Meinung des Tages: Zeugnisse für Erstklässler - Sind Noten ab der 1. Klasse sinnvoll oder zu früh?

[Bild durch KI erstellt]

Eltern überschätzen oft die Leistungen ihrer Kinder

Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigt, dass viele Eltern die schulischen Fähigkeiten ihrer Kinder überschätzen – besonders solche mit geringem Bildungsgrad oder Migrationshintergrund. In Bundesländern, in denen Erstklässler Noten bekommen, passen Eltern ihre Einschätzung nach der Zeugnisausgabe eher der Realität an. Das gilt vor allem im Fach Deutsch. 

Noten sind nicht immer objektiv

Bildungsforscher Andreas Hartinger kritisiert, dass Noten häufig keine objektiven Aussagen über den tatsächlichen Lernstand machen. Bewertungen hängen stark vom Vergleich innerhalb der Klasse sowie von der Einschätzung der Lehrkraft ab. Außerdem können Noten demotivieren und Kinder früh stigmatisieren. Die Studie selbst blendet diese psychosozialen Auswirkungen jedoch aus. Es gibt Hinweise darauf, dass identische Arbeiten unterschiedlich bewertet werden – je nach Name oder Herkunft des Kindes.

Mehr Unterstützung statt mehr Druck auf Eltern

Obwohl gut informierte Eltern ihre Kinder besser fördern können, warnen Fachleute davor, die Verantwortung einseitig auf sie abzuwälzen. Bildungsforscherinnen wie Astrid Rank fordern daher mehr staatliche und schulische Verantwortung. Gerade sozial benachteiligte Eltern könnten oft gar nicht mehr leisten – etwa wegen Sprachbarrieren oder schwieriger Lebensumstände. Ein Ansatz sei, schriftliche Beurteilungen besser zu erklären und mit Eltern-Kind-Gesprächen zu verknüpfen, wie etwa in Bayern mit dem Lernentwicklungsgespräch.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Noten ab der 1. Klasse sinnvoll – oder einfach zu früh?
  • Fördern sie Leistung oder eher Angst und Konkurrenz?
  • Wie habt Ihr das bei Euren Kindern (oder früher bei Euch selbst) erlebt?

Wir sind sehr gespannt auf Eure Antworten!

Euer gutefrage Team

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Ja, ab der 1. Klasse sind Noten sinnvoll

Wir hatten Noten ab der ersten Klasse. Da ich zu den recht gut bewerteten Schülern gehörte, erlaube ich mir keine Einschätzung, ob das vielleicht denen mit schlechteren Zensuren emotional geschadet hat. Immerhin wusste jeder wo er steht.

Aber andere Bewertungen bergen m.E. immer ein vergleichbares Risiko. Zum Beispiel wurden im Kindergarten die Vorschularbeiten mit einem Bienchen(stempel) verziert, wenn sie besonders gelungen waren. Da gab es genauso Vergleiche (Ätsch, ich habe ein Bienchen und du nicht...) wie mit Zensuren.

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Wenn deine Eltern Zugewinngemeinschaft haben, würde deine Mutter nach gesetzllicher Regelung (also wenn es kein Testament gibt) die Hälfte erben und dein Bruder und du jeweils ein Viertel (ca. 125000). Der Pflichtteil wäre dann die Hälfte davon also etwa 62.500.

Die Erbschaft wird man nicht verhindern können, das ist richtig, da die Zahlung aus eigenem Vermögen vorgeht, wenn sonst der Steuerzahler einspringen muss. Aber bei einem Achtel des Wertes, den sie dir auszahlen müsste, muss deine Mutter das Haus nicht verkaufen, da kann sie doch einen Kredit aufnehmen, das sollte kein Problem sein.

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Meines Wissens wird ab 24 meist die weitere Strafe im Erwachsenenstrafvollzug vollstreckt (die Frage stellt sich ja auch bei langjährigen Strafen irgendwann). Entweser bist du bis zur Entscheidung bereits 24 oder du kannst es zumindest beantragen.

du weißt aber schon, dass im Erwachsenenvollzug auch kein kuschelkurs herrscht, oder?

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Unter 18 schon zwei Vorstrafen - Respekt. Danke dass damit den Ausländerhassern wieder Futter geliefert wird.

Aber zur Frage: ausreisen darfst du. Vermutlich ist nach 2 Wochen das Verfahren noch bei der Polizei und nicht beim Gericht, mit einer Ladung zur Verhandlung ist also nicht zu rechnen, höchstens mit einer Vorladung zur Polizei. Wenn du nicht allzu lange wegfährst, ist das sicher kein Problem, ansonsten müsste sich jemand um deine Post kümmern, dass du nichts wichtiges verpasst.

