Sollte die AfD wegen solcher Äußerungen ihres Spitzenpersonals verboten werden?
Ein typisches Zitat Weidels dem „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD:
»Herr Stamp steht auf verlorenem Posten in einer Regierung, die alles tut, um irreguläre Migration nach Deutschland und in die deutschen Sozialsysteme zu ermuntern und anzuheizen, die mit der Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft vollendete Tatsachen schafft und großzügig Aufenthaltstitel an Migranten verteilt, die von Rechts wegen längst hätten gehen müssen.[...] Trotz millionenfacher Netto-Einwanderung herrscht Arbeitskräftemangel, die mit nicht integrationsfähigen Migranten gefluteten Sozialsysteme stehen vor dem Kollaps, und die innere Sicherheit löst sich in einem Klima der alltäglichen Migrantengewalt und der Terrorisierung der Bevölkerung durch angebliche ‚Schutzsuchende‘ auf. Der Kipppunkt, hinter dem eine Korrektur dieser unhaltbaren Verhältnisse nicht mehr möglich ist, steht unmittelbar bevor.«
Die ohnehin öffentlich bekannten Zitate lassen sich im SPIEGEL bequem suchen und nachlesen. Man muss die Sichtweise Weidels und der AfDler nicht teilen. Aber es ist aus meiner Sicht Ausdruck des Rechts der Deutschen auf freie Wahlen, dass auch eine Partei wie die AfD wählbar ist. So wie auch die Linken usw. wählbar sein müssen. Im Zweifel muss die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen geschützt werden.
Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig und würde die Demokratie nicht stärken, sondern abschaffen.
Gerne können die Foristen auf die Suche nach Zitaten gehen, die meine Sichtweise widerlegen.
38 Stimmen
8 Antworten
Das ist zwar eine gewagte und keine sehr freundliche/diplomatische Formulierung, stellt allerdings noch keinen Straftatbestand oder irgendetwas verfassungswidriges dar....
Hast du schon mal etwas von "Gesamtkontext" gehört, in den sich Zitate, und nicht nur dueses, einsortieren? Mit Cherrypicking benötigt man natürlich keine 1000 Seiten.
Nachtrag: Die Diskussion ist ein
https://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann-Argument
Es gibt viele extremistische Organisationen die im Verfassungsschutzbericht geführt werden und die NICHT verboten sind. Genauer trifft auch der Verfassungsschutz weder eine Entscheidung über ein Verbot noch gibt er eine diesbezügliche Empfehlung ab. Er hat eine rein beobachtende Funktion und stuft in verschiedene Stufen des Extremismus ein.
Hier
kann man sich sehr schön anschauen wer von der AfD was gesagt hat was in Summe zu der Einstufung geführt hat.
Das ist halt deine Ansicht. Schön, die darfst du haben und äußern. Bisher waren die Landesämter für Verfassungsschutz und die darauf folgend damit beschäftigten Gerichte regelmäßig anderer Ansicht. Was führt dich zu der Auffassung dass es diesmal anders ist?
Das stimmt nicht. Kein Landesamt für Verfassungsschutz ist der Auffassung, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist.
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg sind der Auffassung dass die AfD "gesichert rechtsextrem" ist. Bisher sind alle Gerichtsverfahren mit denen sich die AfD gegen diese Einstufung gewehrt hat krachende Fehlschläge für die Partei gewesen. Genau zu der gleichen Auffassung kommt nun das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Gesamtpartei. Verdrehe hier also bitte keine Worte. Ob die Partei "Verfassungsfeindlich" im Sinne von Artikel 21(2) Grundgesetz ist entscheidet nämlich NICHT der Verfassungsschutz, sondern das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
„Rechtsextrem“ ist ja ein unscharfer Begriff. Die Folge einer solchen Einstufung durch den Verfassungsschutz ist die Möglichkeit der „Beobachtung“.
Die Forderung der Linken, Grünen und teilweise auch von SPD und (wenigen) CDUlern nach einem Verbot der AfD ist eine ganz andere Nummer. Genau nach der Vertretbarkeit einer solchen Forderung habe ich gefragt.
Aussage entspricht den Fakten.
Zumindest will da niemand Polizisten ermorden, wie bei manch anderen Pack
Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig
Diese Entscheidung wird das Bundesverfassungsgericht treffen, nach Abwägung aller Argumente und aller Äußerungen - nicht nur aufgrund eines einzelnen, aus dem Kontext gerissenen Zitats.
Alex
Das Verfassungsgericht wird nur tätig, wenn Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen Verbotsantrag stellen sollten.
Ich wette 10.000 €, dass dies in den nächsten drei Jahren nicht passieren wird. Weil die Erfolgsaussichten minimal sind.
Hälst Du dagegen?
Ist jetzt keine Äußerung dir verboten gehört finde ich. Zeigt aber dass sie entweder sehr wenig Ahnung hat wovon sie redet, oder dass sie bewusst Blödsinn redet um ihre Wähler zu manipulieren. Was davon jetzt schlimmer ist weiß ich auch nicht.
Auch Blödsinn und manipulative Äußerungen muss man ertragen.
Die Summe der Zitate lässt aus meiner Sicht nicht den Schluss zu, dass die AfD die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zerstören und/oder die Grundrechte des Grundgesetzes abschaffen will.