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Meinung des Tages: Kommt bald das Aus für das "Begleitete Trinken"? Wie denkt Ihr darüber?

"Begleitetes Trinken" ist vermutlich nicht jedem ein Begriff, doch tatsächlich wird das seit 1952 im Jugendschutzgesetz geregelt. Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, soll diese Regelung aber bald abgeschafft werden..

Das ist "begleitetes Trinken"

Im Jugendschutzgesetz wird seit 1952 im Paragraf 9, Absatz 2, das "begleitete Trinken" geregelt. Jugendliche dürfen laut diesem Paragrafen bereits ab dem Alter von 14 Jahren trinken - Bier, Wein und Sekt - wenn sie dabei von ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten begleitet werden. Das gilt sowohl für den Konsum der Getränke innerhalb von Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit. Das Ziel: Die Minderjährigen sollen Alkohol in einem kontrollierten Umfeld kennenlernen, sodass ein bewusster Umgang erlernt und Exzesse verhindert werden können.

Risiken des Alkoholkonsums

Dass der Konsum von Alkohol mit vielen Risiken einhergeht, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings reagieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch empfindlicher auf Alkohol. Der Grund dafür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung ihrer Organe und Gehirne. Bis zum Alter von circa 21 Jahren gibt es beispielsweise im Gehirn noch "Umbauprozesse", die bereits durch die kleinste Menge an Alkohol gestört werden können. Es kann zu erheblichen Schäden kommen.

Wer sich für und wer sich gegen die Abschaffung ausspricht

Dieses Risiko sieht auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, ihm schließen sich die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an - denn sie alle wollen das "begleitete Trinken" abschaffen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin (Judith Gerlach, CSU), ebenso wie die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Cyborra (SPD) unterstützen das Vorhaben. Der Deutsche Brauer-Bund und die Krankenkasse DAK begrüßen die Debatte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte der DPA gegenüber Zweifel an der Debatte um die Abschaffung. So erklärte er, dass kein Teenager dadurch zum Alkoholiker würde, wenn er das erste Mal einen Schluck Bier seines Vaters probiere. Das Konzept des "begleiteten Trinkens" im elterlichen geschützten Umfeld und die damit einhergehende Aufklärung habe sich bewährt. Auch das Gaststätten-Gewerbe kritisierte das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass dieser "kontrollierte Rahmen" des "begleiteten Trinkens" riskantem Alkoholkonsum vorbeugt?
  • Sollte generell Alkohol an das biologische Alter - wie etwa "Hirnreifung" - angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich finde das "begleitete Trinken" gehört abgeschafft, da... 47%
Ich denke, das "begleitete Trinken" sollte bleiben, weil... 41%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 12%
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Die Verstaatlichung einiger Unternehmen, als Lösungsansatz für soziale Ungleichheit.

Ich habe mich schon oft gefragt, wieso bestimmte Unternehmen oder Wirtschaftsbereiche nicht verstaatlicht werden. Immerhin leben wir in einem Sozialstaat und aktuell geht es hier nicht sehr sozial zu. Wichtig dabei ist mir vor allem die Tatsache, dass sich vereinzelt Menschen nicht mehr bereichern können und es Tarifbezahlungen in diesen staatlichen Unternehmen gibt (Natürlich immer fair und angelehnt an die Verantwortung/das Können bzw. Wissen der Person und der geleisteten Arbeit Gerne teile ich meinen Ansatz mit euch.

medizinische Bereich (KV etc.): Meiner Meinung nach sollte bei der Gesundheit in einem Sozialstaat kein Gewinnertrag am Ende des Monats entscheidend sein, sondern die Gesundheit der Menschen. Im Endeffekt zahlt der Staat so oder so oben drauf, damit das aktuelle System (verdammt beschissen) funktioniert. Natürlich müsste man hierfür ein einheitliches staatliches Krankenversicherungssystem erschaffen, in das ALLE Steuerzahler einzahlen und bei dem ALLE Bürger versichert sind.

Deutsche Bahn: Muss ich da wirklich was zu sagen? Der Chef lässt sich 2023 10 Millionen Euro an Gehalt auszahlen, obwohl die Deutsche Bahn seit Jahren im Minus ist und vom Staat unterstütz wird. Außerdem könnten so Strecken befahren werden, die sich wirtschaftlich nicht rentieren, da es um das gesellschaftliche Allgemeinwohl geht und nicht um Gewinne. Auch könnte man das Netz verbessern und somit die kaputten und überfüllten Straßen Deutschlands entlasten.

