Ist "Privatdozent" ein geschützter Begriff?
Folgende Frage:
Bei einem Professor ist ja klar, dass dies ein Lehrer an einer akademischen Hochschule ist.
Dozent darf sich in Deutschland jeder nennen, der in irgend einer Weise unterrichtet, unabhängig davon wo.
Wie sieht das mit "Privatdozent" aus? Ich habe nirgendwo finden können, dass dies ein geschützter Begriff wäre, oder es irgend eine vorgeschriebene Prüfung dazu gäbe. Da Personen dies aber auch als Titel (PD/ Priv.-Doz.) tragen, hat mich das wieder stutzig gemacht.
Wenn ich an einer Volkshochschule, ohne Professur oder Habilitation unterrichte, darf ich mich dann
A) Privatdozent;
und/ oder
B) freier Dozent;
oder nur
C) Dozent;
nennen?
Ich freue mich über jede Antwort!
1 Antwort
Ein "Privatdozent" ist ein von einer Universität verliehener Ehrengrad für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat.
Das ist in den Hochschulgesetzen geregelt - daher darf die Bezeichnung auch nur von einem gewissen Personenkreis verwendet werden - Beispiel der gesetzlichen Formulierung in NRW:
"Auf Grund der Verleihung der Befugnis zur Durchführung von Lehrveranstaltungen ist die oder der Habilitierte berechtigt, die Bezeichnung "Privatdozentin"oder "Privatdozent"zu führen."
"Dozent" ist nicht geschützt.
Du könntest Dich "Dozent", "freiberuflicher Dozent" oder auch "freier Dozent" nennen.
Das Hochschulgesetz hatte ich tatsächlich noch gar nicht gelesen, vielen Dank!