Sollten Leute die abgeschoben werden anschließend auch enteignet werden?

Nein 70%
Ja 30%

30 Stimmen

4 Antworten

Bei Straftätern wärs vielleicht keine so schlechte Idee, einfach um die Kosten zu reduzieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – S. Profil

Surbasax  31.07.2025, 11:23

Womit will man das begründen? Enteignen wir dann nun auch alle anderen Strafttäter, um Kosten zu reduzieren?

Photon123  31.07.2025, 12:28
@Surbasax

Es gibt für mich Unterschiede. Straftäter mit deutscher Staatsbürgerschaft sind zu recht hier, lassen sich nicht abschieben und haben i.d.R. auch Steuern gezahlt. Personen, die gar nicht nach unserem Recht hier sein dürften und eigentlich nur kosten sind irgendwie was ganz anderes oder?

Surbasax  31.07.2025, 12:43
@Photon123

Grundgesetz Artikel 3. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Mit gutem Grund steht da Menschen und nicht "deutsche Staatsbürger".

Photon123  31.07.2025, 13:43
@Surbasax

Sind sie nicht. Als deutscher Staatsbürger hast du z. B. das Recht auf Bewegungsfreiheit. Auch das steht im GG, glaub Artikel 2. Das haben z. B. Asylbewerber nicht. Also Möglichkeiten gäbe es da schon, dass man es aufweichen kann.

Echidnaa  31.07.2025, 13:49
@Photon123

Im Artikel 2 steht kein Wort davon. Und der Artikel der "Bewegungsfreiheit " einschränkt, unterscheidet nicht zwischen Ausländern und deutschen.

Photon123  31.07.2025, 13:53
@Echidnaa
Übersicht mit KI
Asylbewerber in Deutschland haben grundsätzlich ein Recht auf Bewegungsfreiheit, das jedoch durch bestimmte Umstände eingeschränkt werden kann. Die sogenannte Residenzpflicht, die Asylsuchende verpflichtet, sich während des Asylverfahrens an einem bestimmten Ort aufzuhalten, ist ein Beispiel für eine solche Einschränkung.
Photon123  31.07.2025, 13:54
@Echidnaa

Scheinbar.

Übersicht mit KI
Asylbewerbern ist die Bewegungsfreiheit in Deutschland durch das Asylgesetz (AsylG) und das Grundgesetz (GG) eingeschränkt. Grundsätzlich gilt für sie die Residenzpflicht, die sie verpflichtet, sich im zugewiesenen Bezirk aufzuhalten. Ausnahmen von der Residenzpflicht sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung der Behörden möglich. 
Echidnaa  31.07.2025, 13:55
@Photon123

Und in welchem Artikel?

Und der andere Artikel der die "Bewegungsfreiheit" gibt / einschränkt, unterscheidet nicht.

Photon123  31.07.2025, 13:57
@Echidnaa
Übersicht mit KI
Die Bewegungsfreiheit ist im deutschen Grundgesetz durch Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 geschützt, der die Freiheit der Person gewährleistet.
Echidnaa  31.07.2025, 14:01
@Photon123

Dort wird nicht zwischen Asylbewerber und deutschen unterschieden.

Dazu gibt's noch ein anderen Artikel der mit sowas zutun hat und das ist Artikel 104

Photon123  31.07.2025, 14:03
@Echidnaa

Keine Ahnung. Sagt halt die KI. Zumindest aber weiss ja jeder, dass die Bewegungsfreiheit so nicht gegeben ist für Asylbewerber. Also werden hier die Grundrechte nach dem GG ja eingeschränkt. Also es ist ja möglich.

Echidnaa  31.07.2025, 14:11
@Photon123

Doch, sie wird nur unter Umständen eingeschränkt.

Die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in Deutschland wird nicht direkt durch einen spezifischen Artikel im Grundgesetz eingeschränkt, sondern indirekt durch das Asylverfahren und die damit verbundenen Auflagen, die sich aus verschiedenen Gesetzen und Regelungen ergeben, darunter auch das Grundgesetz. Insbesondere Artikel 16a des Grundgesetzes, der das Asylrecht regelt, spielt hier eine Rolle, da er die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl festlegt und damit auch indirekt Auswirkungen auf die Aufenthaltsorte und Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern hat.

Ja

Wenn ihr Vermögen mittels Clankriminalität zusammengetragen wurde, schon.

Ja

Wir sind dieses Volk sowieso los.

Daher finde ich es nicht verwerflich, wenn sich die Solidargemeinschaft bzw. das Deutsche Volk wieder etwas zurückholen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Das ist maximal legale Diebstahl aber unmoralisch

Woher ich das weiß:Hobby – Ich komme aus Alaman-istan