Darf man seine Kinder (Zwillinge, weiblich), Rosenrot und Schneeweißchen, rechtlich, nennen, in Deutschland?
Darf man seine Kinder (Zwillinge, weiblich), Rosenrot und Schneeweißchen, rechtlich, nennen, in Deutschland?
8 Antworten
wenn der Standesbeamte nicht besoffen ist vermutlich nein
wie viele vor mir schon geschrieben haben entscheidet das Standesamt,
ich würde die Namen am ehesten für beide noch als zweitnamen vergeben
Dürfen, ja. Machen, tus nicht.
Ob der Vorname am Ende wirklich an das Kind vergeben werden kann, entscheidet in Deutschland das Standesamt. Der oder die Standesbeamte kann die Ausstellung der Geburtsurkunde verweigern, wenn der Name Bedenken hervorruft. An erster Stelle steht hierbei das Kindeswohl
Die Frage sei erlaubt wer denn seinen Kindern so etwas antun will.....
fragt sich, o die Kinder das auch cool finden, wenn sie deswegen ständig gehänselt werden
Sind ganz schöne Nmaen aber ich weiß jetzt nicht ob die Kinder vielleicht irgendwie Schwierigkeiten damit bekommen könnten später, das ihnen das JEmand nicht glaubt das sie so heißen, oder das sie gemobbt werden...
Also ich würde es mir nocheinmal überlegen, aber die Idee ist eigentlich ganz schön.
(Ich glaube nicht das man es darf aber bin mir nicht sicher!)
ich finde das "Cool"...!