Bundesverfassungsschutz hat die Pressemitteilung, AFD sei gesichert rechtsextrem, von ihrer Seite genommen.
Wohl auf Grund der einstweiligen Verfügung von der AFD. Meinung dazu?
10 Antworten
Die öffentliche Einstufung ist ausgesetzt, was aber erst mal nichts am Sachverhalt ändert.
Zeigt halt, dass im Gegensatz zu mancher Meinung (gerade auch aus Reihen der AfD) die Justiz in diesem Lande funktioniert.
so geheim kann es nicht gewesen sein, wenn der Presse bereits wesentliche Teile bekannt waren
welche wesentlichen Teile denn, außer der Schlussfolgerung/Einstufung?
Auf reddit gab es ca 15 seiten dieses Gutachtens und wenn man die liest findet man nichts rechtsradikales an den aufgeführten Zitaten.
Dem Spiegel lag das offenbar vor.
Ansonsten hat der Verfassungsschutz nur das offen geäußert, was ohnehin jeder weiß.
was ohnehin jeder weiß.
erstens weiß das eben nicht ohnehin jeder, udn zweitens ist der Verfassungsschutz nicht dazu da, linkes Stammtischgeschwafel zu wiederholen, sondern in einem Gutachten (das er selbstverständlich als ganzes zu veröffentlichen hat) Fakten abzuwägen.
Heute wurden durch den Spiegel mehrere Beispiele gebracht, die haben wohl ein Exemplar ergattert - wie sie auch immer da ran gekommen sind. Die Begründung ist komplex aber nicht von der Hand zu weisen. Geht hauptsächlich um die Parteispitze und den immer stärkeren Einfluss der wirklich Radikalen, die den Grundsatz der Gleichheit usw. nicht akzeptieren.
Es wurde juristischer Widerspruch eingelegt und bis das geklärt ist, wurde das eben ausgesetzt.
Das ist doch völlig normal, das Aussagen, Einschätzungen und Behauptungen bei deren juristischer Belangung zunächst einmal nicht mehr öffentlich gemacht werden.
Das ist daher auch kein Sieg für die AfD wie mancher vermuten mag, sondern ein Zeichen für unseren demokratischen Rechtsstaat.
In diesem Spiegelartikel ist das ganz gut erklärt.
Die Einstufung wurde nicht zurückgenommen, es wird nur für diie dauer der rechtlichen Beurteilung durchs Gericht ausgesetzt.
Es wird bis zur Gerichtsentscheidung nur nicht mehr öffentlich wiederholt, und die AFD nicht mit veschärften Maßnahmen beobachtet, nur mit den normalen Mitteln für einen öffentlichen Verdachtsfall.
Damit sichern sie sich rechtlich ab, falls das Gericht anders entscheidet, damit sich niemand schärfer überwacht fühlt als es bisher ist.
Dieses Verhalten (aussetzen) ist auch nicht neu, das gab es auch bereits bei einem Landesverband der AFD. Von daher wussten also alle beteiligten wie der weitere Weg ist und es ist keine große Überraschung.
Das haben die auch bei der Entscheidung zum Verdachtsfall gemacht. Das Gericht hat es aber erlaubt. Vermutlich wird es diesmal ähnlich sein.
ob es da überhaupt einen Sachverhalt gibt, ist schon mal fraglich: die Argumentation des Verfassungsschutzes, mit der sie zu der Einstufung kommen, halten sie vorsorglich schon mal geheim... warum wohl?