Gesetz – die neusten Beiträge

Meinung des Tages: Silvesterparty am Brandenburger Tor abgesagt - sollten solche Events durch Steuergelder finanziert werden?

(Bild mit KI erstellt)

Absage der traditionellen Silvesterparty am Brandenburger Tor

Die legendäre Silvesterparty am Brandenburger Tor in Berlin wird dieses Jahr nicht stattfinden. Der Veranstalter „Berlin feiert Silvester“ (BfS GmbH) hat die Veranstaltung endgültig abgesagt. Grund ist eine fehlende gesicherte Finanzierung, insbesondere weil der Berliner Senat keine Zuschüsse mehr leisten möchte. Die Party war seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Silvesternacht, mit Musikacts, Feuerwerk und TV-Liveübertragung durch das ZDF. Bereits Anfang Juli war die Finanzierung als gefährdet eingestuft worden.

Berliner Senat lehnt weitere Finanzierung ab

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bekräftigte, dass das Land Berlin keine Steuergelder mehr für die Veranstaltung bereitstellen werde. Wegen angespannter Haushaltslage sei es nicht Aufgabe der Stadt, solche Events zu finanzieren. Bereits 2023 wurde dem Veranstalter angekündigt, dass ab 2025 keine Zuschüsse mehr fließen – 2024 sollte letztmalig unterstützt werden.

Die Unterstützung in den letzten Jahren belief sich laut Veranstalter auf mindestens 500.000 bis 1 Million Euro, unter anderem über Werbeflächen landeseigener Unternehmen. Laut Senat wurden zuletzt 300.000 Euro direkt aus der Wirtschaftsverwaltung beigesteuert.

ZDF plant alternatives Silvesterprogramm

Durch die Absage entfällt auch die Möglichkeit der traditionellen Liveübertragung durch das ZDF. Der Sender hat angekündigt, für den Silvesterabend nun andere Programmoptionen zu entwickeln. Ob das Moderationsteam rund um Andrea Kiewel und Johannes B. Kerner weiterhin Teil einer alternativen Show sein wird, ist unklar. Das ZDF hatte die Silvesterparty seit 2010 live übertragen, mit großen Einschaltquoten und vielen Live-Auftritten. Parallel wird die ARD weiterhin den „Silvester-Schlagerbooom“ mit Florian Silbereisen ausstrahlen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollten Großveranstaltungen wie die Silvesterparty weiterhin mit Steuergeldern finanziert werden?
  • Wie sinnvoll ist es Eurer Meinung nach, in Zeiten knapper Haushalte auf vergleichbare Prestigeevents zu verzichten?
  • Was sagt die Absage über den Stellenwert von Kulturveranstaltungen in der Politik aus?
  • Welche Rolle spielen solche Traditionsveranstaltungen für das Gemeinschaftsgefühl in der Stadt bzw. Gesellschaft?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Solche Events sollten nicht durch Steuern bezahlt werden, weil... 75%
Ja, Steuergelder sind hier gut angelegt, da... 13%
Andere Meinung und zwar... 13%
Haushalt, Finanzen, Steuern, TV, Berlin, Umwelt, Geld, Wirtschaft, Event, Deutschland, Politik, Recht, Stadt, Gesetz, CDU, Gesellschaft, ZDF, Ausgaben, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, TV-Show, Meinung des Tages

Kein Recht Mutter zu sein

Anscheinend ist es in 12 Länder Europas weiterhin Praxis, das "behinderte" Frauen/Mädchen auch ohne ihr Wissen/Verständnis bzw. gegen ihren Willen zwangssterilisiert werden. Wo Ärzte/staatliche Stellen auch viel Druck auf die Eltern von behinderten Kindern ausüben, damit diese hier die Sterilisation bei ihren Kindern machen.

Findest du das richtig oder wäre es nicht an der Zeit, hier auch den geistig behinderten Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung zu geben und Zwangssterilisation zu verbieten? Statt dessen mehr Unterstützungsprojekte für solche Mütter zu organisieren.

https://www.youtube.com/watch?v=2CaOCf2W180

In zwölf EU-Ländern können Frauen mit Behinderung noch immer ohne ihre Zustimmung sterilisiert werden.

