Darf mich ein Autofahrer filmen und zur Polizei gehen?
Hallo also heute in der Früh war ich mit meinem Auto auf der Hauptstraße unterwegs. Hinter mir ein Auto, dass schon bisschen länger hinter mir fuhr weil ich 10km weiter vorher dieses Auto ein wenig „blöd“ überholt hatte. Also dieser Autofahrer war schon etwas „aggressiv“ geworden. Als ich eben auf der Hauptstraße fuhr, überholte ich einen LKW und fuhr dann mit ca. 140kmh weiter und er hinter mir her. Dann kam eine langgezogene Kurve mit einer Ausfahrt, dort fuhr ein anderes Auto hinaus und ich musste natürlich(weil ich zu schnell war) stark bremsen sodass mein Heck ein bisschen und ich meine wirklich ein bisschen gerutscht ist. Dann fing der, den ich Anfangs überholt hatte relativ dicht aufzufahren an und hat mir die ganze Zeit die Lichthupe gegeben. Das ging mehrere Minuten lang. Irgendwann kam ich dann zu einer Ampel und er fuhr neben mir und er hat gesagt er habe alles mit seinem Handy gefilmt und will mich bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Er meinte er hat auch gefilmt wie ich 140kmh gefahren bin und dass ich ein paar Autos dicht aufgefahren wäre und in der langgezogenen Kurve fast mein Heck ausgebrochen sein soll.
Also meine Fragen
1)Darf er mich einfach so filmen und mich bei der Polizei anzeigen weil er filmt sich ja eigentlich auch selber dabei wie er zu schnell fährt.
2)Kann ich, falls ich zur Polizei geladen werde, auch sagen, dass ich beschleunigt habe weil er mir dicht aufgefahren ist und mir andauernt die Lichthupe gegeben hat? und
3) zählt diese Aufnahme als Beweis das ich zu schnell war oder kann Die Polizei das nicht einfach so feststellen auf dem Video?
3 Antworten
Wenn er eine Dashcam oder ähnliches hat, darf er das Material natürlich der Polizei übergeben. Ob und wie die das dann nutzen darf, ist eine andere Frage.
Grundsätzlich gilt: bewegst du dich im öffentlichen Straßenverkehr, darfst du natürlich auch in diesem Kontext gefilmt werden.
Du hast dich im Straßenverkehr an die Regeln zu halten. Das hast du nicht getan. Nun musst du mit den Konsequenzen leben. Lerne daraus.
Und? Auch ein Handy kann die Funktion einer Dashcam haben, so wie es auch als Navi fungieren kann.
Nein er hat es mit der Hand gefilmt. Also Handy in der Hand
Das musst du dann wiederum belegen. Ob er das Handy während der Fahrt in der Hand hatte, lässt sich allein durch deine Behauptung, das sei der Fall gewesen, nicht belegen.
Selbst wenn, dürfte er das Material trotzdem der Polizei vorlegen und dich anzeigen. Könnte halt ggf. sein - wenn nachweisbar wäre, dass er es beim Fahren in der Hand hielt - dass das für ihn ebenfalls Konsequenzen hätte. Nötigung In Straßenverkehr wiegt dennoch schwerer.
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Das sagt der ADAC unter anderem über Dashcams. Bei Handyvideos dürfte das noch umso mehr gelten.
Ja er darf dich filmen wenn er einen Straftat beobachtet. Sonst dürfte ich bei einer Schlägerei auch nicht filmen.
Der Richter kann und wird dies höchstwahrscheinlich als Beweismittel zulassen.
Je nach Sachverhalt droht dir nichts oder eine Verurteilung wegen Nötigung.
Du kannst auf jeden Fall deinen Führerschein freiwillig abgeben. So jemanden wie dich braucht man nicht auf unseren Straßen
Ich sehe meinen Fehler ja ein aber es geht auch um meine Rechte..
Diese spielen keine Rolle, wenn du andere bewusst gefährdest.
Verstehe nicht wen ich bewusst gefährdet habe. Hab den LKW überholt und er ist mir schnell nach gefahren
Jede andere Verkehrsteilnehmer. Dass du das nicht verstanden hast, zeigt, dass du nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist.
Dein Verhalten kannst Du nicht durch das - angebliche - Fehlverhalten anderer rechtfertigen.
Er hat es mit seinem Handy gefilmt nicht mit einer Dashcam