Wohnungsgesellschaften: Ja, das wäre vermutlich der radikalste Schritt. Allerdings sollte man meiner Meinung nach große Wohnungsgesellschaften verstaatlichen und den Wohnraum sozial schwachen Menschen zur Verfügung stellen. Die Menschen die genug verdiene finden sich so eine Wohnung, doch in einem Sozialstaat sollte JEDEM bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Was bei den aktuellen Mindestgehältern im Verhältnis zu Wohnraumkosten fast nicht umsetzbar ist.

Vielleicht fallen auch sogar noch mehr Beispiele ein oder ihr sagt, Nein das sollte man nicht tun weil...

Ich freue mich schon auf die Diskussion :)

Viele Grüße

dihoneyana

Wirtschaft, Deutschland, Politik, Recht, Soziales, Sozialstaat, Staat, Enteignung

Was würdet ihr von einem solchen Staat halten?

Was würdet ihr von einem Staat halten, in der Regierung und Unternehmen eng miteinander zusammenarbeiten, um die bestmögliche Effizienz und Effektivität in Entscheidungen zu gewährleisten?

Es gäbe ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), um Verwaltung und Bürokratie und somit Kosten und Personal einzusparen und jedem ein einigermaßen würdevolles Leben zu ermöglichen und Armut weitestgehend zu verhindern. Im Gegenzug gäbe es kaum bis gar keine Regulierungen für Unternehmen, um uneingeschränkte Konkurrenz zu ermöglichen und somit die besten Produkte hervorzubringen: Was von der Bevölkerung gewollt ist, wird gekauft und bewährt sich; wer hingegen nicht erfolgreich ist, fällt auf sein BGE zurück.

Es gäbe absolut uneingeschränkte Redefreiheit, einschließlich Hassrede und Hetze sowie Leugnung von Tatsachen: Nur die explizite Androhung von Gewalt wäre strafbar.

Hintergedanke ist, dass Behauptungen, die offensichtlich schwachsinnig sind und durch die Faktenlage eindeutig widerlegt werden, von einer aufgeklärten und gebildeten Gesellschaft ganz ohne statliche Eingriffe alleine durch gesunden Menschenverstand mehrheitlich diskreditiert würden und dass sich die Ansichten von Personen durch ein Verbot ohnehin nicht ändern ließen und eine Einschränkung der Redefreiheit nur dazu führen würde, dass diese sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen und stattdessen im privaten Umfeld mit Gleichgesinnten viel stärker radikalisieren würden.

Die Demokratie in diesem Sinne würde abgeschafft und durch eine Technokratie ersetzt, in der Personen auf Basis ihrer Kompetenzen ernannt statt gewählt werden, da die Demokratie als Regierungsform instabil und anfällig für Populismus und Korruption ist, außerdem sind demokratische Wahlen zeit-, ressourcen- und energieintensiv. Künstliche Intelligenz würde ebenfalls großflächig zur Treffung von Entscheidungen eingesetzt werden.

Es gäbe Massenüberwachung in Form von Videokameras auf allen öffentlichen Plätzen, um die Kriminalität auf ein Minimum zu reduzieren und eine maximale Strafaufklärung zu gewährleisten. Im Gegenzug würde der Zugang zu Waffen jeder Art enorm restriktiv gehandhabt, sodass sichergestellt wird, dass sämtliche Gewalt vom Staate ausgeht und Selbstjustiz so weit wie möglich ausgeschlossen wird.

Sehr schlecht 54%
Überwiegend schlecht 31%
Überwiegend gut 8%
Teilweise gut, teilweise schlecht 8%
Sehr gut 0%
Gut 0%
Schlecht 0%
Leben, Europa, Arbeit, Finanzen, Zukunft, Geld, Wirtschaft, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Bedingungsloses Grundeinkommen, Demokratie, Meinungsfreiheit, Philosophie, Redefreiheit, Staat, Regierungsform, Regierungssystem, Staatsform

Allgemeine Krankenversicherungspflicht abschaffen?

