Kann man bei einer Verurteilung zur Jugendstrafe auch die Strafe im Erwachsenenvollzug absitzen?

3 Antworten

Wenn du mittlerweile über 18 bist, wird auch die Jugendstrafe im normalen Vollzug verbüßt


VaryNia  04.05.2025, 15:23

Das ist nicht ganz korrekt, solange der FS über 18 und unter 24 ist, kann die Strafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden, sie muss aber nicht. Darüber entscheidet der Vollstreckungsleiter.

Erst wenn der FS 24 Jahre alt ist, muss die Strafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden.

Marius765 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 14:41

Ich bin nun 23 Jahre Alt. Als ich verurteilt worden bin war ich knappe 20. Also wird das zu 100% im Erwachsenenvollzug verbüßt?

DerHans  04.05.2025, 14:44
@Marius765

Natürlich stecken die keine Erwachsenen zu den Jugendlichen. Diese JUGENDLICHEN müssen ja geschützt werden.

theoretisch geht das ja, frag deinen anwalt oder jemand der sich wirklich damit auskennt

zur not kann dein anwalt das ja auch so anbringen, das du im erwachsenenvollzug "besser" aufgehoben bist.

ob das dann wirklich so is...

niemand den ich kenne sagt das erwachsenenvollzug friedlich und ruhig ist...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interesse, Neugier und Erfahrungen

Meines Wissens wird ab 24 meist die weitere Strafe im Erwachsenenstrafvollzug vollstreckt (die Frage stellt sich ja auch bei langjährigen Strafen irgendwann). Entweser bist du bis zur Entscheidung bereits 24 oder du kannst es zumindest beantragen.

du weißt aber schon, dass im Erwachsenenvollzug auch kein kuschelkurs herrscht, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Marius765 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 15:22

Ja, dessen bin ich mir bewusst. Ich kann mir aber durchaus vorstellen das es im Erwachsenenvollzug ruhiger zugeht