Sind Wasser und Wohnung Rechte?

Ja 63%
Nein 32%
Komplex 5%

19 Stimmen

5 Antworten

Das Recht auf Wasser gibt es, ist aber nicht einklagbar. Von einem Recht auf wohnen oder Wohnung, hab ich noch nichts gehört, was es da eventuell gibt, ist auch nicht einklagbar. Es gibt ein Recht auf "Unterkunft", rein praktisch sind das häufig Obdachlosennotunterkünfte, die nur nachts benutzt werden dürfen.

Ja

Sollten Sie.

Wenn man Leuten grundmittel wie Wasser und Lebensraum geht werden diese oft motiviert sein zu arbeiten und auch Arbeit zu finden wo sie Spaß drin haben da sie keine Angst haben z.B. auf der Straße zu landen.

Jedoch ist dies noch nicht der Fall und da wir alle hier leben müssen sollten wir alle das Recht haben auch einen stabilen Boden zu haben.

Ja

Ein Dach über dem Kopf, Gesundheitsversorgung, Nahrung, öffentlicher Verkehr, Bildung usw. sollte jedem Menschen in der Gesellschaft vollkommen KOSTENLOS und absolut BEDINGUNGSLOS zur Verfügung gestellt werden.

Alles andere ist menschenfeindlich und sorgt in der Endkonsequenz zwangsläufig für Elend!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ja

Bei uns in der Schweiz ja. Du hast anrecht auf eine Wohnung. Wenn du auf dem Sozialamt bist, da kein Einkommen oder zu wenig Einkommen, wird dir vis zu einem gewissen Betrag eine Wohnung oder ein WG-Zimmer bezahlt. In der Schweiz bist du nur Obdachlos wenn du Vorgaben des Sozialamtes nicht einhälst oder es Freiwillig bist. Darum würde ich sagen bei uns sind Wohnung und auch Wasser Grundrechte. Wie das rein Gesetzlich genau geregelt ist (oder heisst) kann ich nicht sagen.


chaessus0000  14.05.2025, 12:07

''In der Schweiz bist du nur Obdachlos wenn du Vorgaben des Sozialamtes nicht einhälst'' [...] Darum würde ich sagen bei uns sind Wohnung und auch Wasser Grundrechte.''

Nein, da es nicht bedingungslos ist.

Ja

Sollte es sein aber jetzt Nichtarbeiter gehts besser andere können sich vieles nicht leisten obwohl sie arbeiten.Fair nein.

Und Energie noch zum Zwangsmittel machen finanzielle Jobs weg nein


Katinkacat  14.05.2025, 19:44

Versuche es doch mal mit Aufstockung. Dazu müsstest Du aber selbst aktiv werden und Dir den Anspruch auf Bürgergeld ausrechnen lassen.