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Also bei uns wollen die Kontrolleure irgendeinen Ausweis mit Foto sehen, ansonsten wird die Polizei geholt.

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Dass jemand nicht aussagt, wird vom Gericht ja auch entsprechend gewertet. Besser als wenn gelogen wird zu Gunsten des Angeklagten.

Ach so, ich hoffe ich durfte als "Tochter" eines "Schlauer als Gott"s hier überhaupt antworten...

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Deine Anzeige hat jetzt schon 3 Behörden beschäftigt und nun magst du nicht mehr?

Also selbst wenn du deinen Strafantrag (nicht die Anzeige) noch zurücknehmen könntest (geht nur mit Zustimmung aller Beteiligten) und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht - solltest du bedenken, dass dir als dem Verursacher dann die Verfahrenskosten auferlegt werden können. Je nachdem ob ein Verteidiger involviert ist und andere Zeugen oder noch schlimmer Dolmetscher und Sachverständige, kann das richtig teuer werden.

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Die größte selbst erlebt 19 Jahre. Vom Erzählen 42 Jahre (Stiefvater) bzw. ca. 35 Jahre (Lehrerin und Schüler - erst nachdem er aus der Schule raus war natürlich)

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Die Bewährung ist eigentlich da, um dir zu helfen. Also nutze sie positiv.

Wenn jemand Stress zu Hause hat und nicht auf die Idee kommt sich Hilfe zu holen (Jugendamt, Polzei, Vertrauenslehrer...) sondern einen bewaffneten Überfall braucht um Kontakt zur Polizei zu kriegen - der Mensch braucht Hilfe.

Vielleicht entdeckst du ja sogar dass andere Sachen Spaß machen können, die nicht illegal sind.

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Wenn deine Mutter mit in dem Haus wohnt, würde das evtl. nicht als Schenkung gezählt werden, sondern als Beteiligung an den Wohnkosten - je nachdem wie sie das ansonsten geregelt haben. Das müsste im Zweifel gerichtlich geklärt werden - dann passt auf dass die Kosten nicht höher werden als der Streitwert.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung finde ich es auch traurig, so auf das Geld der Mutter zu gieren - es hört sich fast an, als ob du es nicht erwarten kannst zu erben.

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Eine Hausdurchsuchung muss normalerweise richterlich genehmigt werden und die möchten da schon etwas mehr Belege als die - möglicherweise noch anonyme - Anzeige eines Nachbarn.

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Wow, das ist eine interessante Mischung.

Nachdem ich viel mit dem Wahlomat gespielt habe, wage ich mal die These, dass keine der derzeit existierenden Parteien alle deine Wünsche abdeckt, da gibt es immer mindestens einen krassen Widerspruch.

Da wirst du wohl deine eigene Partei gründen müssen. Vielleicht gibt es ja mehr Leute die so denken wie du, als einige hier vermuten.

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Meiner Meinung nach spricht überhaupt nichts dagegen.

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Ist bei mir unterschiedlich, da ich Intervallfasten 5+2 mache.

An "normalen" Arbeitsagen esse ich was in der Frühstücks- und Mittagspause, mittags manchmal warm aus der Kantine, manchmal ein Brötchen. Abends essen wir oft warm, aber das ist meist was schnelles. Am Wochenende Frühstück, Mittag, was Süßes zum Kaffee und Abendessen, wobei Mittag oder Abend warm ist.

Und an den Fastentagen mittags einen Salat und abends einen klenen Jogurt oder eine Buttermilch. Da komme ich nur auf 500-600 Kalorien, aber das ist ja das Ziel. Durch die Fastentage habe ich meine Einstellung zum Essen auch geändert, ich finde es jetzt nicht mehr so wichtig, kann es einfacher ignorieren, wenn ich mal hungrig bin und weiß das Essen an den "normalen" Tagen mehr zu schätzen.

Komischerweise schaffe ich es an den Fastentagen problemlos ohne Süßigkeiten auszukommen, an den anderen Tagen nicht - das ist nämlich men Problem.

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Mill: Keine Lockdowns zu verhängen, hätte dann das Ziel, das größtmögliche Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen zu erhalten. Dann würde man unterstellen, dass die Folgen eines Lockdowns (z. B. Einschränkung der persönlichen Freiheit) schwerer wiegen als die potenziellen Risiken einer unkontrollierten Verbreitung.

Kant: Die Einhaltung von moralischen Prinzipien und Pflichten würde gegen das Fehlen von Lockdowns sprechen, da es eine moralische Pflicht gibt, das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen, auch wenn dies bedeutet, dass Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen.

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