Wenn deine Eltern Zugewinngemeinschaft haben, würde deine Mutter nach gesetzllicher Regelung (also wenn es kein Testament gibt) die Hälfte erben und dein Bruder und du jeweils ein Viertel (ca. 125000). Der Pflichtteil wäre dann die Hälfte davon also etwa 62.500.
Die Erbschaft wird man nicht verhindern können, das ist richtig, da die Zahlung aus eigenem Vermögen vorgeht, wenn sonst der Steuerzahler einspringen muss. Aber bei einem Achtel des Wertes, den sie dir auszahlen müsste, muss deine Mutter das Haus nicht verkaufen, da kann sie doch einen Kredit aufnehmen, das sollte kein Problem sein.