Gesetz – die besten Beiträge

SCHULDIG ODER FREISPRUCH

TATHERGANG: ein Passagierflugzeug von Berlin nach München mit über 150 Passagieren wird von Terroristen gekapert und wird ein Ziel nämlich das Stadion das voll ist mit 70 000 leuten oder ein Rockkonzert mit 35 000 Leuten anfliegen

nun erfährt die Bundeswehr durch einen erźwungenen Funkspruch vom Piloten davon und schickt 2 Eurofighter(Flugzeuge) dahin die erst-wie das Protokoll es sagt-versuchen das Passagierflugzeug abzuträngen das klappt nicht das letzte was man machen kann ist das Flugzeug abzuschiesen was aber nicht verfügt wird

nun schiest einer nach dem er ausdrücklich KEINE Erlaubnis bekommen hat das Flugzeug abzuschiesen trotzdem das Flugzeug ab und tötet damit über 150 Menschen um über 70 000 zu retten

es gab ein Gesetz das genau das erlaubt hat was dann aber wieder abgeschafft hat unter der Begründung das das abwiegen von Menschenleben nicht geht da jedes Menschenleben unendlich wertvoll ist und somit kann man nicht sagen das 10xunendlich mehr ist als 100 000xunendlich

es ist auch so das ein Vater der seiner Tochter mit dem Auto ausweicht und deswegen einen anderen Menschen tötet nicht schuldig ist

ein Menschenleben zu nehmen um mehrere zu retten ist nicht so genau gesetzlich geregelt

Ist der Pilot in 150 Morden schuldig da er Menschen als Objekte gesehen hat

oder ist er nicht schuldig da er mit seinem Handelm die 70 000 leute gerettet hat

FREISPRUCH 84%
SCHULDIG 16%
Flugzeug, Tod, Gesetz, Moral

Seit Tagen von Vandalismus betroffen, was tun?

Seit 3 Tagen wird in unserer Wohnung gesturmklingelt, es werden Eier an die Fenster geworfen und einfach die Flucht ergriffen. Wir haben keine Feinde, wir haben nicht mal den leisesten Verdacht, wer das sein könnte. Scheinbar irgendwelche Jugendliche in einem ähnlichen Alter wie ich (15).

Wir haben die Polizei mehrfach kontaktiert aber werden nicht Ernst genommen. Wir wurden aufgefordert mit Beweisen zur Polizei zu gehen, meine Mutter bekam bei Ankunft der Wache einfach nur die Frage, gegen was sie eine Anzeige errichten mag. Die Beweise wurden nicht einmal angeschaut, geschweigedenn irgendetwas wurde analysiert. Auch die Wohnungsbaugesellschaft wollten wir kontaktieren um Kameras o.ä. in Kraft zu ziehen aber diese reagieren nicht, weil Wochenende derzeit stattfindet.

Meine Mutter wollte dann eine Anzeige auf Sachbeschädigung vorschlagen aber die Polizei war der Meinung, man könne das alles einfach wieder wegspülen (was nicht einmal möglich ist, weil sogar Innentapete betroffen ist und co.) und wir wurden sofort wieder weggeschickt.

Heute Nacht ist es wie gesagt ebenfalls passiert und wir riefen sofort wieder die Polizei. Diese nahmen uns auch erst wieder nicht Ernst und sind nach dem Fall Streife mit E-Scootern gefahren, welche offensichtlich abschreckend sind und uns rein Garnichts dienen.

Wir wissen einfach nicht mehr weiter, wir haben die Nachbarn informiert und gefragt ob diese uns bei der Beweissammlung helfen können und haben Zustimmung bekommen. Auch filme ich jetzt gerade mit dem Handy an meinem Fenster vorrübergehend den Tatort, falls nochmal etwas passieren sollte.

Ich habe durchgehend Paranoia, jedes kleine Geräusch macht mir Panik und lässt Adrenalin sprießen, ich bitte echt um jeden kleinen Tipp. Jede Sekund ekönnte es jetzt wieder passieren.

Ich danke herzlichst fürs Lesen und freue mich auf jede ach so kleine Antwort.

Jugendliche, Recht, Gesetz, Gewalt, Anzeige, Diebstahl, Polizeikontrolle, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat

Böser wilder Kater in der Nachbarschaft?

Hallo liebe Community,

Es läuft schon seit längerem in unserem Dorf ein Kater umher. Unsere zwei Katzen verstanden sich nie gut mit ihm, es verlief aber immer friedlich bis jetzt. Seit einigen Monaten aber greift er sie regelmäßig an, vorallem unsere 16 jährige Katze. Diese musste schon genäht und operiert werden wegen schweren Verletzungen durch diesen Kater.

Als ich mich auf die Suche nach dem Besitzer gemacht habe (unter anderem auch um die Rechnungsfrage zu klären) fand ich noch eine Betroffene die ein ähnliches Problem hat. Ihr 14 jähriger Kater wird auch regelmäßig von diesem bösen Kater angegriffen und sie musste ihn schon oft zum Tierarzt und Notdienst bringen.

Nach weiterem suchen ergab sich, dass dieser Kater bei jedem nur 'zu Besuch' ist und niemanden richtig gehört. Ich habe zwar jemanden gefunden der angibt, den Kater mit in unser Dorf gebracht zu haben aber dieser sei von einer anderen Dorfbewohnerin durch 'anfüttern' ihr geklaut worden. Sie hat ihn beim Tierarzt bereits abgemeldet und ist nicht mehr verantwortlich.

Jetzt stellt sich nur die Frage was wir tun sollen. Dieser Kater ist gegenüber alten Katzen ein richtiges Monster, er würde sie töten wenn wir nicht dazwischen gehen würden. Unsere 16 Jährige Katze traut sich schon nicht mehr nach draußen. Die andere 8 jährige Katze ist noch kräftig und kommt gegen ihn gut an, er hält auch möglichst Abstand. Alle die Angaben den bösen Kater zu kennen wollen aber nicht, dass er verschwindet (Tierheim zum Beispiel) aber weigern sich gleichzeitig sich für ihn verantwortlich zu fühlen. Sie wollen, dass er weiter rum laufen darf denn 'die Natur ist eben so'.

Wir wollen dem Kater auch eigentlich nicht seine gewohnte Umgebung nehmen, wir wollen aber unsere Katzen auch nicht in Gefahr sehen. Wir wollen aber auch nicht, dass das Dorf uns jetzt hasst wenn wir den Kater ins Tierheim bringen.

Hat jemand ne Lösung für dieses Dilemma? Ich würde es allen gerne Recht machen aber keiner hat so wirklich Lust drauf sich darum zu kümmern bzw. zu sprechen. Sie sind alle eher so passiv aber Hauptsache der Kater verschwindet nicht und sie müssen sich nicht um irgendwelche Schäden durch ihn kümmern.

artgerechte Haltung, Kater, Polizei, Rechte, Gesetz, Tierarzt, Tierheim, Tierhaltung, Hauskatze, Katzenhaltung, Katzenverhalten, Konflikt, Nachbarschaft, Soziales, Streitigkeiten, fauchen, miauen

Wie viele V-Leute hat der Verfassungsschutz in der Führungsetage der AFD - und wer ist es?

Bei der NPD waren es mindestens 11.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot

Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der Führung einer Partei sammelt man natürlich nicht nur Informationen, man könnte die Parteiaktivitäten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder für Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische Unterstützung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.

Ich würde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.

V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dürfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.

Die deutschen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3]
In Deutschland sind der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur Mittäterschaft sind teilweise fließend.
In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine V-Person „inoffizieller Mitarbeiter“ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich für das MfS tätige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person

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