Darf ich als 16 Jähriger mit einem 18 Jährigen zusammen sein?
Hallo, ich bin Männlich, 16 Jahre alt und bin Bisexuell. Ich bin seit Januar mit einem 18 Jährigen Jungen zusammen und wir haben uns auch schon 3 Mal getroffen..
Nun haben unsere Eltern vor ein paar Tagen herausgefunden, dass wir zusammen sind und nur meine Eltern finden es nicht ganz in Ordnung weil er halt schon 18 ist und ich noch 16 (in 2 Monaten 17)...
Und ja, ich hab mit ihm geschlafen.
Nun die eigentliche Frage:
Ist das soweit strafbar oder irren sich da meine Eltern? Denn komischerweise haben seine Eltern absolut nichts dagegen
22 Antworten
Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Ja, es ist erlaubt, und nein, es ist nicht strafbar.
Deine Eltern dürfen die Beziehung auch nicht verbieten (außer es gibt einen anderen triftigen Grund dafür, weil er z.B. drogensüchtig oder kriminell ist).
Strafbar wären sexuelle Handlungen nur, wenn du dazu gezwungen oder dafür bezahlt wirst, oder ein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer, Erzieher, Vorgesetzter) missbraucht wird.
Wenn es einvernehmlich ist und dir dadurch kein Nachteil entsteht, ist es bei einem so geringen Altersunterschied heute kein Thema mehr. Hier spielt auch die geistige Reife noch ein Spiel. Sollte der Ältere eine deutlich höhere Erwachsene geistige Reife besitzen, könnte man allgemein von einer Ausnutzung des Jüngeren reden.
Solange man nicht volljährig ist, haben die Eltern bei Allem ein Mitspracherecht und es muß nicht vom Sohn verstanden werden was die Eltern entscheiden.
Wenn ihr euch mögt und kennen lernen wollt ist es auch in eurer Verantwortung gewisse Regeln bewußt zu übertreten. Wir Menschen leben nicht für das Gesetz. Das Gesetz ist, mit Lebensweisheit, für die Menschen gemacht.
In der Einführung zum BGB steht, daß das Gesetz nicht buchstabengenau sondern für den Mensch ausgelegt werden soll.
Solange man nicht volljährig ist, haben die Eltern bei Allem ein Mitspracherecht
Ja, sie dürfen ihre Meinung sagen. Bestimmen dürfen sie was intime Beziehungen angeht nur nocn in seltenen Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn vom Partner eine ersichtlichte Gefährdung des Kindeswohls ausgeht.
Andernfalls sind sie es, die das Kindeswohl gefährden.
Das ist nicht strafbar und auch kein großer Altersunterschied. Alles okay 👌
In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze oder Geschlechter-Einschränkungn für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!
Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
mit 16 darfst du es meines wissens schon selber entscheiden.
Rechtswissenschaft studiert El Hamdula