mir wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen?
Hallo zusammen,
ich hatte vor drei Wochen einen Unfall auf der Autobahn. Zu der Zeit waren zwei meiner Freunde dabei, und sie haben sich leicht verletzt, ich auch. Die Polizei kam und fragte uns, ob ich schneller gefahren sei. Ich sagte, dass ich das nicht einschätzen kann, Aber das Auto war nicht zu schnell. Auch meine Freunde bestätigten, dass das Auto nicht zu schnell war. Wir waren alle geschockt und konnten nicht genau sagen, wie schnell ich tatsächlich war.
Jetzt habe ich einen Brief erhalten, in dem mir fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, aber ich kann entweder zustimmen oder dagegen Einspruch erheben. Meine Freunde waren die einzigen Zeugen und sie sind bereit, vor Gericht auszusagen, dass das Auto nicht zu schnell war.
Was soll ich jetzt tun? Was kann ich tun? Welche Strafe kann drohen, welche Möglichkeiten habe ich und habt ihr Erfahrung damit
4 Antworten
Unbeteiligte wurden verletzt, haben dies so vor der Polizei ausgesagt und dann gibt es meist "Standardmäßig" die Anzeige...
Das Leid deiner Freunde scheint dir ja recht egal zu sein, wenn für dich das Wichtigste ist, ob du zu schnell warst oder nicht.
Und wärst du angepasst gefahren, hätte es keinen Unfall gegeben ;-)
Niemand anderer ist verletz
ich glaube die Verfahren/Stadt hat mich angezeigt
im Brief steht „Sie führen in Anbetracht der besonderen Ortlichen Straße mit zu hoher Geschwindigkeit zu fahren“
Wenn die Geschwindigkeit Unfallursache war dann bist du zu schnell gefahren, egal was der Tacho sagt. Das kann schon bei 50 sein.
es war dunkel auf der Autobahn und bin Bordstein getroffen
Deine "Fragestellung" wirft einige Fragen auf: WAS FÜR EIN UNFALL war das überhaupt!? - War da "ein anderes Auto beschädigt"? Bist Du gegen irgendwas gefahren?! Gab es noch irgendeinen "Sachschaden"?! Wodurch sind Deine Freunde "Leicht verletzt" worden?! Gabe es eine "Unkontrollierte Vollbremsung"; oder was?!
Wenn Deine Freunde bereit sind, FÜR DICH "Vor Gericht auszusagen", u. bestätigen , dass "Du NICHT zu schnell warst", dann hast Du "vor Gericht" gute Karten! - Denn Du hast ZEUGEN! (die Gegenseite (oder Polizei) nicht!). (u. wenn Du "Unschuldig", bist, u,. dass auch einigermaßen plausibel darstellen kannst, dann wird die Sache sogar wahrscheinlich gar nicht vor Gericht verhandelt werden, sondern von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden!).
"Das Gegenteil" kann Dir ja nicht bewiesen werden?!
ICH würde daher diesem Bescheid widersprechen! (es sei denn, "ich hätte zu viel Geld"!?!).
Natürlich kannst Du Dir auch einen Anwalt nehmen! (aber auch DAS ist nicht ganz "Ohne Risiko": denn erstmal wird der Anwalt Dich kräftig zur Kasse bitten! (denk auch immer daran: es gibt gute u. schlechte Anwälte! ("BEzahlen" darfst DU aber (evtl. auch erst mal in VOrkasse treten) - so oder so! (es sei denn, Dir wird "Recht gegeben"! (Und Du scheinst ja auch Recht zu haben! (aber "Recht bekommen" Ist vor Gericht immer eine ganz andere Sache ...)).
Sollte die Sache aber wirklich vor Gericht kommen (?), könnte ein Anwalt aber hilfreich sein!
Da du der Fahrer gewesen bist und den Unfall verursacht hast bist du damit der Verursacher der Verletzungen deiner Beifahrer.
Was anderes wäre es meiner Meinung nach, wenn du unverschuldet den Unfall hattest.
ich bin aber nicht zu schnell gefahren