Die Autistin Sara Rocha kämpft in Portugal für ein gesetzliches Verbot dieser Praxis – und vernetzt sich mit Betroffenen aus ganz Europa, um das Tabuthema sichtbar zu machen.

Ein Wohnprojekt in Berlin zeigt, wie Elternschaft mit Behinderung gelingen kann. Zwangssterilisation ist eine Praxis, die in Europa eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.

Denn in der sogenannten Istanbul-Konvention haben sich die meisten EU-Länder verpflichtet, Frauen vor Gewalt zu schützen. Und doch ist es in zwölf Ländern nach wie vor legal, Frauen mit Behinderung ohne deren Einwilligung unfruchtbar zu machen.

Für Sara Rocha ist das ein Riesenskandal: „Niemand hat das Recht zu entscheiden, ob jemand eine gute Mutter sein kann.“ Die autistische Aktivistin kämpft in Portugal für ein gesetzliches Verbot und vernetzt sich europaweit mit Betroffenen. Als schwangere Frau mit mehrfacher Behinderung ist ihr Engagement auch ein persönlicher Kampf. Eine der Frauen, die mit Sara sprechen, ist Natacha Ooteghem. Mit 24 Jahren wurde die Belgierin gegen ihren Willen sterilisiert. Ihre Mutter traute ihr nicht zu, eigene Kinder großzuziehen. Erst heute findet Natacha Worte für ihren Schmerz und ihre Wut über das, was ihr widerfahren ist. Wie vielen anderen wurde ihr lange eingeredet, der Eingriff sei nur zu ihrem Besten. Heute bricht sie das Schweigen – gemeinsam mit anderen Betroffenen.

In Berlin lebt Sunny Stemmler mit ihrem dreijährigen Sohn Matteo in einer betreuten Wohngemeinschaft für Eltern mit Behinderung. Die 34-Jährige mit Lernschwierigkeiten hat lange gegen Vorurteile und Widerstände gekämpft. Heute zeigt ihr Beispiel: Elternschaft mit Behinderung ist möglich – wenn man sie zulässt und richtig unterstützt.

Mutter, Schwangerschaft, Frauen, Beziehung, Gesetz, Behinderung, Mutterliebe, Sterilisation

Ist die ERFG tatsächlich sinnvoll?

Elektrofahrzeugregulierungsförderungsgesetz (ERFG)

vom 18.07.2025

§ 1 – Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die technischen, finanziellen und steuerlichen Anforderungen sowie die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 – Hauptuntersuchungspflicht für Elektrofahrzeuge

(1) Elektrofahrzeuge sind alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung nach Maßgabe des § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu unterziehen.

(2) Wird die Gültigkeit der Prüfplakette überschritten, so hat der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) begangen und es erfolgt die Verhängung eines Bußgeldes nach Maßgabe des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs.

(3) Die Pflicht zur Entrichtung des Bußgeldes entfällt mit dem Nachweis über die Durchführung einer ordnungsgemäßen Hauptuntersuchung. Bereits entrichtete Bußgelder werden nicht rückerstattet.

§ 3 – Pflicht zur Vorhaltung einer Ersatzbatterie

(1) Der Halter eines Elektrofahrzeugs ist verpflichtet, eine funktionstüchtige und zum Fahrzeugtyp passende Ersatzbatterie bereitzuhalten.

(2) Wird ein Verstoß gegen Absatz 1 festgestellt, so wird zunächst eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen.

(3) Wird nach Ablauf eines Monats keine Ersatzbatterie nachgewiesen, erfolgt die Erhebung einer einmaligen jährlichen Strafzahlung in Höhe von 200 Euro.

(4) Die Strafzahlung wird durch einen Bußgeldbescheid fällig und ist unverzüglich zu begleichen.

(5) Erfolgt die Beschaffung einer Ersatzbatterie vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres, wird der gezahlte Betrag vollständig rückerstattet. Erfolgt die Beschaffung erst im darauffolgenden Kalenderjahr, entfällt der Erstattungsanspruch.

