Autofahrer anzeigen wegen Nötigung möglich?

6 Antworten

Einmal wegen Nötigung“Hupen“

Ja, aber das ist eine Nötigung sondern Lärmbelästigung.

Einmal wegen mehrfach überhöhter Geschwindigkeit?

Nein, kann man nicht nachweisen.

Kein Nachweis für die Geschwindigkeitsüberhöhung.
Kein Nachweis für eine Nötigung. Vor allem dann nicht, wenn er hupt und niemand da ist.
Wenn soll er dann nötigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

realtoretto 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 11:31

Zählen als Nötigung die Camper die dort ca 10m neben der Straße schlafen und sehr viel Geld für die Übernachtungen bezahlen?

dazu muss ich sagen ist das eine Straße die nach 200m weiter endet und somit einfach unnötig ist mehrfach hin und herzufahren.

HfPol110, UserMod Light  21.10.2024, 12:10
@realtoretto

Nein, warum sollte das eine Nötigung sein.
Bei der Nötigung geht es ja darum, das man eine Person mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bringt.
Das ist hier nicht gegeben.

Wahrscheinlich hupt er als Warnung.

Ja, du kannst eine Anzeige aufgeben. Auch wenn das Verfahren evtl. eingestellt wird ist der Täter gewarnt. Er bekommt ja ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das eine Anzeige gegen ihn vorliegt.

Somit besteht eine gewisse Chance das er es danach sein läßt.

Grundloses Hupen kostet 5 Euro Verwarngeld und geschätzte Geschwindigkeit gibt es nicht.

Ist mal zumindest jmd. mit gleicher Geschwindigkeit während einer GNSS-Messung auf seinem Fahrzeug dem in gleichmäßigem Abstand hinterher gefahren?

Kann es sein, dass der "Huper" aus den von dir genannten Gründen schlechte Erfahrungen mit Fußgängern an der Stelle hat und deswegen vorsorglich hupt? (was max. Lärmbelästigung ist)

notting

Woher ich das weiß:Hobby