Ist "Privatdozent" ein geschützter Begriff?

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Ein "Privatdozent" ist ein von einer Universität verliehener Ehrengrad für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat.

Das ist in den Hochschulgesetzen geregelt - daher darf die Bezeichnung auch nur von einem gewissen Personenkreis verwendet werden - Beispiel der gesetzlichen Formulierung in NRW:

"Auf Grund der Verleihung der Befugnis zur Durchführung von Lehrveranstaltungen ist die oder der Habilitierte berechtigt, die Bezeichnung "Privatdozentin"oder "Privatdozent"zu führen."

"Dozent" ist nicht geschützt.

Du könntest Dich "Dozent", "freiberuflicher Dozent" oder auch "freier Dozent" nennen.

anonymerdenu 
Fragesteller
 13.11.2021, 20:10

Das Hochschulgesetz hatte ich tatsächlich noch gar nicht gelesen, vielen Dank!

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