Sie haben eine Ware verkauft und das Geld erhalten. Sie sind nun zur Herrausgabe verpflichtet.
Eine Klage wegen Betrugs wird Erfolg haben und Kosten nach sich ziehen.
Wenn Sie das Geld zurück überweisen ist es außerhalb des Kaufvertrages und bei ungünstigem "Betreff der Überweisung" eventuell ein Geschenk.
Das ihr Käufer ein besseres Geschick bezüglich "Einkauf" hat und kaufmänisches Handeln beweist, löst leider bei Ihnen Neid und Gier aus.
Sie müssen bestehende Verträge erfüllen.
Lernen Sie daraus und recherchieren Sie den Wert der Ware vor Abschluß eines Kaufvertrages.
Wenn der Wert der Ware erheblich höher als ihr Angebot ist, können Sie eventuell "Irrtum" als Grund einer Rückabwicklung nennen.
Der Verkauf erfolgt zwischen Ihnen, ein Nichtkaufmann, und einem potenziellen Kaufmann. So kann eine Rückabwicklung stattfinden.
Geschäfte unter Kaufleuten sind kaum anfechtbar und müssen vertraglich erfüllt werden.
Wenn Sie auf einer Onlineplattform als Händler auftreten sind Sie Kaufmann.
Das Fernmeldeabsatzgesetz und nicht zuletzt die Regeln der Onlineplattform selbst sind auch einzuhaltende Bedingungen.
Ich hoffe Sie können den händlerischen Erfolg ihres Käufers respektieren.