Warum ist Journalist*in keine geschützte Berufsbezeichnung?
In Deutschland kann sich jeder Mensch „Journalist“ o. „Journalistin“ nennen, weil das in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen sind. Warum ist das so?
Denn leider gibt es immer mehr Extremisten, die sich selbst als „Journalist“ o. „Journalistin“ bezeichnen und im Internet den größten Schwachsinn bzw. die schlimmste Hetze verbreiten (z. B. dass an Corona „die Juden“ schuld wären). Wenn sich jemand als „Journalist“ o. „Journalistin“ bezeichnet, dann schenken mehr Menschen ihnen Glauben, als wenn sie sich nur als „Blogger“ etc. bezeichnen.
Die allermeisten Menschen denken, dass ein Journalist o. eine Journalistin automatisch bei einem renommierten Medium angestellt ist, z. B. bei einer Tageszeitung, einem Magazin, einem Fernseh- o. Radiosender. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Es gibt viele, die freiberuflich für ein Medium arbeiten.
Und leider gibt es auch einige, die den Begriff „Journalist“ o. „Journalistin“ missbrauchen, um Halbwahrheiten, komplett falsche Dinge, Verschwörungstheorien, sehr tendenziöse bzw. ehrverletzende Berichte und/oder Hetze zu verbreiten.
Manchmal werden solche Sachen enttarnt und wenn dann z. B. berichtet wird, dass ein „Journalist“ mehrere Geschichten, Interviews etc. (die auch veröffentlicht wurden) frei erfunden hat, wirft das auch ein negatives Licht auf die echten, seriösen Journalisten*innen.
Also, warum ist die Berufsbezeichnung Journalist*in nicht geschützt?
Es darf sich ja auch nicht jeder einfach so z. B. als Jurist*in o. als Anwalt/Anwältin, als Psychotherapeut*in oder als Meister o. Geselle eines bestimmten Handwerks bezeichnen.
7 Antworten
Wegen freies Recht auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit
Und weil Journalismus ein riesiges Gebiet ist. Man kann über alles berichten
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG) enthält zahlreiche Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen. Art. 5 Absatz 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. Hiermit eng verbunden ist die Freiheit von Presse, Rundfunk und Film, welche der Verbreitung von Meinungen dienen. Schließlich gewährleistet Art. 5 Absatz 1 GG die Informationsfreiheit. Hiernach hat jedermann ein Recht darauf, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_5_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
Da steht es.
Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und diese anderen zugänglich zu machen. Dass das nicht ging, hatten wir schon und sollte künftig durch diesen Passus ausgeschlossen werden.
Hallo,
das ist nicht so ganz richtig, denn so ohne weiteres kannst du dich nicht als Journalist ausgeben.
Die erste Grundvorasusetzung ist ein abgeschlossenes Studium für diesen Bereich.
Die zweite ist entweder ein Volontariat (Lehre) bei einem Medienhaus wie Zeitung/Radio/TV oder ein längeres Praktikum bei solchen.
Erst dann kann man sich bei einer Redaktion als Jounalist bewerben.Ob man dann genommen wird, hängt auch stark von der Auskunft der Praktikums/Lehrstelle ab.
Na dann zeig mir mal jemanden der OHNE die von mir genannten Punkte als Journalist bei einem Medienhaus angestellt ist :-)
Zwei der bekannteren: Tibor Meingast. Hat Jura studiert. Ist jetzt Sportmoderator. Wolfram Goertz. Studierte Musik. Und dann kann ich dir eine endlose Latte von Journalisten aufzählen, die im Lokalbereich tätig sind. Ohne Journalismusstudium, ohne Journalistenschule. Ich kenn sogar noch welche, die gar kein Studium haben.
Lesen und verstehen ist wohl nicht so dein Ding, oder ?? lach
Bei den beiden trifft das:
Die zweite ist entweder ein Volontariat (Lehre) bei einem Medienhaus wie Zeitung/Radio/TV oder ein längeres Praktikum bei solchen.
doch voll und ganz zu.
Und Wolfram Goertz ist doch als Musikredakteur mit seinem Studium doch geradezu die perfekte Wahl.
Kai Feldmann von der Bild hat Englisch und Sport studiert. Der hat dann die hauseigene Schule besucht, das macht die Bild so.
Ich kenne einen, der Sport studiert hat und dann als Lokalredakteur tätig war. Wieder ein anderer Philosophie, der war dann für den Sport zuständig.
Sieh es ein. Deine These ist falsch. 😁
Ist sie nicht...lach...du bestätigst doch gerade wieder meine Aussagen :-)))
Na dann mal anders rum......nenne mal Welche die
-Nicht studiert haben
und
-keine Praktika oder ähnliches vorher
in dem Bereich hatten.
Also zum B. den Anstreicher Hein Blöd, der jetzt für die Apothekerzeitung schreibt....
Friedhelm Wessel.
Der ist inzwischen im Ruhestand, war vorher aber 30 Jahre lang Redakteur bei der WAZ.
Ich hab 2002 angefangen, in dem Bereich zu arbeiten. Ich glaube, ich kenne mich da gut genug aus.
was willst du zur https://www.youtube.com/c/OGNTV/videos
Ogn.tv spricht live bei youtube mit Jihadisten, ist ja noch im legal bereich
Ganz einfach:
Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
(Quelle: Wikipedia)
Das stimmt nicht.
Weder ein Studium noch ein Volontariat ist Voraussetzung, um sich Journalist zu nennen oder tatsächlich als einer zu arbeiten.
Auch der Rest ist an so ziemlich allen Haaren herbeigezogen, die sich finden ließen. 😁