(6) Die Erhebung weiterer Strafzahlungen nach Absatz 3 erfolgt jeweils erneut im Folgejahr, sofern der Verstoß weiterhin besteht.

§ 4 – Austauschpflicht bei unzureichender Batteriekapazität

(1) Unterschreitet die Restkapazität der Antriebsbatterie eines Elektrofahrzeugs einen Wert von 59,5 Prozent der ursprünglichen Nennkapazität, ist die Batterie unverzüglich durch eine neue, funktionsfähige Batterie zu ersetzen.

(2) Wird der Austausch nicht bis zum Ablauf des betreffenden Kalendermonats nachgewiesen, erfolgt eine monatliche Strafzahlung in Höhe von 60 Euro.

(3) Die Strafzahlung ist solange fällig, wie der ordnungsgemäße Zustand nicht wiederhergestellt wird.

(4) Erfolgt der Austausch der Batterie noch im jeweiligen Monat, wird eine bereits entrichtete Strafzahlung auf Antrag rückerstattet. Bei einem Austausch nach Ablauf des Kalendermonats entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 5 – Abweichende Geschwindigkeitsregelung für lärmarme Elektrofahrzeuge

(1) In Straßenabschnitten, in denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde, dürfen lärmarme Elektrofahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h einhalten.

(2) Als lärmarme Elektrofahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten solche, deren tatsächliche Geräuschemission unterhalb der durch Rechtsverordnung festgelegten Grenzwerte liegt.

(3) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den Lärmgrenzwerten und zur technischen Nachweisführung zu erlassen.

§ 6 – Staatliche Förderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen

(1) Der Staat gewährt privaten Haushalten mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 120.000 Euro eine finanzielle Förderung beim Erwerb eines neuen Elektrofahrzeugs.

(2) Die Förderung umfasst eine einmalige Kostenübernahme in Höhe von 35 % des Nettoanschaffungspreises.

(3) Die Anspruchsberechtigung ist durch geeignete Nachweise über das Haushaltseinkommen sowie den Fahrzeugkauf zu belegen.

(4) Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb eines Elektrofahrzeugs pro Haushalt gewährt.

§ 7 – Steuerliche Begünstigung

(1) Die Kosten für Anschaffung, Wartung und Betrieb eines Elektrofahrzeugs können als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend gemacht werden.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art und Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit zu erlassen.

§ 8 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Meine Meinung: Ich finde es voll unnötig, dass man seine Batterie ab einer bestimmten Kapazität austauschen muss. Also ganz klar Überregulierung und Übertreibung hier. Wie seht ihr das?

Ja, sinnvoll. 40%
Nein, übertrieben. 40%
Anderes. 20%
Teilweise gut. 0%
Deutschland, Gesetz, Elektroauto, Förderung, regulierung

Ist der geplante Gesetzesentwurf bzw. die Regulierung für Fahrradfahrer sinnvoll?

Gesetz über die Nutzung und Überprüfung von Fahrrädern (Fahrradnutzungs- und -überprüfungsgesetz – FNG)

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung der Nutzung, Klassifizierung und Überprüfung von Fahrrädern sowie die Einführung bestimmter Nutzungsbeschränkungen und Pflichten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

§ 2 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Fahrräder und Fahrradanhänger, die im öffentlichen Verkehrsraum der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff:

1. Fahrrad: Ein Fahrzeug mit zwei Rädern, das ausschließlich durch menschliche Muskelkraft mittels Pedalen oder Kurbeln angetrieben wird, ggf. mit elektrischer Unterstützung bis zu 25 km/h.

2. Fahrradanhänger: Ein nicht motorisiertes Fahrzeug, das zum Transport von Personen oder Gütern an ein Fahrrad angehängt wird.

3. Trittfrequenz: Die Anzahl der Pedalumdrehungen pro Minute durch den Fahrer.

4. Zulässiges Gesamtgewicht: Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrrads einschließlich Fahrer, Beladung und ggf. Anhänger, wie es vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde festgelegt wurde.

