Was passiert wenn eine Passantim behauptet es ist nichts passiert obwohl sie angefahren wurde?
Darf ich dann weiterfahren
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
§142 StGB:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du musst die Feststellung deiner Personalien "ermöglichen". Wenn du das pflichtgemäß tust und die Gegenseite kein Interesse daran hat, dieses Angebot anzunehmen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Ihr solltet auf jeden Fall eure Daten austauschen.
- Sollte doch noch was auftreten, kann die angefahrene Passantin ihren Schaden wenigstens geldtend machen
- Sollte ein unbeteiligter den Unfall gesehen haben, aber nicht mitbekommen, dass alles in Ordnung ist, könnte eine Anzeige unnötig aufwändige Ermittlungen nach sich ziehen
Ich sag mal wenn ab dem Unfall 2 Jahre vergangen sind, ist damit zu rechnen, dass nichts mehr kommen wird. schon alleine, weil nach der Zeit niemand mehr einen zusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen und Folgeschäden nachweisen kann