast einen 30er Bereich, der an einer Baustelle endet.
Vor der Baustelle stehen dann Schilder in Kombination.
Und genau die wären wichtig.
Denn ein dort angebrachtes 30km/h Schild mit einem Baustellenschild,
gilt nur im Bereich der Baustelle.
Und dann kommt es drauf an, dass der 30er Abschnitt, baulich oder durch andere Maßnahmen, sich von dem Rest der Straßenführung unterscheidet.
Deswegen muss an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ein 30km/h Schild angebracht werden.
Falls nicht, kannst du danach, so schnell fahren wie es die Verhältnisse vorgeben.
Da muss beim Ordnungsamt jemand seine Aufgabe nicht richtig gemacht haben.
Und bei der Verkehrsaufsicht der Kommune reibt man sich die Hände.
Hansi
Steht dort ein 50 Schild und dann ein 30 Schild in Verbindung (!) mit dem Zeichen für Baustelle, gelten die 30 nur für die Baustelle.
Ist die Baustelle vorbei gilt "automatisch" wieder 50.
Dann gelten die 30 theoretisch so lang bis ein Schild eine andere Geschwindigkeit vorgibt.
Da hat wohl jemand einen Fehler gemacht.
Du redest von Baustellen und Verkehrszeichen von Tempo-Limits und Einspruch gegen Bußgeldbescheide.
Bußgelder werden jedoch erst bei einem Verstoß erlassen. Davon ist jedoch überhaupt nicht die Rede.
Es war nicht in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen.