Der Versorgungsausgleich findet im Rahmen des Scheidungsverfahrens statt, dabe wird der Wertzuwachs des Hauses u.a. berücksichtigt. Und dafür, dass du während der Ehe durch die Kindererziehung weniger verdient hast, müsstest du m. E. zumindest Rentenanwartschaften von ihm überschrieben bekommen. - Ich bin allerdings keine Expertin für Familienrecht.

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Vorschlag: Dort nachfragen wo das Schreiben herkam.

Dein Freund darf übrigens die Abfragemöglichkeiten nicht für private Zwecke nutzen, das sollte er lieber bleiben lassen, kann sonst große Probleme geben.

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An die Daten kann die Polizei zB durch Befragung des Umfeldes gekkommen sein. Und auch jemand der die Tat nicht gesehen hat, kann zu einer Aussage vorgeladen werden, zB werden Geschädigte einer Sachbeschädigung (Auto, Fahrerflucht) zur Schadenshöhe und Schadensregulierung befragt.

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"dann wurden wir leider dabei erwischt" Also im Namen des Kioskbetreibers und aller gesetzestreuen Bürger sage ich mal: nicht leider, sondern Gottseidank.

Dann viel Erfolg dabei, der Polizei zu beweisen, dass der Kiosk schon vorher aufgebrochen war. Ansonsten muss man damit leben, wenn man so blöd ist, die Straftat anderer auszunutzen, dass sie einem zugerechnet wird.

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Einen Anhörungstermin gab es nicht? Auf das "Mahnschreiben" des Gerichts hättest du schon reagieren sollen, das war ein schlechter Rat nichts zu machen. Du hast doch sicher einen Nachweis, dass du die Auflage erfüllt hast, den ans Gericht schicken und um Aufhebung des Arrestbeschlusses bitten.

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Im Termin kannst du vom Gericht eine "diskrete" Bescheinigung über die Zeit deiner Anwesenheit bekommen. Die Frage ist, ob du ohne Vorlage der Ladung - also nur mit der Info "Ich habe da einen Gerichtstermin" - frei bekommst.

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Im österreichischen Recht kenne ich mich nicht aus, in Deutschland wäre auf jeden Fall eine Sperre zur Erteilung der Fahrerlaubnis fällig - das wäre vermutlich für dich die schlimmste Strafe. Außerdem nach Jugendstrafrecht vermutlich Sozialstunden und eine Ermahnung oder Verwarnung.

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Also nach meiner Erfahrung stellt das AG dir einen Fahrschein zur Verfügung, wenn du ihn nicht selber bezahlen kannst. Wirst du freigesprochem, bleibt es dabei, wirst du verurteilt (oder Einstellung mit Kostentragung) musst du den später in Raten zurückzahlen.

Ich würde mal beim AG anrufen und nachfragen ob sie deine Brief erhalten haben und wie weit die Bearbeitung ist.

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Wenn du als Zeuge aussagen sollst und willst, müsst ihr das auf jeden Fall v o r Beginn der Verhandlung klären, notfalls wenn die Sache aufgerufen wird. Der Richter oder die Richterin entscheidet dann, ob du als Zeuge gehört wirst - das kommt darauf an, ob du wirklich etwas zur Sache aussagen kannst. Besser ist es, das vorher (zB telefonisch) zu klären. Auf keinen Fall solltest du dich in den Zuhörerbereich setzen, bevor das geklärt ist, da Zeugen vor ihrer Vernehmung der Verhandlung nicht beiwohnen dürfen.

Deine Eltern brauchst du weder als Zuhörer noch als Zeuge, schaden tut es natürlich nicht.

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"Ab-in-den-Urlaub" hatte mal eine Internetseite namens aidu. Das Kreuzfahrtunternehmen Aida hat erfolgreich dagegen geklagt, da zu ähnlich.

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Ich frage mich gerade, ab wieviel Fragen zum immer gleichen Sachverhalt hier eigentlich eine Belästigung der anderen User vorliegt...

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Welche Lockerungen erelaubt wierden, wird für jeden Gefangenen individuell entschieden. Aber da man i.A. vor dem offenen Vollzug im geschlossenen ist, kann man diese Fragen dort stellen.

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Du k a n n s t unter das JGG fallen, musst aber nicht. Da du volljährig bist und offenbar bereits einer Arbeit nachgehst, spricht das eher nicht für Reifeverzögerungen und dann würde das normale Strafrecht angewendet. danach gäbe das aber auch nur eine Geldstrafe.

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Zu all den anderen guten Antworten muss ich noch ergänzen: Den Lokführer zu kündigen ist eine gaaanz tolle Idee, dann kommt zukünftig gar kein Zug mehr und die Kids brauchen sich nicht mehr zu beeilen...

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Also transsexuelle Männer empfinden sich als Männer, nicht als Frauen. Trotzdem werden diese vielleicht nicht unbedingt in die Männerhaftanstalt wollen, da sie dort vermutlich nicht viel Verständnis finden würden und evtl. sogar Übergriffe befürchten müssten.

Und die Entscheidungen werden im Einzelfall getroffen. Es ist möglich, eine Transfrau ins Frauengefängnis einzuweisen, wenn nicht zu erwarten ist, dass das dort zu Problemen führt. Da wird aber genau hingeschaut. Also sich mal eben von jetzt auf gleich zur Transfrau erklären in der Hoffnung, dann im Frauenknast die Ladys zu beglücken - dürfte nicht klappen.

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Das wird dir hier keiner beantworten können, egal wie oft du fragst. Da kann dir nur das Bundeszentralregister Auskunft geben.

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Das Strafverfahren wird dir leider dein Geld nicht zurückbringen, selbst wenn er verurteilt wird. Dazu musst du eine Zivilklage gegen ihn einreichen - und die Kosten dafür auslegen.

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