Übersteuert ein temporäres Tempolimit ein festes?
Ich war am Wochenende auf der Autobahn unterwegs und hatte eine Situation, die mich etwas verunsicherte: an einer Autobahn mit unbegrenzter Geschwindigkeit stand am rechten Straßenrand ein offensichtlich temporär aufgestelltes Leuchtschild mit "80". Es gab kein Zusatzschild wie "Baustelle". Es war zunächst auch kein Grund zu erkennen, warum die Geschwindigkeit begrenzt wurde.
Etwa 300m weiter standen feste "120"-Schilder. Diese waren nicht verdeckt. Welche Geschwindigkeit gilt denn jetzt? Theoretisch ja 120. Aber kurz danach sah ich den wahrscheinlichen Grund für die "80"-Limitierung: eine größere Beschädigung der Leitplanke. Also hätte man hier wohl noch 80 fahren sollen.
Ist das ein Fehler in der Beschilderung? Übersteuern solche temporären Schilder die festen Schilder? Hätten die festen Schilder verdeckt werden müssen?
6 Antworten
Das war, wie so oft, ein Ausschilderungsfehler. Es gilt immer das letzte Schild, welches man passiert hat.
Mobile Schilder haben keine aufhebende Wirkung von fester Beschilderung. Einzige Ausnahme sind mobile Halteverbotsschilder.
Wenn Schilder nicht gelten sollen, müssen diese Umgedreht ausgekreuzt oder abgedeckt werden.
Automatische Geschwindigkeitsregelungen in Autos reagieren ja auch auf alle sichtbaren Schilder. Woher soll das Auto denn wissen, dass das Schild ungültig ist?
Naja was das Auto erkennt ist nicht rechtsgültig und soviel Mist wie die VZE in den meisten Fahrzeugen anzeigt...
Grundsätzlich hast Du recht aber wenn eindeutig erkennbar ist was gemeint ist dann kann das auch anders sein. Also z B es gilt 80 damn kommt ein Verkehrsleitsystem zeigt 120 und 50 Meter dahinter wurde wieder temporär 80 aufgestellt dann gilt nicht auf den 50 Metern 120
Dass mobile Schilder andere (nicht abgedeckte) Schilder aushebeln, gilt ausschließlich bei Haltverboten, die dort vorübergehend gelten, wo es eigentlich eine spezielle Regelung zum Parken gibt. Anlage 2 Abschnitt 8 lfd. Nr. 61, Nr. 2 StVO
In allen anderen Fällen gilt immer das, was beschildert wird und es darf keine widersprüchlichen Regelungen geben.
In deinem Fall hätte das Tempo-120-km/h-Schild abgedeckt werden müssen.
Ab dem jeweiligen Schild gilt immer die darauf angegebene Geschwindikgkeit.
In Deinem Fall scheint vergessen worden zu sein das feste 120er-Schild abzudecken oder "durchzustreichen" (was ja auch manchmal mit Klebeband pasiert).
Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Leuchtschildern und festen, also gilt ab dem 120-Schild 120 km/h. Es ist nicht die Pflicht eines Autofahrers, darüber nachzudenken, ob "vergessen" wurde, ein Schild abzuhängen.
Ja eigentlich müssen feste Schilder dann verdeckt sein, sonst irritiert das ja ... aber manchmal gibt es auch nur so sehr kurze 80 kmh "Felder"... und alle gehen in die Eisen, weil da ja ein Blitzer sein könnte