Unter 18 schon zwei Vorstrafen - Respekt. Danke dass damit den Ausländerhassern wieder Futter geliefert wird.

Aber zur Frage: ausreisen darfst du. Vermutlich ist nach 2 Wochen das Verfahren noch bei der Polizei und nicht beim Gericht, mit einer Ladung zur Verhandlung ist also nicht zu rechnen, höchstens mit einer Vorladung zur Polizei. Wenn du nicht allzu lange wegfährst, ist das sicher kein Problem, ansonsten müsste sich jemand um deine Post kümmern, dass du nichts wichtiges verpasst.

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Also bei uns wollen die Kontrolleure irgendeinen Ausweis mit Foto sehen, ansonsten wird die Polizei geholt.

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Dass jemand nicht aussagt, wird vom Gericht ja auch entsprechend gewertet. Besser als wenn gelogen wird zu Gunsten des Angeklagten.

Ach so, ich hoffe ich durfte als "Tochter" eines "Schlauer als Gott"s hier überhaupt antworten...

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Deine Anzeige hat jetzt schon 3 Behörden beschäftigt und nun magst du nicht mehr?

Also selbst wenn du deinen Strafantrag (nicht die Anzeige) noch zurücknehmen könntest (geht nur mit Zustimmung aller Beteiligten) und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht - solltest du bedenken, dass dir als dem Verursacher dann die Verfahrenskosten auferlegt werden können. Je nachdem ob ein Verteidiger involviert ist und andere Zeugen oder noch schlimmer Dolmetscher und Sachverständige, kann das richtig teuer werden.

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Die größte selbst erlebt 19 Jahre. Vom Erzählen 42 Jahre (Stiefvater) bzw. ca. 35 Jahre (Lehrerin und Schüler - erst nachdem er aus der Schule raus war natürlich)

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Die Bewährung ist eigentlich da, um dir zu helfen. Also nutze sie positiv.

Wenn jemand Stress zu Hause hat und nicht auf die Idee kommt sich Hilfe zu holen (Jugendamt, Polzei, Vertrauenslehrer...) sondern einen bewaffneten Überfall braucht um Kontakt zur Polizei zu kriegen - der Mensch braucht Hilfe.

Vielleicht entdeckst du ja sogar dass andere Sachen Spaß machen können, die nicht illegal sind.

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Wenn deine Mutter mit in dem Haus wohnt, würde das evtl. nicht als Schenkung gezählt werden, sondern als Beteiligung an den Wohnkosten - je nachdem wie sie das ansonsten geregelt haben. Das müsste im Zweifel gerichtlich geklärt werden - dann passt auf dass die Kosten nicht höher werden als der Streitwert.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung finde ich es auch traurig, so auf das Geld der Mutter zu gieren - es hört sich fast an, als ob du es nicht erwarten kannst zu erben.

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Eine Hausdurchsuchung muss normalerweise richterlich genehmigt werden und die möchten da schon etwas mehr Belege als die - möglicherweise noch anonyme - Anzeige eines Nachbarn.

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Wow, das ist eine interessante Mischung.

Nachdem ich viel mit dem Wahlomat gespielt habe, wage ich mal die These, dass keine der derzeit existierenden Parteien alle deine Wünsche abdeckt, da gibt es immer mindestens einen krassen Widerspruch.

Da wirst du wohl deine eigene Partei gründen müssen. Vielleicht gibt es ja mehr Leute die so denken wie du, als einige hier vermuten.

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Meiner Meinung nach spricht überhaupt nichts dagegen.

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Ist bei mir unterschiedlich, da ich Intervallfasten 5+2 mache.

An "normalen" Arbeitsagen esse ich was in der Frühstücks- und Mittagspause, mittags manchmal warm aus der Kantine, manchmal ein Brötchen. Abends essen wir oft warm, aber das ist meist was schnelles. Am Wochenende Frühstück, Mittag, was Süßes zum Kaffee und Abendessen, wobei Mittag oder Abend warm ist.

Und an den Fastentagen mittags einen Salat und abends einen klenen Jogurt oder eine Buttermilch. Da komme ich nur auf 500-600 Kalorien, aber das ist ja das Ziel. Durch die Fastentage habe ich meine Einstellung zum Essen auch geändert, ich finde es jetzt nicht mehr so wichtig, kann es einfacher ignorieren, wenn ich mal hungrig bin und weiß das Essen an den "normalen" Tagen mehr zu schätzen.

Komischerweise schaffe ich es an den Fastentagen problemlos ohne Süßigkeiten auszukommen, an den anderen Tagen nicht - das ist nämlich men Problem.

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Mill: Keine Lockdowns zu verhängen, hätte dann das Ziel, das größtmögliche Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen zu erhalten. Dann würde man unterstellen, dass die Folgen eines Lockdowns (z. B. Einschränkung der persönlichen Freiheit) schwerer wiegen als die potenziellen Risiken einer unkontrollierten Verbreitung.

Kant: Die Einhaltung von moralischen Prinzipien und Pflichten würde gegen das Fehlen von Lockdowns sprechen, da es eine moralische Pflicht gibt, das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen, auch wenn dies bedeutet, dass Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen.

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Dass sich nicht alle drei Richter einig sind, muss sich ja nicht zwangsläufig auf den Schuldspruch beziehen. Es kommt weitaus öfter vor, dass sich alle über die schuld eineig sind, aber nicht über das Strafmaß.

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Wenn ich das richtig verstehe seid ihr drei alle Erben. Dann bildet ihr eine Erbengemeinschaft, die. g e me i n s a m entscheidet. Da hat dein Bruder gar nichts in Besitz zu nehmen.

Wir hatten ein ähnliches Problem, haben dann einen Anwalt genommen weil es sonst nicht vorwärts ging.

Auf heden Fall müsst ihr mit dem Testament zum Nachlassgericht und einen Erbschein beantragen.

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Meine Meinung ist erstmal, dass zu einer Meinungsumfrage eher eine Diskussion geeeignet ist als eine Frage.

Ohne die Statistik im Einzelnen zu kennen und wie sie erstellt wurde, kann man da auch schwerlich was Sinnvolles zu sagen.

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Bei uns muss man durch einen Scanner wie am Flughafen, und genauso muss man - wenn es dann piept - wieder zurück und solange alles ablegen, bis Ruhe ist. GGf. wird dann auch noch mit der Handsonde kontrolliert.

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