Verkehrsunfall Schuld + Fahrerflucht?
Hallo zusammen,
ich habe gestern auf einer Staatsstraße ein LKW (Baustellenfahrzeug mit offener Pritsche) überholt.
Kurz zum Hergang, nach einer scharfen Kurve wurde auf 50 Beschränkt und ein Schild aufgestellt mit verengte Fahrbahn, das habe ich nicht gesehen, da die davor nicht da waren und blöderweise der LKW genau davor fuhr.
Ich habe angefangen den LKW zu überholen, da ich aufgrund der Scharfen Kurve die 50 km/h nicht überschreiten musste. Während des Überholvorgangs kam der LKW etwas weit auf meine Spur und fuhr meinen Rückspiegel weg. (Gibt 2 unbeteiligte Zeugen).
Ich schere vor dem LKW ein und bleibe stehen + Warnblinklicht. LKW überholt mich und fährt weiter. Daraufhin verfolge ich den LKW und Hupe/Blende auf mehrmals. Ich hab ihn dann nochmal überholt und Warnblinker reingemacht. Ebenso ausm Fenster gewunken. Er überholt mich wieder und fährt weiter.
Nach einiger Zeit nachfahrt blieb er mal stehen. Er war unfreundlich und hatte keine Interesse den LKW abzustellen geschweige den Auszusteigen, da er auf eine Baustelle muss und keine Schuld sah. Er meinte ich sei gestört da zu überholen.
Er fuhr einfach weiter und wollte keine Personalen abgeben. (Fahrerflucht laut Polizei)
Ich muss zugeben, die Straße ist etwas schmäler, ein Überholvorgang ohne Gefährdung andere ist/sollte hier aber möglich sein. Ansonsten gehöre hier klar ein Überholverbotsschild. Das verengte Fahrbahn Schild stellt ja kein Überholverbot da, oder?
Ich zeige das ganze jetzt bei der Polizei an. Was ist eure Meinung dazu? Habe ich Chancen trotz enger Fahrbahnlage. Vermutlich erhöhte Chancen durch Fahrerflucht. Vermute er hatte auch getrunken und deshalb keine Interesse.
Zudem war es ein Firmenfahrzeug. Selbst wenn er keine Schuld hätte müsse er Daten aufnehmen und der Firma melden. (falls eine Beschädigung am Firmenfahrzeug gegeben wäre) Was er nicht gemacht hätte.
4 Antworten
Am Ende wird es auf eine Haftungsteilung hinauslaufen. Natürlich darfst Du bei unklarer Verkehrslage nicht überholen, aber letztlich muß natürlich auch der Überholte den nachfolgenden Verkehr beachten und hätte zur Not eben abbremsen müssen. Du kannst Deine Ansprüche beim Unfallgegner (also der gegnerischen Versicherung) stellen und Deine Argumentation darlegen. Vermutlich gibt es dafür auch eine Standard-Haftungs-Quote, die habe ich allerdings nicht mehr parat. Die generische Versicherung erfährst Du vom Zentralruf der Autoversicherer, wenn Du das Kennzeichen des Unfallgegners kennst. Die Polizei setzt Deine Ansprüche nicht durch.
Natürlich ist das ein Überholen bei unklarer Verkehrslage.
Du musst sehen, dass das Überholen sicher ist. Erst dann darfst du überholen. Wenn du dir nicht sicher bist, dass das Überholen sicher ist, darfst du nicht überholen - ob nun konkrete Gründe dagegen sprechen oder nicht.
Ein "sollte passen" macht keine Gewissheit, dass das Überholmanöver sicher ist. Und dass längere Fahrzeuge in engen Kurve etwas nach innen ziehen, ist auch nichts Neues - der Radstand lässt es nicht anders zu.
Also: Unfall von dir verursacht und Fahrerflucht des LKW-Fahrers.
Während des Überholvorgangs kam der LKW etwas weit auf meine Spur und fuhr meinen Rückspiegel weg. (Gibt 2 unbeteiligte Zeugen).
Schreibe den gegnerischen Versicherer an und stelle Ansprüche.
Ich habe den Hergang noch nicht ganz verstanden.
Aber, es gibt hier zwei paar Schuhe:
- zivilrechtliche Haftung: wie kam es zu dem Unfall? Wer trägt welche Schuld? Ich gehe davon aus, dass du zumindest mal eine Teilschuld bekommst, wenn nicht sogar die volle Schuld. Als Überholender trifft dich eine besondere Sorgfaltspflicht. Aus der Nummer kommst du nicht raus.
- strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Unfallflucht. Spätestens, als ihr miteinander geredet habt, musste dem Lkw-Fahrer klargeworden sein, dass er in einen Unfall verwickelt war. Da er trotzdem weitergefahren ist, hat er unerlaubt den Unfallort verlassen. Dafür wird er ein Strafverfahren bekommen und sicherlich seinen Lappen abgeben. Aber egal, wie dieses Verfahren ausgeht, den zivilrechtlichen Schaden betrifft das nicht. Dieser wird so bewertet, als hätte keine Unfallflucht stattgefunden.
Führerschein wird er nicht verlieren, aber es kann ein Jobverlust daraus resultieren.
Ein Kollege hatte vor vielen Jahren ein parkendes Auto beim vorbeifahren angerempelt und ist weitergefahren, weil er pünktlich auf der Baustelle sein wollte.
Da es eine Dienstfahrt mit dem Dienstwagen war, wurde er gekündigt.
Wäre er stehen geblieben und hätte die Polizei benachrichtigt, wäre es glimpflich ausgegangen.
sicherlich seinen Lappen abgeben
Nein, dazu muss erheblicher Sachschaden gegeben sein. Ein Spiegel erfüllt diese Summe nicht.
Ich habe ja keine Versicherungsdaten. Muss die Polizei regeln.