Aufhebung eines Tempolimits in Ortschaften
Um eine für eine Strecke angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274)(abweichend von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in Deutschland aufzuheben gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann Zeichen 274-50 aufgestellt werden, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit (wieder) auf 50 km/h zu setzen. Andererseits kann das entsprechende Zeichen 278 aufgestellt werden, womit wieder die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO gilt (also auch 50 km/h).
In Bezug auf die danach vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unterscheiden sich die Varianten nicht. Allerdings gilt Zeichen 274 dann für alle Fahrzeuge, während die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts (nach Aufhebung durch Zeichen 278) explizit für Kraftfahrzeuge gilt. Auf jeden Fall unterscheiden sich die Varianten jedoch auch in der Wirkung auf den Verkehrsteilnehmer.
Nach meiner Wahrnehmung ist die "Aufhebung" durch Zeichen 274-50 in Deutschland weiter verbreitet. In meiner Umgebung wurde jedoch kürzlich an einzelnen Stellen von Zeichen 274-50 zu Zeichen 278 gewechselt, sodass sich nun auch innerhalb der gleichen Ortschaft beide Varianten finden.
- Welche Variante wird in deiner Umgebung genutzt?
- Sollte die Aufhebung einer abweichenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts deiner Meinung nach mit Zeichen 274-50 oder Zeichen 278 erfolgen? Warum?
- Oder sollte die Variante deiner Meinung nach je nach Situation ausgewählt werden? Wann sollte dann welche Variante genutzt werden?
