Geschützter Begriff University oder nicht?
Hi!
Mich würde mal interessieren, ob jemand da die Rechtslage kennt.
Ist der Begriff "University" in Deutschland rechtlich geschützt?
Hier ein Beispiel, dieser Mann hat eine "Online University" über das Training von Pferden eröffnet, allerdings in den USA, wo es offensichtlich kein Problem ist, die Website ist seit etwa 10 Jahren online: https://montyrobertsuniversity.com/
Wie wäre das in Deutschland? Angenommen, ich würde mir nun überlegen, eine "Online University" über die Versorgung und Zucht von Kaninchen und Hasen zu erstellen und als Gewerbe anzumelden. Geht das in Deutschland, wenn ich mich (als Beispiel) https://www.rabbituniversity.com/ nennen wollen würde? Oder bekomme ich da rechtliche Schwierigkeiten?
6 Antworten
Natürlich ist das möglich. Die Namen sind stark unterschiedlich, es besteht keinerlei Verwechslungsgefahr.
Ich glaube nicht. Frag doch mal einen Anwalt der auf Firmengründung spezialisiert ist.
"University" ist nicht geschützt. Deshalb bezeichnen sich Fachhochschulen häufig als "University of Applied Science".
Der Begriff Universität ist aber in vielen Bundesländern geschützt. Das ist im Landesrecht geregelt und deshalb unterschiedlich.
Nun gut, aber da es online ist und die Website mehrsprachig werden soll, ist das ganze ja so gesehen international, nur mit Firmenstandort Deutschland. Da ist für mich die Frage, ob es überhaupt etwas mit den Bundesländern zu tun hat, denn es wird keinen Ort geben, wo die Leute hinkommen können. Zumindest ist ein derartiges Seminarzentrum zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.
Es gilt wohl das Bundesland deines Impressums. Also könnte es mit "Universität" tatsächlich Probleme geben, "University" ist nicht geschützt.
Weißt Du, welche Bundesländer da Probleme machen? Zur "Auswahl" stehen für uns Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Hessen (wir sind mehrere Gründer).
Nein, da müsste man in die einzelnen Ländergesetze schauen.
Moin,
ich könnte mir eher vorstellen, dass du „anders herum“ Problem kriegen könntest. Wenn du den Namen als Marke schützen lassen willst, könnte ich mir gut vorstellen, dass das abgelehnt wird, weil der Begriff freihaltebedürftig ist.
Hochschulen dürfen in Deutschland erst eine Bezeichnung wie Universität führen, wenn sie als solche staatlich anerkannt sind. Das gilt auch für die fremdsprachlichen Bezeichnungen.
Entsprechende Regelungen stehen in den Hochschulgesetzen der Bundesländer.
Beste Grüße!
Danke für die Info. Gilt dies auch für reine Online-Unis?
Ich gehe davon aus, dass das auch gilt, wenn ein Online-Angebot mit Sitz in Deutschland eingerichtet wird.
Der Begriff ist wie gesagt nicht geschützt, aber ich sehe ein anderes Problem.
"University" suggeriert, dass es einen Abschluss gibt, mit dem man etwas anfangen kann.
Wenn das bei euch nicht der Fall ist, wird man sich aus euren Verträgen wegen arglistiger Täuschung lösen können, eine Anfechtung ist hier allemal drin.
Und genau das ist nicht das, was man mit dem Abschluss an einer "University" verbindet. Du bist nicht in den USA, hier machst du dir deine Verträge damit ungültig, wenn du den Vertragspartner zu einer falschen Annahme verleitest.
Es geht nicht um Verwechslungsgefahr. Es geht um die Frage, ob es in Deutschland legal ist, sich als "University" oder "Universität zu bezeichnen, ohne dass es sich dabei um eine offizielle Universität, wie beispielsweise die Uni Hamburg, handelt.