Führerschein unter Auflagen rechtens?

3 Antworten

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Ja, ist es .

Siehe §11 Abs 2 FeV

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem

1.für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,

2.Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,

3.Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,

4.Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder

5.Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,

erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.

...wenn die Behörde diese Auflagen macht, werden sie schon rechtens sein. Sicher kann jemand, der an solchen Krankheiten leidet, nichts dafür...aberdie Behörden müssen natürlich die Fahrtauglichkeit sicherstellen....was natürlich Geld kostet und nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen darf. Wie Du ja auch selbst schreibst, ist, wenn überhaupt, die Krankenkasse zuständig. Und die zahlt natürlich nur, wenn der Führerschein der Förderung der Gesundheit dient oder halt "lebensnotwendig" ist...das ist er in keinem Fall.

maxundmogli 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:15

Naja aber trotzdem wird man in dem Fall benachteiligt

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Tuedelsen  07.03.2024, 21:39
@maxundmogli

...eigentlich wird fast jeder irgendwann und irgendwo benachteiligt. Das ist nicht schön, aber Tatsache. Allem und Allen immer und unbedingt gerecht zu werden ist nahezu unmöglich. Auch wenn ich Deinen Standpunkt verstehe, verstehe ich auch den der Krankenkassen, die in dem Fall ja nicht nur in solchen Fällen zahlen müssten, sondern auch anderen chronisch Kranken dann die gleichen oder ähnliche Leistungen zustehen würden...zu Lasten aller Versicherten. Wobei (bitte nicht falsch verstehen!) chronisch Kranke schon ohne solche "Sonderwünsche" die Kassen sehr viel Geld kosten. Erkläre das dem ansonsten gesundem Beitragszahler, der z.B. für Zahnersatz horrende Zuzahlungen leisten soll.

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Richtig wer eine angeboren Behinderung hat kann nichts dafür. Auch nicht wer sich eine erwirbt.

ABER:

Dennoch darf es natürlich nicht sein, dass eben zum Beispiel durch Medikamentation andere gefährdet werden. Oder eben durch ein sich eventuell verschlechterndes Krankheitsbild.