Vorfahrt bei Stoppschild?
Moin moin, übe gerade ein bisschen Fahrschule und verstehe beim besten Willen und mehrmaligen googeln nicht, warum meine Antwort hier falsch ist
Bei einem Stoppschild muss man ja Vorfahrt gewähren.
Nun verstehe ich aber nicht, warum es richtig ist, den gelben durchzulassen, aber nicht den grünen.
Würde mich freuen, wenn mich jemand erleuchten könnte.
4 Antworten
Die Vorfahrtstraße (es gibt hier keine "Hauptstraße") ist die Straße rechts von der Kreuzung und die Straße hinter der Kreuzung (so wie auf dem Schild abgebildet).
Jedes Fahrzeug, das auf dieser Straße fährt (hier also das gelbe), hat Vorfahrt gegenüber den Fahrzeugen, die sich nicht auf der Vorfahrtstraße befinden, also du selbst und der grüne Lieferwagen.
Der Gelbe hat also schon mal Vorfahrt vor dir (1. Antwort). Dann hast du ja noch ein Stoppschild, also must du anhalten (2. Antwort).
Da der Grüne und du beide nicht auf der Vorfahrtstraße sind, gilt, was sie Schilder sagen. Bei dir ist es ein Stoppschild, beim Grünen ein Vorfahrt-Achten-Schild (erkennbar an der Form, auch wenn man es nicht von vorne sieht).
Da diese beiden Schilder aber nicht regeln, wer von euch beiden Vorfahrt hat, gilt automatisch die Rechts-vor-Links-Regel, also darfst du vor dem Lieferwagen fahren.
Die Vorfahrtregeln sind aber nur relevant, wenn sich zwei Fahrzeuge in die Quere kommen würden (so wie du und der Grüne, die beide in die selbe Straße wollen). Würde der Grüne nach rechts in deine Straße einbiegen, würdet ihr euch ja nicht in die Quere kommen und ihr könnten beide gleichzeitig losfahren, sobald der Gelbe weg ist.
Wenn der Grüne und du beide geradeaus fahren wolltet, würdet ihr euch ja in die Quere kommen, wenn ihr gleichzeitig fahrt. Also muss hier auch eine Vorfahrtregel angewendet werden. Interessanterweise gilt sowohl für das dreieckige "Vorfahrt gewähren"-Schild, als auch für das achteckige Stoppschild ("Halt! Vorfahrt gewähren"), dass dem Querverkehr Vorfahrt gewährt werden muss. Hier würde das aber für beide gelten, da ja jeder für den anderen der Querverkehr ist. Da ich im Internet auf die Schnelle keine Lösung gefunden habe, interpretiere ich das so, dass man dem Querverkehr nur dann Vorfahrt gewähren muss, wenn dieser auch Vorfahrt hat. Da ihr aber beide nicht auf der Vorfahrtstraße seid und keiner von euch aufgrund der Schilder Vorfahrt hat, gilt Rechts-vor-Links und somit hast du immer Vorfahrt gegenüber dem Grünen, egal, wohin der will.
Wow da wäre ich im leben nicht drauf gekommen... danke! :)
Du hast nur ein Stoppschild, weil der Blick nach rechts auf die Vorfahrtsstraße eingeschränkt ist, ansonsten hättest du, wie auch der grüne, ein "Vorfahrt achten" Schild.
Deshalb gilt zwischen Dir und dem grünen "Rechts-vor-Links", da ihr euch beide auf gleichberechtigten Straßen befindet.
Weil der grüne nicht auf der Hauptstraße fährt, sondern auch auf einer Vorfahrtstraße. Damit gilt für die zwei Vorfahrtstraßen rechts vor links und deshalb darfst du vor ihm fahern.
Aber laut dem Stoppschild müsste ich doch ihm die Vorfahrt gewähren, oder nicht?
Das kleine Schild unter dem Stoppschild zeigt doch den Straßenverlauf an. Also die (aus deiner Sicht) von rechts nach geradeaus abbiegende Hauptstraße und die von links zu dir abbiegende nachrangige Straße. Die auf der Hauptstraße haben Vorfahrt, aber der von links ist dir sozusagen gleichrangig (da nicht auf der Hauptstraße). Das Stoppschild heißt ja nur gegenüber dem normalen Vorfahrtsschild, dass du dein Fahrzeug einmal komplett zum stehen bringen musst.
Was wäre aber wenn der Grüne nicht links abbiegen würde, sondern geradeaus fahren würde? Dann müsste ich ihn durchlassen oder?
Das Stoppschild und das Vorfahrtgewärenschild sind gleichwertig. Nur dass du beim Stoppschild erstmal anhalten musst.
Deshalb gilt zwischen den beiden "Nebenstraßen" Rechts vor Links.
Okay und wenn der Grüne aus seiner sicht geradeaus fahren würde? Dann müsste ich ja warten da ich laut dem Stoppschild dem Querverkehr Vorfahrt gewähren muss, oder?