Darf man seine Kinder (Zwillinge, weiblich), Rosenrot und Schneeweißchen, rechtlich, nennen, in Deutschland?

8 Antworten

wenn der Standesbeamte nicht besoffen ist vermutlich nein

wie viele vor mir schon geschrieben haben entscheidet das Standesamt,

ich würde die Namen am ehesten für beide noch als zweitnamen vergeben

Dürfen, ja. Machen, tus nicht.

Ob der Vorname am Ende wirklich an das Kind vergeben werden kann, entscheidet in Deutschland das Standesamt. Der oder die Standesbeamte kann die Ausstellung der Geburtsurkunde verweigern, wenn der Name Bedenken hervorruft. An erster Stelle steht hierbei das Kindeswohl

https://www.eltern.de/schwangerschaft/vornamen/verbotene-namen--diese-vornamen-sind-nicht-erlaubt-13395260.html#warum-gibt-es-verbotene-namen

Die Frage sei erlaubt wer denn seinen Kindern so etwas antun will.....

ReliefFeiler 
Fragesteller
 31.12.2022, 12:41

ich finde das "Cool"...!

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musso  31.12.2022, 12:54
@ReliefFeiler

fragt sich, o die Kinder das auch cool finden, wenn sie deswegen ständig gehänselt werden

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Sind ganz schöne Nmaen aber ich weiß jetzt nicht ob die Kinder vielleicht irgendwie Schwierigkeiten damit bekommen könnten später, das ihnen das JEmand nicht glaubt das sie so heißen, oder das sie gemobbt werden...

Also ich würde es mir nocheinmal überlegen, aber die Idee ist eigentlich ganz schön.

(Ich glaube nicht das man es darf aber bin mir nicht sicher!)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Finde ich Spannend, das Thema! :)