Geschwindigkeit außer Orts aufgehoben?

10 Antworten

§ 39 Abs. 2 StVO besagt:

Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

§ 3 StVO beschreibt die allgemeinen Regeln zur Geschwindigkeit, für PKW außerorts also 100 km/h.

Wird durch ein Verkehrszeichen die Geschwindigkeit anders beschränkt, so gilt eben nicht die allgemeine Regel, sondern das Verkehrszeichen.

Durch das von dir gezeigte Verkehrszeichen, wird die Regelung durch Verkehrszeichen wieder aufgehoben. Da nun keine Regelung durch Verkehrszeichen mehr vorhanden ist, gilt wieder die allgemeine Regel nach § 3 StVO, für PKW außerorts also wieder die 100 km/h.

Wenn es nur eine Landstraße ist, darfst du dann 100kmh fahren.

Es ist aber nicht nur ein Geschwindigkeitsschild sondern es hebt auch überholverbote auf.

dieses Schild besagt, das die bis dahin gültige Geschwindigkeitsbegrenzung von zB 70km/h aufgehoben ist, und auf einer Landstraße gilt dann ab diesem Schild die allgemein gültige Geschwindigkeitsbegrenzung für Landsdstraßen von 100km/h, wenn sich dann auf dieser Straße etwas ändert, wird es erneut durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt.

Darf man hier jetzt theoretisch so schnell fahren wie man will?

Du darfst dann so schnell fahren wie die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung dort ist, je nach Landstraße auch Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, nämlich bei Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Ansonsten halt 100 km/h.

TheMonkfood  08.06.2023, 07:55

Auf Landstrassen gibt es keine Richtgeschwindigkeit

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TheMonkfood  08.06.2023, 07:59
@Antitroll1234

Nein. Das nennt sich dann autobahnahnliche Strasse oder Autobahn, aber nicht Landstrasse. Auf Landstrassen gilt Tempolimit 100 km/h, wenn nichts anderes beschildert ist

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Antitroll1234  08.06.2023, 08:00
@TheMonkfood
Auf Landstrassen gilt Tempolimit 100 km/h, wenn nichts anderes beschildert ist

Nein, siehe StVO §3 Abs.3 Nr.C, die Ausnahmen 🤷‍♂️

Was ist los heute mit dir?

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TheMonkfood  08.06.2023, 08:01
@Antitroll1234

In deinem Link steht nichts von 130 km/h und nichts von Richtgeschwindigkeit, sondern von zulassiger Höchstgeschwindigkeit.

Auf Landstrassen gibt es keine Richtgeschwindigkeit!

Was willst du hier eigentlich heute?

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Antitroll1234  08.06.2023, 08:03
@TheMonkfood

Da wo keine Begrenzung gilt, gilt nunmal Richtgeschwindigkeit von 130 km/h dies auf Autobahnen und auch auf den von mir erwähnten und in der StVO in §3 Abs.3 Nr.C beschriebenen Straßen 🤷‍♂️

Einfach mal den Paragraphen lesen.

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TheMonkfood  08.06.2023, 08:06
@Antitroll1234
je nach Landstraße auch Richtgeschwindigkeit von 130 km/h,

Es gibt auf Landstrassen keine Richtgeschwindigkeit. Die von dir beschriebene Strasse ist keine Landstrasse.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/landstrasse/#:~:text=60%20km%2Fh.-,Gibt%20es%20eine%20Richtgeschwindigkeit%3F,km%2Fh%20als%20Richtgeschwindigkeit%20vorgeschrieben.

Gibt es eine Richtgeschwindigkeit?
Nein, auf Landstraßen gibt es keine Richtgeschwindigkeit. Im Gegensatz zu deutschen Autobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen: Dort hat der Gesetzgeber 130 km/h als Richtgeschwindigkeit vorgeschrieben.
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Antitroll1234  08.06.2023, 08:10
@TheMonkfood
Die von dir beschriebene Strasse ist keine Landstrasse.

