Kann man bei einer Verurteilung zur Jugendstrafe auch die Strafe im Erwachsenenvollzug absitzen?
Das ich selbst an meiner Lage schuld bin ist mir bewusst!. Verschont mich also bitte damit. Vielen Dank
Hallo.
Bitte erstmal durchlesen, bevor hier wild in die Tasten geschlagen wird.
Also folgendes : Ich wurde Ende 2021 zur Bewährung verurteilt, sogenannt "2 auf 3". Also entweder 2 Jahre Haft oder 3 Jahre Bewährung. Wie dem auch sei.. Ich habe am 15.05 eine Verhandlung wegen einer Sache aus 2024, kurz bevor meine Bewährung vorbei gewesen wäre. Daher wurde die Bewährung verlängert bis die Verhandlung vorbei ist.
Ich habe mich schon damit abgefunden das meine Bewährung wiederrufen wird. Was mich nun aber interessieren würde : Als ich verurteilt worden bin war ich schon volljährig. Trotzdem wurde ich ja zur Jugendstrafe verurteilt. Kann man diese trotzdem vielleicht in einem Erwachsenen Vollzug verbringen?.
Ganz ehrlich : Ich denke nicht das ich den Jugendvollzug überleben würde, bei all den Testosteron geladenen aggressiven Jungen Typen die sich ständig nur profilieren wollen. Da passe ich als Einzelgänger, der einfach nur in Ruhe gelassen werden möchte einfach nicht rein.
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Wenn du mittlerweile über 18 bist, wird auch die Jugendstrafe im normalen Vollzug verbüßt
Das ist nicht ganz korrekt, solange der FS über 18 und unter 24 ist, kann die Strafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden, sie muss aber nicht. Darüber entscheidet der Vollstreckungsleiter.
Erst wenn der FS 24 Jahre alt ist, muss die Strafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden.
Natürlich stecken die keine Erwachsenen zu den Jugendlichen. Diese JUGENDLICHEN müssen ja geschützt werden.
theoretisch geht das ja, frag deinen anwalt oder jemand der sich wirklich damit auskennt
zur not kann dein anwalt das ja auch so anbringen, das du im erwachsenenvollzug "besser" aufgehoben bist.
ob das dann wirklich so is...
niemand den ich kenne sagt das erwachsenenvollzug friedlich und ruhig ist...
Meines Wissens wird ab 24 meist die weitere Strafe im Erwachsenenstrafvollzug vollstreckt (die Frage stellt sich ja auch bei langjährigen Strafen irgendwann). Entweser bist du bis zur Entscheidung bereits 24 oder du kannst es zumindest beantragen.
du weißt aber schon, dass im Erwachsenenvollzug auch kein kuschelkurs herrscht, oder?
Ja, dessen bin ich mir bewusst. Ich kann mir aber durchaus vorstellen das es im Erwachsenenvollzug ruhiger zugeht
Ich bin nun 23 Jahre Alt. Als ich verurteilt worden bin war ich knappe 20. Also wird das zu 100% im Erwachsenenvollzug verbüßt?