Sollte die AfD wegen solcher Äußerungen ihres Spitzenpersonals verboten werden?


28.05.2025, 06:09

Gerne können die Foristen auf die Suche nach Zitaten gehen, die meine Sichtweise widerlegen.

Nein 76%
Ja 24%

34 Stimmen

9 Antworten

Hast du schon mal etwas von "Gesamtkontext" gehört, in den sich Zitate, und nicht nur dueses, einsortieren? Mit Cherrypicking benötigt man natürlich keine 1000 Seiten.

Nachtrag: Die Diskussion ist ein

https://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann-Argument

Es gibt viele extremistische Organisationen die im Verfassungsschutzbericht geführt werden und die NICHT verboten sind. Genauer trifft auch der Verfassungsschutz weder eine Entscheidung über ein Verbot noch gibt er eine diesbezügliche Empfehlung ab. Er hat eine rein beobachtende Funktion und stuft in verschiedene Stufen des Extremismus ein.

Hier

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-ist-rechtsextrem-hier-sind-die-belege-des-verfassungsschutzes-a-b5fa40e4-a54e-410a-8cc7-ade35d09f77c

kann man sich sehr schön anschauen wer von der AfD was gesagt hat was in Summe zu der Einstufung geführt hat.


SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 06:28

Die Summe der Zitate lässt aus meiner Sicht nicht den Schluss zu, dass die AfD die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zerstören und/oder die Grundrechte des Grundgesetzes abschaffen will.

DerRoll  28.05.2025, 06:31
@SmarterAss

Das ist halt deine Ansicht. Schön, die darfst du haben und äußern. Bisher waren die Landesämter für Verfassungsschutz und die darauf folgend damit beschäftigten Gerichte regelmäßig anderer Ansicht. Was führt dich zu der Auffassung dass es diesmal anders ist?

SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 06:44
@DerRoll

Das stimmt nicht. Kein Landesamt für Verfassungsschutz ist der Auffassung, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist.

DerRoll  28.05.2025, 07:02
@SmarterAss

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg sind der Auffassung dass die AfD "gesichert rechtsextrem" ist. Bisher sind alle Gerichtsverfahren mit denen sich die AfD gegen diese Einstufung gewehrt hat krachende Fehlschläge für die Partei gewesen. Genau zu der gleichen Auffassung kommt nun das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Gesamtpartei. Verdrehe hier also bitte keine Worte. Ob die Partei "Verfassungsfeindlich" im Sinne von Artikel 21(2) Grundgesetz ist entscheidet nämlich NICHT der Verfassungsschutz, sondern das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 07:38
@DerRoll

„Rechtsextrem“ ist ja ein unscharfer Begriff. Die Folge einer solchen Einstufung durch den Verfassungsschutz ist die Möglichkeit der „Beobachtung“.

Die Forderung der Linken, Grünen und teilweise auch von SPD und (wenigen) CDUlern nach einem Verbot der AfD ist eine ganz andere Nummer. Genau nach der Vertretbarkeit einer solchen Forderung habe ich gefragt.

Nein

Das ist zwar eine gewagte und keine sehr freundliche/diplomatische Formulierung, stellt allerdings noch keinen Straftatbestand oder irgendetwas verfassungswidriges dar....

Du bist selbst ein guter Faktenverdreher.

Die AfD sollte nicht wegen deinem Zitat verboten werden sondern wegen ihrer krass rassistischen Tendenzen.

Die Gefährlichkeit, ähnlich einer Terrororganisation, wird dabei durch andere Taten unterstrichen. Beispiel: Unterstützung einiger Reichsbürger zur Planung einer gewaltsamen Erstürmung des Bundestages eben mit Hilfe einer AfD Politikerin.


SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 06:24

Wenn dir AfD die gewaltsame Stürmung des Bundestages vorbereiten würde, dann müsste man sie verbieten. Sie wäre dann auch eine terroristische Vereinigung, die Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzten möchte. So wie die Klimakleber der „Last Generation“.

Aber: die AfD will nicht den Bundestag stürmen.

tommgrinn  28.05.2025, 06:40
@SmarterAss

Stimmt, sie hat lediglich die Reichsbürger dabei unterstützt und wollte sich nicht selbst die Hände schmutzig machen.

SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 06:41
@tommgrinn

Dann wende Dich doch mit Deiner Theorie an den Verfassungsschutz. Der erhebt den von Dir geäußerten Vorwurf nicht.

SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 08:09
@tommgrinn

Dann kannst du ja den Verfassungsschutz mit Deinem Link zur Tagesschau versorgen. Viel Erfolg.

tommgrinn  28.05.2025, 08:28
@SmarterAss

Wozu? Der Verfassungsschutz ist doch schon zu einer Schlussfolgerung gekommen oder hast diese Nachrichten auch schon wieder verpasst? 🤔

SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 09:53
@tommgrinn

Der Verfassungsschutz erwähnt in seinem „Gutachten“ das Wort „Reichsbürger“ noch nicht einmal. Die von der vorgetragene Behauptung teilt der Verfassungsschutz nicht.

tommgrinn  28.05.2025, 10:02
@SmarterAss

Ist keine Behauptung, lies den Link und ja, kann gut sein, dass die AfD genug Dreck am Stecken hat, dass man diese kleine Winzigkeit nicht noch braucht.

SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 10:18
@tommgrinn

Die „Winzigkeit“? Der Vorwurf, dass die AfD einen Sturm auf den Bundestag unterstützt, ist eine „Winzigkeit“?

Was ist das denn für ein Verfassungsverständnis?

tommgrinn  28.05.2025, 10:51
@SmarterAss
Die „Winzigkeit“? Der Vorwurf, dass die AfD einen Sturm auf den Bundestag unterstützt, ist eine „Winzigkeit“? Was ist das denn für ein Verfassungsverständnis?

Gegenüber dem was der Verfassungsschutz herausgefunden hat - leider ja. Beschwere dich bei deiner AfD, wenn du das doof findest.

Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig 

Diese Entscheidung wird das Bundesverfassungsgericht treffen, nach Abwägung aller Argumente und aller Äußerungen - nicht nur aufgrund eines einzelnen, aus dem Kontext gerissenen Zitats.

Alex


SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 10:17

Das Verfassungsgericht wird nur tätig, wenn Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen Verbotsantrag stellen sollten.

Ich wette 10.000 €, dass dies in den nächsten drei Jahren nicht passieren wird. Weil die Erfolgsaussichten minimal sind.

Hälst Du dagegen?

Nein

Aussage entspricht den Fakten.

Zumindest will da niemand Polizisten ermorden, wie bei manch anderen Pack