Sondern?

Es gibt auf Landstrassen keine Richtgeschwindigkeit

Klar gibt es die, schau mal hier nach wenn Du mit der StVO heute nix anfangen kannst:

…unter Paragraph 1 Nr.3:

https://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/BJNR018240978.html#:~:text=au%C3%9Ferhalb%20geschlossener%20Ortschaften%20auf%20Stra%C3%9Fen,fahren%20(Autobahn%2DRichtgeschwindigkeit).

Zitat:

außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
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Still  08.06.2023, 08:13
@Antitroll1234

Das sind dann die Kraftfahrstraßen, die eher selten anzutreffen sind und von 90 Prozent der VT als Autobahn eingeschätzt werden.

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Antitroll1234  08.06.2023, 08:13
@Antitroll1234

…und Nr.2:

außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
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Antitroll1234  08.06.2023, 08:14
@Still

Kraftfahrstraße erkennst Du an dem entsprechenden Schild und werden in der StVO §18 behandelt, davon rede ich nicht, dort gilt aber das Gleiche.

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Still  08.06.2023, 08:18
@Antitroll1234

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Du kannst davon ausgehen, dass diese Straßen auch als Kraftfahrstraßen gekennzeichnet werden.

Grundsätzlich gilt aber einspurigen Landstraßen, und das werden weit über 95 Prozent sein, Tempo 100 für PKW und Motorräder.

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Antitroll1234  08.06.2023, 08:19
@TheMonkfood
Nochmal - sowas nennt man autobahnähnliche Strasse und nicht Landstrasse

Was glaubst Du was autobahnähnliche Straßen sind?

Um was geht es in der Frage und was möchtest Du mir nun eigentlich mitteilen? Das Du dich nicht auskennst? Okay, habe ich verstanden 😂

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Antitroll1234  08.06.2023, 08:22
@Still
Du kannst davon ausgehen, dass diese Straßen auch als Kraftfahrstraßen gekennzeichnet werden

Nein, Kraftfahrstraße hat die zusätzliche Bewandtnis, dass keine Fahrzeuge mit einer BBH unter 61 km/h drauf dürfen.

Ich kenne etliche Straßen die keine Kraftfahrstraßen sind und Richtgeschwindigkeit gilt, eben genau so wie in der StVO beschrieben.

Grundsätzlich gilt aber einspurigen Landstraßen, und das werden weit über 95 Prozent sein, Tempo 100 für PKW und Motorräder.

Außer sie weißen die in meiner Antwort gegebenen Voraussetzungen auf 🤷‍♂️

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Still  08.06.2023, 08:23
@Antitroll1234

Da bist du im Vorteil, Im Umkreis von 50 KM habe keine solche Landstraße und werde daher 100 km/h langsam fahren.

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Antitroll1234  08.06.2023, 08:24
@Still

Wenn 100 gilt würde ich auch nicht 160km/h fahren 🤷‍♂️

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TheMonkfood  08.06.2023, 09:10
@Antitroll1234
Was glaubst Du was autobahnähnliche Straßen sind?

Jedenfalls keine Landstrassen. Beides ist klar definiert

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TheMonkfood  08.06.2023, 09:10
@Still

Ich hab sowas auch noch nie gesehen 🤷🏻‍♂️

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Antitroll1234  08.06.2023, 09:16
@TheMonkfood

Die StVO §3 Abs. definiert nur innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

In der StVO §3 Abs.3 Nr.2c die auch die 100km/h außerhalb regelt, regelt auch die Richtgeschwindigkeit von 130km/h bei Straßen mit den Eigenschaften die in meiner Antwort stehen, dabei ist es völlig egal ob Du diese nun Landstraße nennst oder autobahnähnliche Straße oder sonst irgendwie.

