Führerschein?
Hallo ,
ich wurde vor ca . 13 Jahren mit einem 50er Roller ohne Fahrerlaubnis erwischt , das ganze 3 mal . Vor 4 Jahren habe ich von der Agentur für Arbeit die Chance bekommen eine Schulung zum Kurierfahrer zu machen . Damit habe ich auch sofort begonnen also es soweit war und ich zur Prüfung angemeldet wurde kam die Info das wenn ich noch 1 Jahr gewartet hätte , dann wäre ich zur Prüfung zugelassen.
Mir wurde im dem Brief vom Strassenverkehrsamt gesagt das ich jetzt nochmal 10 Jahre warten muss bis ich denn Führerschein machen darf .
Ist das Rechtens ?
Habe ich mit einem Anwalt gute Chancen ?
Ich sehe nicht ein eine MPU zu machen weil die Sachen jetzt schon 13 Jahre her ist als ich das letzte Mal erwischt worden bin .
Danke im Voraus
3 Antworten
Leider fehlen ein paar Informationen, aber wenn es so abgelaufen ist, wie ich vermute, dann hat alles seine Richtigkeit.
Du hast deinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt, bei der FAER-Abfrage kamen dann die Straftaten zum Vorschein, so dass deine charakterliche Eignung in Frage gestellt wurde.
Es muss dann eine MPU-Aufforderung ergangen sein, in der du ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest, dass deine Nichteignung festgestellt wird, wenn du das Gutachten nicht einreichst. §11 FeV:
(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.
Das hast du scheinbar ignoriert und die Frist verstreichen lassen, so dass die Behörde deine Nichteignung festgestellt und den Antrag versagt hat. Diese Versagung ist nach §28 StVG ins FAER einzutragen:
(3) Im Fahreignungsregister werden Daten gespeichert über
5. unanfechtbare Versagungen einer Fahrerlaubnis,
Die Tilgungsfrist dafür beträgt zehn Jahre:
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
3. zehn Jahre
b) bei Entscheidungen über Maßnahmen oder Verzichte nach § 28 Absatz 3 Nummer 5 bis 8.
Diese beginnt allerdings erst fünf Jahre nach Rechtskraft der Versagung zu laufen, §29 Abs 5 StVG:
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
Dein einziger Ausweg ist somit die MPU. Du hättest den Antrag vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Versagung zurückziehen müssen, dann wäre das Ganze folgenlos geblieben, nach Ablauf der ursprünglichen fünfzehn Jahre wäre bei einem neuen Antrag nichts mehr vorwerfbar gewesen.
Das bedeutet nur, dass dir die FE wegen der festgestellten Nichteignung versagt wurde und du keine Rechtsmittel mehr dagegen einlegen kannst, da der Bescheid rechtskräftig ist.
Wenn du jetzt einen Antrag auf Erteilung der FE stellst, wird aufgrund dieser Nichteignung eine MPU gefordert, um zu prüfen, ob du inzwischen wieder geeignet bist.
Da die genaue Fragestellung erst bei Antragstellung formuliert wird und deine Akte auch erst zu diesem Zeitpunkt übersendet wird, kann eine MPU-Stelle aktuell nicht viel machen. Da es scheinbar keine Drogenproblematik gibt, brauchst du keine Abstinenznachweise, um die du dich lange im Vorfeld kümmern müsstest.
Denke diesmal daran, dass du den Antrag notfalls jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen kannst, solange keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.
Die Fahrschule hat mich hingehalten, immerhin wurden die von der Agentur bezahlt und mussten eine bestimme Anzahl von Fahrstunden mit mir absolvieren . Erst als die Fahrstunden gemacht worden sind bekam ich die Info . Und der Brief kam auch dann erst - war schon komisch aber damals habe ich mir nichts dabei gedacht .
Shit happens - Werde die MPU machen aber probiere es direkt ohne ein Seminar davor zu absolvieren - mal schauen wie weit ich komme . Auf was wollen die denn großartig in der MPU eingehen bei dem Gespräch
Man wird die Hintergründe für die damalige Tat wissen wollen und warum jetzt ausgeschlossen werden kann, dass sich sowas nochmal wiederholt.
Wenn jetzt seit 13 Jahren nichts mehr vorgefallen ist, dürftest du gute Chancen haben, glaubhaft zu machen, dass du dein Fehlverhalten erkannt und dich damit auseinandergesetzt hast.
Der Brief wurde mir von der Fahrschule über geben das ich keine Zulassung zur Prüfung habe und etwas Später kam auch ein Brief vom Strassenverkehrsamt . So genau kann ich nicht mehr darin erinnern . Weiß nur das da stand dass ich nochmal 10 Jahre warten muss oder halt MPU
Kann dir nur raten ein Mpu Berater zu holen . Nur 40% bestehen die mpu Prüfung. Die sind vorbereitet . Vorallen wollen die bei der mpu das du dich mit deinen Straftaten auseinander setz. Merken die du hast dich nicht auseinander gesetzt bist di dereckt durch gefallen da kann der PC test so gut gewesen sein oder die arzt Untersuchung. Voralllen wollen die eine Bescheinigung sehen das du bei einer mpu Stelle warst .
Ja ist es. Du hast wegen deiner uneinsichtigkeit Offensichtlich damals eine MPU aufs Auge gedrückt bekommen bevor du einen Lappen machen darfst. Jetzt ist es so das du nie angetreten bist. Dann verfällt das nach 15 Jahren.
Nun hast du einen Fehler gemacht und dich vor Ablauf der Frist wieder angemeldet. Glückwunsch, den jetzt beginnt die Frist von vorne
Also bleibt mir dann nur die MPU wenn ich den Lappen Zeitnah haben möchte
Hättest den Antrag damals zurückgezogen würde die Frist (10 Jahre) nicht neu beginnen, hast Du scheinbar nicht getan.
Ich sehe nicht ein eine MPU zu machen
Niemand zwingt dich eine MPU zu machen, gibt halt ohne positive auch keine Fahrerlaubnis.
Dann muss ich wohl in den Sauren Apfel beißen und durch die MPU
Davon geht die Welt nicht unter , ich sehe das als Luxusproblem 😉
Mir ist dies auch völlig egal ob Du ne Fahrerlaubnis hast oder nicht 🤷♂️
Ich meine das die Frist Mal 15 Jahre waren. Aber evtl hat sich da was geändert.
Hab Mal geschaut.
Wenn die betreffende Person fünf Jahre lang im Straßenverkehr keine Straftat begeht, fängt eine MPU-Verjährungsfrist im sechsten Jahr an, welche zehn Jahre dauert. Ist diese Frist abgelaufen, dann kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Also bin ich mit 15 Jahren für die erste frist nicht ganz falsch
Frist ist 10 Jahre (je nach Tat), bei einer Verurteilung gilt aber noch eine Anlaufhemmung von 5 Jahren ab Rechtskraft des Urteils.
Hab mir ebene meine Daten online aus dem FAer gezogen und das steht bei Maßnahme - Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis - bedeutet das auch mit MPU keine Chance ?