Ist der geplante Gesetzesentwurf bzw. die Regulierung für Fahrradfahrer sinnvoll?
Gesetz über die Nutzung und Überprüfung von Fahrrädern (Fahrradnutzungs- und -überprüfungsgesetz – FNG)
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung der Nutzung, Klassifizierung und Überprüfung von Fahrrädern sowie die Einführung bestimmter Nutzungsbeschränkungen und Pflichten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
§ 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Fahrräder und Fahrradanhänger, die im öffentlichen Verkehrsraum der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff:
1. Fahrrad: Ein Fahrzeug mit zwei Rädern, das ausschließlich durch menschliche Muskelkraft mittels Pedalen oder Kurbeln angetrieben wird, ggf. mit elektrischer Unterstützung bis zu 25 km/h.
2. Fahrradanhänger: Ein nicht motorisiertes Fahrzeug, das zum Transport von Personen oder Gütern an ein Fahrrad angehängt wird.
3. Trittfrequenz: Die Anzahl der Pedalumdrehungen pro Minute durch den Fahrer.
4. Zulässiges Gesamtgewicht: Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrrads einschließlich Fahrer, Beladung und ggf. Anhänger, wie es vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde festgelegt wurde.
Abschnitt 2 – Vorschriften zur Nutzung von Fahrrädern
§ 4 Zulässiges Fahrergewicht
(1) Das zulässige Gewicht für den Fahrer darf nicht überschritten werden.
(2) Ein Verstoß gegen Absatz 1 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
§ 5 Erlaubnispflicht für den Betrieb mit Anhängern
Das Führen von Fahrrädern mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 20 kg überschreitet, ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer amtlich anerkannten Fahrerlaubnis für Fahrräder gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes sind.
§ 6 Klassifizierung von Fahrrädern
(1) Fahrräder werden nach der Anzahl ihrer Gänge wie folgt klassifiziert:
a) Fahrräder mit bis zu 3 Gängen: Stadtrad,
b) Fahrräder mit 4 bis 10 Gängen: Schnellrad,
c) Fahrräder mit mehr als 10 Gängen: Rennrad.
(2) Fahrräder mit bis zu 7 Gängen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang 25 km/h nicht überschreitet, gelten als Bergrad, unabhängig von der unter Absatz 1 genannten Klassifizierung.
§ 7 Kennzeichnungspflicht für leistungsstarke Fahrräder
Fahrräder der Kategorien „Schnellrad“ oder „Rennrad“, die bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen, unterliegen der Kennzeichenpflicht gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Abschnitt 3 – Überprüfungspflichten
§ 8 Regelmäßige technische Überprüfung (ÜFB)
(1) Fahrräder im Sinne dieses Gesetzes sind jährlich einer technischen Überprüfung im Rahmen der „Überprüfung von zweirädigen Fortbewegungsmitteln“ (ÜFB) zu unterziehen.
(2) Die Überprüfung erfolgt durch hierfür amtlich anerkannte Stellen.
(3) Nach erfolgreicher Prüfung ist am Fahrrad eine Prüfplakette gut sichtbar anzubringen.
(4) Die Nichtdurchführung der Überprüfung oder das Fehlen einer gültigen Plakette kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Meine Meinung: Also ich denke, dass das maximal übertrieben ist. FAHRRADFÜHRERSCHEIN!? also das gibt's nur in Deutschland
25 Stimmen
Ist das ein echter Gesetzesentwurf oder nur ein Hirngespinst einer Privatperson? Wenn ersteres: Was ist die Quelle dafür?
Ich habe den Text kopiert und hatte es in meinen Notizen, wenn ich nur wüsste von wo ich es kopiert habe...
ist aber nicht offiziell sondern von jemanden ein Vorschlag gewesen
10 Antworten
Klingt auch nach 1 Tag immer noch ziemlich ausgedacht.
Bitte das nächste Mal entsprechende offizielle Quellen nennen.
Weil wenn ich mir irgendwelche Gesetze ausdenke, braucht da auch nicht drüber diskutiert werden, da dies Gesetz eh nie kommen würde.
Klingt nach einem dämlichen Witz.
Möglicherweise gibt es das ein oder andere, was man auch für Fahrräder und da besonders die E-Bikes und Pedelecs mal festnageln könnte. Aber wer auch immer sich den Blödsinn da oben ausgedacht oder ki-generiert hat, hat zu früh sein Hirn abgeschaltet.
Was für ein völlig unlogischer vorschlag.
Es gibt rennräder mit nur einem gang, und andersrum stadträder mit 21 gängen. Und manche fahrräder haben garkeine gänge, sondern eine stufenloses system.
Danach kann man also schonmal nichts einteilen.
Die fahrräder unterliegen der "Kennzeichenpflicht gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung", dort wird die Kennzeichenpflicht nicht festegelegt, sondern in der FZO(Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Und beide sprechend stets nur von kraftfahrzeugen. Dieser paragraph ist also wohl wirkungslos.
Und wozu überhaupt die einteilung in 4 kategorien, wenns am ende nur den unterschied macht ob man ein kennzeichen brauchen soll oder nicht?
Den vorschlag hat jemand geschrieben der weder ahnung von gesetzen noch von fahrrädern hat.
Ich halte es für einen albernen Scherz von dir, da eine eigene Recherche die Existenz eines solchen Gesetzesentwurfs nicht bestätigen konnte.
In Deutschland wird beim Auto ja schon so viel Theater gemacht und dass dann noch beim Radl? Was ein Quatsch das führt nicht zu mehr Sicherheit sondern macht das Leben unnötig kompliziert. Und wenn man das Gesetz einführt wer soll den Scheiß kontrollieren? Die Polizisten sollen sich mit richtigen Problemen auseinandersetzen. Nenne allerdings bitte eine Quelle ich find dazu nichts.
Es tut mir leid das ich nicht davon ausgehe dass sich jemand die Zeit nimmt um ein fein säuberlichen Gesetzesentwurf zu erstellen.
Es tut mir leid das ich nicht davon ausgehe dass sich jemand
Du solltest wirklich davon ausgehen! Deutschland ist - wie auch andere europäische Staaten - Ziel von Desinformationskampagnen, mit denen Stimmung gegen die Regierung gemacht werden und die Gesellschaft gepalten werden soll. Die AfD setzt genau diese Mittel ein, und Russland beschäftigt ganze Brigaden für diese Form der Kriegsführung.
Ich hab ja auch nach Quellen gefragt. Und ja gefälschte Nachrichten gab es immer und wird es immer geben. Aus allen Richtungen.
Und ja gefälschte Nachrichten gab es immer und wird es immer geben.
Sicher, aber bei weitem nicht in dem Maße wie jetzt, da eine üble Partei, die von aufgeklärten Menschen nie und nimmer gewählt würde, die Macht anstrebt.
Früher war es - außer in Diktaturen - nicht so einfach, Falschnachrichten zu verbreiten. Heute geht das sehr leicht - über Youtube und Co.
Wieso dachte man dann früher das Rauchen gesund wäre? Obwohl die Medizin bereits wusste das dies nicht der Fall war.
Genau, aber Du regst Dich über diese Nichts auf. Wahrscheinlich genau das Ziel des Fragestellers.
Und der ist entweder ein gelangweilter Spätpubertierender, oder er kommt aus der ultrarechten Ecke, die mit genau solchen Fakes Empörung und Ablehnung der Regierung auslösen will.