Darf man jemanden festhalten wenn derjenige einem den Mittelfinger gezeigt hat?
Ich war heute morgen mit dem Rad auf der Landstraße unterwegs und habe den Wirtschaftsweg nicht benutzt weil die Felder bewässert wurden und ich nicht im Schlamm fahren wollte. Ich darf absolut und mit vollem Recht auf der Fahrbahn fahren weil es eben kein ausgeschilderter radweg ist.
Ein Überholer der die 2 Meter Abstand nicht eingehalten hat, hat mich dann natürlich angehupt worauf ich ihn meinen Mittelfinger gezeigt habe.
Nun frage ich mich,rein hypothetisch, ob der Fahrer aussteigen könnte und mich fixieren könnte solange bis die Polzei meine Daten aufnehmen würde. Ist ein Stinkefinger gerechtfertigt? https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html ((3)1Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. 2Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.)
Denn ohne meine Identität könnte er trotz Zeugen keine Anzeige schreiben.
Dass der Überholer das macht ist ja zu 99% unwahrscheinlich denn zu eng zu überholen in Verbindung mit Hupe ist ebenfalls eine Nötigtung und Selbstjustiz. Würde ich also direkt gegen anzeigen.