schwachsinn

Eine Krankenkasse, die nicht ausreichend Geld hat, um Behandlungen wirklich schwerwiegender Krankheiten zu bezahlen, eine Autoversicherung, die nicht in der Lage wäre, größere Schäden zu regulieren. Nicht nur aus diesem Grunde beide Sachen untersagt worden.

Das "Projekt" Wasser-Auto ist längst wieder eingestampft worden, da vermutlich sogar Fitzek klar geworden ist, dass das nicht realisierbar ist.

Und der Rest? Unterm Strich eine rechte Esoterik-Sekte, die ihre Anhänger ausnimmt bis aufs Hemd.

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"abgelaufen" ist sie sowieso erst mal nicht, das ist das Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht ein Ablaufdatum. Das heißt, der Hersteller verspricht, dass bis zu diesem Datum ein einwandfreies Produkt vorliegt, was Konsistenz, Geschmack, Aussehen, Genießbarkeit betrifft.

Ansonsten gilt danach (aber auch genauso davor - ich hatte schon Produkte, die noch sehr lange vom MHD entfernt, aber trotzdem schlecht waren) einfach die Regel: Schauen, Schmecken, Riechen

Man muss nicht Sachen wegwerfen, nur weil da ein Datum draufsteht.

Buttermilch, Saure Sahne, Butter sind bei ordentlicher Lagerung teilweise auch noch Monate später problemlos genießbar.

Einfach mal den eigenen Sinnen vertrauen. Wenn die Buttermilch z.B. nicht mehr nach Buttermilch riecht, dann sollte man logischerweise eher skeptisch sein.

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Dann ist entweder Dein Router defekt oder (wahrscheinlicher) Dein Internet-Provider hat aktuell ein Problem.

Hast Du schon mal die beiden Enden des Kabels zwischen Deinem Router und der Telefondose neu gesteckt?

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Auch eine Panzerfaust richtet keinen wirklichen Schaden an, wenn man nicht die Schwachstellen des Panzers kennt und nutzt.

In der Regel sind Panzer vor allem gegen Frontangriff gepanzert. Heck, teilweise die Seiten und von oben ist die Panzerung deutlich dünner. Wenn man da als Schütze die richtige Stelle trifft, kann man den Panzer vernichten. Bei einem Angriff von vorn macht es bei einem halbwegs modernen Panzer zwar laut "Bumm", aber sonst passiert da nicht wirklich viel.

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Der Preis für das Jahr 2040 kann durchaus passen.

Auf 0,90 wird der Preis aber nie wieder fallen.

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7-10

Die Angabe "in eurem bisherigen Leben" in der Fragestellung ist etwas zu weit gefasst - wenn ich mein erstes Handy noch hätte, dann wäre das jetzt über 25 Jahre alt. Und auch für die meisten der Nachfolger dieses Geräts wären jetzt z.B. keine Ersatzakkus mehr erhältlich, so dass ein Austausch der Geräte nicht mehr vermeidbar ist.

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Da steht "Mindestens haltbar bis". Das ist kein Ablaufdatum. Es ist nur die Angabe des Herstellers, bis wann er für Konsistenz/Farbe/Geschmack/Geruch eines Produktes bürgt. Viele Produkte sind deutlich über das angegebene MHD hinaus genießbar.
Unterscheiden muss man das von der Angabe "Zu verbrauchen bis", wie sie z.B. auf verpacktem Hackfleisch aufgedruckt wird. Da sollte wirklich nach Ablauf des Datums genau geprüft werden, ob das Produkt noch gefahrlos genießbar ist.

Beim MHD einfach gesunden Menschenverstand und die angeborenen Sinne benutzen. Anschauen, riechen, ggf. vorsichtig kosten.

Im Fall der Bonbons dürften diese wohl auch noch nach Jahren ohne Risiko essbar sein.

Ansonsten einfach zurückbringen und gegen eine andere Packung austauschen. Das kann schon mal passieren, dass ein Produkt mit überschrittenem MHD übersehen wird.

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Die Maske wird binär UND-verknüpft mit der eigenen bzw. der Remote-Adresse.

Beispiel bei IPv4:

eigene Adresse: 10.4.5.3

Netzwerkmaske: 255.255.0.0

Remote-Adresse 1: 10.4.5.6

Remote-Adresse 2: 10.5.5.6

Bei einem Paket für die Remote-Adresse 1 wird dann genommen:

Eigene Adresse UND Netzwerkmaske ergibt: 10.4.0.0

Remote-Adresse 1 UND NEtzwerkmaske ergibt: 10.4.0.0

Remote-Adresse 1 ist also im gleichen Netzwerk wie man selbst, kann also direkt erreicht werden ohne Umweg über ein Gateway.

Bei Remote-Adresse 2 wird genauso vorgegangen. Da ergibt aber

Remote-Adresse 2 UND Netzwerkmaske: 10.5.0.0

Da 10.5.0.0 ungleich 10.4.0.0 ist, ist die Remote-Adresse 2 nicht im gleichen Netzwerk wie man selbst, ein Paket zu dieser Adresse muss also über ein Gateway versendet werden.

Und auf diese Weise lässt sich ein Netzwerk auch logisch aufteilen, selbst wenn sich die Geräte eine gemeinsame Infrastruktur teilen. Normalerweise würde man dann aber eher mit VLANs arbeiten.

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Die Lade-"Intelligenz" steckt im Handy, nicht im Ladegerät. Das Handy stellt selber sicher, dass der Akku mit der Leistung geladen wird, die er verträgt. Wenn das Handy z.B. mit 10W lädt, dann wird halt die Leistungsfähigkeit des Ladegeräts nur zu 1/3 ausgenutzt. Falls mehrere Anschlüsse dran sind, könntest Du also gleichzeitig mehrere Geräte laden.

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Was erwartest Du denn, was Dir der Arzt bei einem grippalen Infekt verschreiben und dann die Krankenkasse bezahlen soll?

Bei so etwas gehe ich noch nicht mal zum Arzt, sondern kuriere mich daheim aus.

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Zur Frage aus dem Titel: Ja, könnte man natürlich, aber dann bräuchte die Kreditwirtschaft ein anderes Instrument, um die Bonität von Kunden zu bewerten. Läuft dann aufs gleiche raus.

Die Frage 2 und 3 beantwortet der entsprechende Wikipedia-Artikel.

Frage 4: Ist OK, wobei das nach wie vor undurchsichtige Bewertungsschema viele Fragen offen lässt.

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Du kannst im gmail auf die drei Punkte neben der Uhrzeit der Mail klicken und dort auf "Original anzeigen". Da wird Dir auch der Header der Mail angezeigt und damit auch, von welcher IP-Adresse die Mail im Original kam.

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Ja, kannst Du machen, geht sogar werkzeuglos, z.B. mit:

https://www.voelkner.de/products/1179759/Digitus-RJ45-Netzwerk-Steckverbinder-CAT-6a-Unbestueckt-1x-LSA-Schneid-Klemm-Schnellanschluss-1x-RJ45-Stecker-RJ45-Stecker.html?offer=e62f5baaa92780d2102f496eb5ec5a14

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Das direkte Starten von Programmen wird (aus gutem Grund) durch den Browser unterbunden.

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Wie die rechtliche Seite aussieht, kann ich nicht beurteilen. Aus dem Bauch raus würde ich es für strafbar halten (etwas in der Art wie Verletzung des Briefgeheimnisses).

Aber die erste Maßnahme für mich wäre da, das Handy mit einer Sperre zu versehen. Das kann doch heutzutage jedes Handy.

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Aktuell Ausfall von Whatsapp und Facebook

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