Hallo.
Ich bin betrunken Auto gefahren, wurde angehalten, mitgenommen. Mir wurde der Führerschein direkt abgenommen und zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis beschlagnahmt zusätzlich Blut vom Arzt abgenommen.
Etwa 2 Wochen später habe ich ein schreiben bekommen in dem ich Angaben zu mir und zu dem Sachverhalt machen sollte. Ich habe dieses Schreiben mit den Angaben zu mir beantwortet und unten angekreuzt das ich die Tat zugebe.
Dieses Ereignis ist mir ende dezember passiert. (also schon fast 4 Monate her)
Jetzt habe ich Post von dem Amtsgericht bekommen:
**"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen Fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - Vergehen nach §316 Abs.1, Abs.2, 69 Abs.1, 69a StGB eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro (600Euro) festgesetzt.
Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen, Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."****
Wann beginnt die Sperrfrist? Am Tag der Führerscheinabgabe oder am Tag des Urteils?
vielen dank im vorraus.