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Richtgeschwindigkeit 130km/h siehe:

Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen 
1.auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2.außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3.außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/__1.html

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TheMonkfood  08.06.2023, 09:23
@Antitroll1234

Also behauptest du, man darf auf jeder Landstrasse, die eine Fahrbahnmarkierung und keine Geschwindigkeitsbeschränkung hat, so schnell fahren wie.l man will ?

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Antitroll1234  08.06.2023, 09:26
@TheMonkfood

Ich behaupte das was in der StVO steht, ich will oft wenn es erlaubt ist, schneller fahren als die Verkehrssituation es zulässt.

Fahren darf ich so schnell wie es in der StVO geregelt ist, wenn die Voraussetzungen in meiner Antwort erfüllt sind und auch die Verkehrssituation es zulässt, darf ich außerhalb geschlossener Ortschaften auch 200 km/h und schneller fahren.

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Antitroll1234  08.06.2023, 09:33
@TheMonkfood

Wenn die geltenden Vorschriften der StVO für dich unfassbar sind, dann ist dies wohl so.

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Still  08.06.2023, 10:06
@TheMonkfood

Wichtig ist es hier den Plural zu beachten: 2 Fahrbahnen für eine Richtung.

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Eichbaum1963  08.06.2023, 20:39
@Still

@Still und @TheMonkfood, ihr seid echt Helden.😉

Denn der Volksmund nennt jede außerörtliche Straße Landstraße.

Aber der Gesetzgeber definiert anders: für eine Landstraße ist das Bundesland zuständig, für eine Kreisstraße der Landkreis und für eine Bundesstraße... naa wer? Der Bund natürlich.😁

Und somit gibt es natürlich auch autobahnähnlich ausgebauten Landstraßen, wie bei uns die L 425 auf einem kurzen Stück.

Und dort gilt Richtgeschwindigkeit. Ist übrigens an allen solche Straßen auch gut daran zu erkennen, wenn nach einiger Zeit als erstes das geschwindigkeitsbeschränkende Zeichen "100" kommt. Wären dort vorher sowieso nur 100 erlaubt, wäre das Schild ja überflüssig wie ein Kropf, oder?

Im Übrigen: die StVO schreibt nur bezülich der Beschilderung (Ausfahrt-Schild) von "autobahnähnlich ausgebauten Straßen".

Kraftfahrstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen

Und hier mal das "oder" beachten! D. h.: Kraftfahrstraßen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen sind duchaus 2 Paar Schuhe .

Ergo: Autobahnähnlich ausgebauten Straßen können Kraftfahrstraßen sein müssen es aber nicht.

@Antitroll1234 hat also uneingeschränkt recht!

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Antitroll1234  08.06.2023, 21:12
@Eichbaum1963
@Antitroll1234 hat also uneingeschränkt recht!

Danke!

So wie von mir beschrieben steht es ja auch wortwörtlich in der StVO, daher verstehe ich die ganze Aufregung der beiden nicht.
Kann doch jeder nachlesen in der StVO, für diejenigen die nicht wissen wo sie suchen sollen, habe ich es sogar mehrmals erwähnt mit Link und mit Zitat, und dennoch wird es abgestritten.

Manchmal kann man sich echt nur noch vor den Kopf klatschen 🤦🏼

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Eichbaum1963  08.06.2023, 21:17
@Antitroll1234
Manchmal kann man sich echt nur vor den Kopf klatschen

In der Tat!😂

Richtig Lesen können und auch zu verstehen, scheint halt für immer mehr schwieriger zu werden.😶

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welches die Max Geschwindigkeit aufhebt.

Nein. Es hebt alle lokalen Beschränkungen auf. Aber nicht die grundsätzlichen Beschränkungen!

Darf man hier jetzt theoretisch so schnell fahren wie man will?

Nein. Es gibt ja die grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 100 km/h. Die nicht mit Schildern angeordnet werden muss und dementsprechend auch nicht von einem Aufhebungsschild aufgehoben werden können.