Geschwindigkeit Einfädelungsstreifen Autobahn?
Hallo,
wenn ich auf eine Autobahn auffahre, und hinter dem Schild "Anfang Autobahn" ein 60km Geschwindigkeitsschild ist, muss ich auf dem Einfädelungsstreifen auch maximal 60km/h fahren oder darf ich bis ich mich eingefädelt habe schneller als 60km/h fahren?
Habe es mal versucht zu verbildlichen.
2 Antworten
Das Bild ist etwas unglücklich gezeichnet. Der Streifen verläuft parallel zur Autobahn.
Ich schreibe jetzt halt auch noch, dass die 60 km/h natürlich nur auf dem Zubringer gelten. Der Einfädelungsstreifen, gerne auch Beschleunigungsstreifen genannt, ist zum Beschleunigen auf Autobahngeschwindigkeit gedacht.
Alles andere ist Schwachsinn oder sollte man dann auch auf der AB mit 60 weiterfahren, bis irgendwann ein anderes Schild kommt?
Geh nochmal in die Fahrschule und lass dir's erklären...
Ich verstehe nicht, warum man nicht einmal in die StVO schauen kann. Es ergibt keinen Sinn, das Ganze zu bestreiten, da es dort eindeutig steht. Du kannst natürlich trotzdem so fahren, wie du willst, das ist dann nicht mein Problem.
Hallo Ehre089,
die Geschwindigkeitsbegrenzung darfst du auch auf dem Einfädelungsstreifen nicht überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hydrotoxinlaser
Hm ok mag ja evtl. so sein. Aber ich will dich mal sehen, wie du mit 60 km/h auf die BAB einfädeln willst, wenn von hinten ständig LKW mit ca. 90 km/h ran rauschen...
Das Reißverschlussverfahren findet bei Einfädelstreifen jedenfalls keine Anwendung.
Ich habe ja nie gesagt, dass ich das gut finde oder man sich in jedem Falle gefahrlos daran halten kann, es ging ja nur um die rechtliche Bewertung.
Das ist richtig, dem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn ist natürlich Vorfahrt zu gewähren.
Leicht überfordert hier :D die einen schreiben ich wäre kein Zubringer oder sowas ähnliches und dürfte daher schneller fahren...
Ist aber nicht richtig, die 60 km/h gelten in jedem Falle solange als Höchstgeschwindigkeit, bis sie aufgehoben bzw. durch eine neu angeordnete Höchstgeschwindigkeit überschrieben werden. :)
Ist aber nicht richtig, siehe StVO.