Warum wird ein AfD-Verbot nicht geprüft?
Also es gäbe zwei mögliche Ausgänge und beide wären gut.
- es würde festgestellt, dass die AfD verfassungswidrig ist und dann wird sie verboten. Das wäre gut, weil dann würde sie keine Gefahr mehr darstellen.
- es würde festgestellt, dass die AfD nicht verfassungswidrig ist und dann könnte man aufhören, sich Sorgen zu machen, dass eine Gefahr von der AfD ausgeht, die Demokratie abzubauen.
5 Antworten
So ein Verbot ist sehr kompliziert und aufwendig.
Warten wir mal ab was das Bundesverfassungsgericht zur Einstufung des Verfassungsschutzes sagt dann sehen wir weiter.
Die SPD hat ja auch auf ihrem Parteitag beschlossen ein Verbot zu prüfen.
Ich meinte das Urteil zur Klage der AfD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextreme Partei.
Gesichert rechtsextrem heißt nicht zwangsläufig verfassungswidrig.
- Andere Länder: Es könnte scheitern, also versuchen wir es
- Deutschland: Es könnte scheitern, also lassen wir es lieber
Guten Tag!
Das wird es bestimmt. Ein AfD-Verbotsverfahren nach Artikel 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 43 ff. BVerfGG ist jedoch an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft. Es muss schon eine besondere Erheblichkeit der Verletzung der Menschenwürde beziehungsweise einer Beeinträchtigung/Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Ordnung vorliegen. Andernfalls läuft ein solches Verbotsverfahren ins Leere. Das eine Partei gesichert Rechtsextrem ist (das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dies momentan ruhen lassen) reicht alleine nicht aus. Die Partei muss gerade das Ziel haben, verfassungswidrige Bestrebungen zu verfolgen, die mit dem Grundgedanken unserer Verfassung in Widerspruch stehen.
Ausserdem ist ein solches Verbotsverfahren mit Vorsicht zu genießen und hinreichend auf ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Das braucht Zeit. Scheitert nämlich das Verbotsverfahren, hat es eine negative Auswirkung auf die Regierung und könnte der AfD weitere Stimmen verschaffen.
Kurz: Die Prüfung benötigt einiges an Zeit. Ich bezweifle, dass das Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Ob es letztlich für ein Verbotsverfahren ausreicht, wird sich in Zukunft zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Das fordere ich schon lange, damit die vereinigte Linke wie auch die linksgewandten Unionsparteien so richtig auf die Fresse landen...
Weshalb glaubt man sonst, dass man vonseiten der vereinigten Linken unbedingt zwei linke Aktivistinnen, welche bereits öffentlich sich für ein AfD-Verbot aussprachen, ins Bundesverfassungsgericht hieven möchte, damit am Ende mehr linke Richterinnen im BVG (5 zu3) sitzen, bei der dann ein AfD-Varbot wahrscheinlicher sein könnte? Weil mit dem jetzigen BVG dieses Ziel sich nciht realisieren lässt...
Deshalb ließ sich die vereinigte Linke mit dem Einreichen eines Verbot-Antrages auch so lange Zeit: Bis jetzt, zur Neuwahl des Richtergremiums...
Aus diesem Grund wird die Union so heftig bekämpft und beschimpft, welche ihrerseits aufgrund eines Veto seitens der Grünen naiverweise ihren ersten Kandidaten wieder zurückzogen, während die SPD egoistisch, machtbesessen, antidemokratisch agiert und weiterhin - trotz von der Union unerwünscht - linken Aktivistinnen festhält...die Union lässt sich von einer Verliererpartei an der Nase durch die Manege ziehen...
Gruß Fantho
vonseiten der vereinigten Linken
Was meinst du mit "vereinigte Linke"?
damit die vereinigte Linke wie auch die linksgewandten Unionsparteien so richtig auf die Fresse landen
"...auf der Fresse landen"
zwei linke Aktivistinnen, welche bereits öffentlich sich für ein AfD-Verbot aussprachen, ins Bundesverfassungsgericht hieven möchte
Wen meinst du mit "linke Aktivisten"? Es sollen Juristen ins BVerfG gewählt werden. Du verwendest falsche Begriffe.
Weil mit dem jetzigen BVG dieses Ziel sich nciht realisieren lässt
Die BVG ist ein Verkehrsbetrieb in Berlin. Meinst du vielleicht das BVerfG?
Gruß meinen Nutzernamen kann jeder lesen, ich brauch ihn nicht jedes Mal dazuzuschreiben
Man sollte erst einmal das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht abwarten. Bestätigt das Gericht den Verfassungsschutz, so wäre ein Verbotsverfahren drin. Ganz ohne ist die AfD aber keinesfalls. Jedoch sind die Hürden für ein Verbot sehr hoch.
Das ist eine sehr gute Frage. Seit zehn Jahren maulen die Pseudodemokraten der Altparteien herum, wie rächtsäxträm die AfD doch sei, Hypernazis die bestimmt wieder Schweinefleisch in Kitas wollen - es lauert ein zweiter Holocaust.
Doch immer noch haben all die Schreier und Verbotsfantasten nicht genug Anhänger, nicht einmal in den eigenen Parteien, dass die auch tatsächlich diesen Schritt wagen und sich somit vollens als Demokratiefeinde demaskieren würden. Nicht, dass ihnen das Urteil des Volkes interessieren würde, es geht ihnen am Hintern vorbei. Mit einem Verbot hätten die ja nichts mehr zu melden und man könnte noch Jahrzehnte Macht ausüben, egal wie wenig diese Leute noch gewählt werden. Ein Verbot der AfD brächte Machterhalt für viele Jahre und genug Zeit dieses Land weiter zu zerstören um dann später mit sozialistischen Heilsversprechen um die Ecke zu kommen.
"Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!" (Berthold Brecht)
Sie reden nur von Demokratie, die ihnen längst lästig geworden ist, seit das Wahlvieh nicht mehr über jedes Stöckchen springt. Sie fürchten die Demokratie, weil die Menschen sich mit Grausen von ihnen abwenden.
Und weil sie nicht nur Deutschland, sondern auch die Deutschen hassen, die Demokratie verachten und für sich reklamieren (unsere Demokratie), hassen sie Opposition.
würde festgestellt, dass die AfD nicht verfassungswidrig ist und dann könnte man aufhören, sich Sorgen zu machen, dass eine Gefahr von der AfD ausgeht, die Demokratie abzubauen.
Das wäre die größte Katastrophe für die Altparteien! Das werden sie niemals zulassen. Darum wird es kein Verbotsverfahren geben. Die schlaueren unter den AfD-Hassern wissen genau, dass ein Verbot scheitern wird. Es gibt keinen Grund, der ein Verbot rechtfertigen würde. Ganz im Gegenteil.
Also versuchen sie erstmal passende Juristen in die 2. Kammer des BVG zu installieren (welches für ein Verbotsverfahren zuständig wäre) um möglicherweise mit einer Durchsetzung des Gerichts mit roten Ideologen trotzdem das Verbot zu erhalten. Die heiße Richterin hat ja schon angekündigt: AfD muss verboten werden.
Darum ja auch der Ärger der Linken, dass ihre juristische Radikale nicht gewählt wurde. Darum der Hass und Wuttränen.

Das BVerfG wird nichts sagen solange weder Bundestag, Bundesrat noch Bundesrat bzw. alle gemeinsam einen Verbotsantrag stellen.