"Gesundheitszentrum für Tiere" - Ist dieser Begriff eigentlich rechtlich geschützt, oder darf sich jeder einfach so nennen?! 🤨
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2 Antworten
Nein, das kann jeder einfach so nennen
Nein, der Begriff ist nicht geschützt. „Gesundheitszentrum für Tiere“ darf sich im Prinzip jeder nennen – anders als „Tierarzt“ oder „Tierklinik“, die klar gesetzlich geregelt sind. Wichtig ist nur, dass man nicht den Eindruck erweckt, tierärztliche Leistungen anzubieten, wenn man dafür keine Approbation hat, sonst wäre es irreführende Werbung.
Nein, das kann jeder einfach so nennen
das ist keine geschütze Berufsbezeichnung.
Jeder kann sich so nennen.