Abschnitt 2 – Vorschriften zur Nutzung von Fahrrädern

§ 4 Zulässiges Fahrergewicht

(1) Das zulässige Gewicht für den Fahrer darf nicht überschritten werden.

(2) Ein Verstoß gegen Absatz 1 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

§ 5 Erlaubnispflicht für den Betrieb mit Anhängern

Das Führen von Fahrrädern mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 20 kg überschreitet, ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer amtlich anerkannten Fahrerlaubnis für Fahrräder gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes sind.

§ 6 Klassifizierung von Fahrrädern

(1) Fahrräder werden nach der Anzahl ihrer Gänge wie folgt klassifiziert:

    a) Fahrräder mit bis zu 3 Gängen: Stadtrad,

    b) Fahrräder mit 4 bis 10 Gängen: Schnellrad,

    c) Fahrräder mit mehr als 10 Gängen: Rennrad.

(2) Fahrräder mit bis zu 7 Gängen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang 25 km/h nicht überschreitet, gelten als Bergrad, unabhängig von der unter Absatz 1 genannten Klassifizierung.

§ 7 Kennzeichnungspflicht für leistungsstarke Fahrräder

Fahrräder der Kategorien „Schnellrad“ oder „Rennrad“, die bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen, unterliegen der Kennzeichenpflicht gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Abschnitt 3 – Überprüfungspflichten

§ 8 Regelmäßige technische Überprüfung (ÜFB)

(1) Fahrräder im Sinne dieses Gesetzes sind jährlich einer technischen Überprüfung im Rahmen der „Überprüfung von zwei­rädigen Fortbewegungsmitteln“ (ÜFB) zu unterziehen.

(2) Die Überprüfung erfolgt durch hierfür amtlich anerkannte Stellen.

(3) Nach erfolgreicher Prüfung ist am Fahrrad eine Prüfplakette gut sichtbar anzubringen.

(4) Die Nichtdurchführung der Überprüfung oder das Fehlen einer gültigen Plakette kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Meine Meinung: Also ich denke, dass das maximal übertrieben ist. FAHRRADFÜHRERSCHEIN!? also das gibt's nur in Deutschland

Katastrophe 46%
Gut 23%
Anderes 23%
Geht 8%
Fahrrad, Menschen, Gesetz

Wieso werden Abschiebungen gesellschaftlich akzeptiert?

In einer INSA-Umfrage für die ,,Bild" (2022) stimmten über 70 % der Aussage zu, dass Deutschland mehr abschieben sollte. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Abschiebungen von so vielen Menschen befürwortet werden. Sie sind nicht nur unmenschlich, sondern auch ökonomisch und ökologisch unsinnig. Die Kosten für Charterflüge, Sicherheitsbegleitung und Verwaltung sind extrem hoch teilweise über 200.000 Euro pro Person. Gleichzeitig belasten diese Maßnahmen die Umwelt durch unnötige Flugemissionen.

Abschiebungen scheitern regelmäßig: über 60 % der geplanten Maßnahmen werden abgebrochen. Gründe sind fehlende Reisedokumente, medizinische Probleme oder schlicht die Tatsache, dass die Betroffenen nicht auffindbar sind. Und selbst wenn sie durchgeführt werden, braucht es die Zustimmung des Ziellandes was oft nicht klappt.

Hinzu kommt: In vielen Ländern, in die abgeschoben wird, drohen den Menschen keine oder nur milde Strafen, selbst bei schweren Delikten. Das Ziel, „Recht und Ordnung“ durch Abschiebung herzustellen, wird damit nicht erreicht. Stattdessen könnten Straftaten im Inland geahndet werden, was rechtlich effektiver und humaner wäre.

Abschiebungen sind ein bürokratischer Albtraum, der Gerichte und Behörden massiv belastet. Ein gerechtes Bleiberecht und die konsequente Anwendung des Strafrechts im Inland würden nicht nur die Verwaltung entlasten, sondern auch die Menschenwürde wahren.

Geschichte, Krieg, Gesetz, Ausländer, Rassismus, Rechtsextremismus, AfD

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetz