Sollten Leute die abgeschoben werden anschließend auch enteignet werden?
30 Stimmen
4 Antworten
Bei Straftätern wärs vielleicht keine so schlechte Idee, einfach um die Kosten zu reduzieren.
Es gibt für mich Unterschiede. Straftäter mit deutscher Staatsbürgerschaft sind zu recht hier, lassen sich nicht abschieben und haben i.d.R. auch Steuern gezahlt. Personen, die gar nicht nach unserem Recht hier sein dürften und eigentlich nur kosten sind irgendwie was ganz anderes oder?
Grundgesetz Artikel 3. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Mit gutem Grund steht da Menschen und nicht "deutsche Staatsbürger".
Im Artikel 2 steht kein Wort davon. Und der Artikel der "Bewegungsfreiheit " einschränkt, unterscheidet nicht zwischen Ausländern und deutschen.
Übersicht mit KI
Asylbewerber in Deutschland haben grundsätzlich ein Recht auf Bewegungsfreiheit, das jedoch durch bestimmte Umstände eingeschränkt werden kann. Die sogenannte Residenzpflicht, die Asylsuchende verpflichtet, sich während des Asylverfahrens an einem bestimmten Ort aufzuhalten, ist ein Beispiel für eine solche Einschränkung.
Scheinbar.
Übersicht mit KI
Asylbewerbern ist die Bewegungsfreiheit in Deutschland durch das Asylgesetz (AsylG) und das Grundgesetz (GG) eingeschränkt. Grundsätzlich gilt für sie die Residenzpflicht, die sie verpflichtet, sich im zugewiesenen Bezirk aufzuhalten. Ausnahmen von der Residenzpflicht sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung der Behörden möglich.
Und in welchem Artikel?
Und der andere Artikel der die "Bewegungsfreiheit" gibt / einschränkt, unterscheidet nicht.
Dort wird nicht zwischen Asylbewerber und deutschen unterschieden.
Dazu gibt's noch ein anderen Artikel der mit sowas zutun hat und das ist Artikel 104
Doch, sie wird nur unter Umständen eingeschränkt.
Die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in Deutschland wird nicht direkt durch einen spezifischen Artikel im Grundgesetz eingeschränkt, sondern indirekt durch das Asylverfahren und die damit verbundenen Auflagen, die sich aus verschiedenen Gesetzen und Regelungen ergeben, darunter auch das Grundgesetz. Insbesondere Artikel 16a des Grundgesetzes, der das Asylrecht regelt, spielt hier eine Rolle, da er die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl festlegt und damit auch indirekt Auswirkungen auf die Aufenthaltsorte und Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern hat.
Wenn ihr Vermögen mittels Clankriminalität zusammengetragen wurde, schon.
Wir sind dieses Volk sowieso los.
Daher finde ich es nicht verwerflich, wenn sich die Solidargemeinschaft bzw. das Deutsche Volk wieder etwas zurückholen kann.
Das ist maximal legale Diebstahl aber unmoralisch
Womit will man das begründen? Enteignen wir dann nun auch alle anderen Strafttäter, um Kosten zu reduzieren?