6 Antworten

Bin da neutral - bis zur gerichtlichen Entscheidung wird die AfD jetzt öffentlich nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet. Aber wie das Gericht entscheidet, wissen wir ja noch nicht. Das liegt wahrscheinlich an dem Eilantrag von denen.

Fake News!

Die Einstufung bleibt bestehen, lediglich daraus resultierende Aktionen werden bis zur gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt. Völlig normaler Vorgang.

Wäre es nicht mal chic, wenn man die eigenen Quellen auch lesen würde?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – schon eine Weile auf der Welt

Topsictop 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 14:16

Die Bezeichnung wie auch beobachtende Maßnahmen, die damit berechtigt wären, werden ausgesetzt. Das ist also in etwa so, als wäre die Einstufung noch nicht passiert

Der Verfassungsschutz hat ja seit Ende letzten Jahres keinen Präsident mehr. Nur noch eine Vize-Präsidentin. Und eben diese wurde auf Veranlassung von Faeser auf diese Position gesetzt, da muss man halt etwas Dankbarkeit zeigen.

Abgesehen davon, gibt es eigentlich eine Auflistung von notwendigen bzw. hinreichenden Kriterien für die Einstufung "rechtsextrem"? Oder liegt das im Ermessen des Beurteilenden?

Nein, die Einstufung wurde nicht zurückgenommen odser gar als falsch gewertet. Das BfV hält lediglich die Füße still und verzichtet auf weitere Maßnahmen, bis das Gericht entschieden hat. Das zeigt, dass es auch in diesem Verfahren rechtsstaatlich zugeht, auch wenn die AfD versucht, das als Sieg darzustellen, was es aber nicht ist.

Ein solches Stillhalten gab es auch, als das BfV die AfD zum Verdachtsfall hochgestuft hatte, bis die Entscheidung des Gerichtes erfolgte, dass die Hochstufung rechtmäßig war. Danach wurde die Einstufung wieder gültig. Das gab es auch in anderen Fällen.


Topsictop 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 15:04

Die Bezeichnung, wie auch beobachtende Maßnahmen, die damit berechtigt wären, werden ausgesetzt. Das ist also in etwa so, als wäre die Einstufung noch nicht passiert.

Hamburger02  08.05.2025, 16:13
@Topsictop

Nein, die Einstufung und deren Begründung besteht nach wie vor, es werden aber vorerst keine Handlungen gegen die AfD daraus abgeleitet. Die sind lediglich verschoben, bis die Gerichte die Korrektheit der Einstufung bestätigt haben, wie zuvor bei der Einstufung als Verdachtsfall. An dem Gutachten selber ändert sich gar nichts.

Topsictop 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 16:20
@Hamburger02

Das ist schon klar, dass an dem Gutachten nichts geändert wird. Das habe ich auch nie behauptet

Die nehmen das nicht zurück, die sagen es nur nicht mehr laut. Unterschied☝️


Topsictop 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 13:18

Das ist doch schon ein enormer Vorteil. So wird das Image einer demokratischen Partei nicht noch weiter beschädigt

dumbo77  08.05.2025, 13:32
@Topsictop

"demokratische Partei"? Eher demokratiezerstörende Partei.

Topsictop 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 13:32
@dumbo77

Das entscheidest zum Glück nicht du, sondern ein Gericht

Normaler119  25.07.2025, 00:37
@Topsictop

Ja, und das Gericht wird es bestätigen, so wie es den Verdachtsfall vor 2 Tagen bestätigt hat. Zum Glück