Sollte die allgemeine Krankenversicherungspflicht abgeschafft werden?

Meiner Meinung nach: Ja.

Eine allgemeine Krankenversicherungspflicht ist ungerecht, denn die gesundheitliche Versorgung von Personen mitzufinanzieren, die sich willentlich selbst schaden (beispielsweise indem sie rauchen oder (exzessiv) Alkohol konsumieren), ist benachteiligend und zutiefst asozial gegenüber denjenigen, die diese Menschen mitfinanzieren müssen.

Gerade in Deutschland, dem Land, in dem es wohl von allen westlichen Ländern die mit großen Abstand allerwenigsten und -laschesten Regulierungen bei Alkohol und Tabak im Hinblick auf Besteuerung, Erwerbsalter, Verfügbarkeit und Werbeeinschränkungen gibt, sehe ich es nicht ein, die Gesundheit einer Gesellschaft mitzufinanzieren, die so früh an Alkohol (Stichwort: "Begleitetes Trinken") und Tabak herangeführt wird.

Außerdem ist sie bevormundend: Es gibt schlicht und einfach Personen, die selbst entscheiden wollen, wann sie in eine Krankenkasse einzahlen wollen oder aus finanziellen Gründen einfach auf (noch) keine Krankenkasse angewiesen sind.

Wie in Punkt 1 geschrieben, ziehe ich meine subjektive Grenze, ab wann ich eine Mitfinanzierung als ungerecht erachte, bei Tabak- und Alkoholkonsum, weil dies bewusste Entscheidungen sind, die zudem enorme Kosten im Gesundheitswesen und auf dem Arbeitsmarkt entstehen lassen.

Andere ziehen diese Grenze möglicherweise bereits bei Kaffee und Energydrinks oder Übergewicht. Auch diese Ansichten sind für mich absolut nachvollziehbar und legitim. Mit einem Zwang und ausgewählten Kriterien kann man es nie jedem recht machen. Deshalb wäre es m. E. am besten, die Wahl zu haben und selbst zu entscheiden, statt gezwungen zu werden, Teil einer Krankenkasse zu sein, mit deren Bestimmungen man sehr wahrscheinlich nie voll und ganz übereinstimmt.

In den USA gibt es ebenfalls keine allgemeine Krankenversicherungspflicht und dennoch waren dort 2023 gerade mal 26 Millionen Personen oder rund 8% der knapp 340 Millionen Einwohner nicht krankenversichert (Q).

Vermeintliche Gegenargumente gegen eine Abschaffung der Krankenversicherungspflicht:

Jeder sollte das Recht auf gesundheitliche Versorgung haben. Das ist richtig, und diese Menschen hätten auch nach wie vor die Möglichkeit, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ich bin nicht gegen Krankenversicherungen, sondern lediglich gegen den Zwang, eine zu haben.

Es sei arrogant und gegen das Wohl der Gesellschaft, anderen nicht helfen zu wollen. M. E. ist es viel eher arrogant und gegen das Wohl der Gesellschaft, sich willentlich selbst zu schaden und seine Gesundheit von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen.

Nein 87%
Ja 11%
Unentschlossen 2%
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Wie sollte ich gegen die Werkstatt vorgehen?

Hallo. Ich habe eine Frage zu einem Thema, was mich seit November begleitet. Mein Finanziertes Quad (Gekauft im Mai 24) steht seit November vorigen Jahres in der Werkstatt mit einem Motorschaden. Davor waren auch kleinere Mängel aber davon mal abgesehen. Mir wird seit Januar gesagt das es fertig wird. Dennoch kommen keine Anrufe über Informationen wie es aktuell aussieht vom Autohaus. Seit Februar bis jetzt habe ich 9 Anrufe getätigt wo mir immer gesagt wird es meldet sich jemand. Der einzige der sich gemeldet hat, war ich jedes mal mit 1 Woche abstand zwischen drin. Jetzt kam ein Anruf der Werkstatt, das das Teil was fehlt nächste Woche ankommen soll und es somit fertig gestellt werden soll. Davor haben auch immer angeblich Teile gefehlt die falsch geliefert wurden. Mittlerweile habe ich nächste Woche Freitag einen Termin beim Anwalt um weiteres zu klären. Meine frage ist ob es irgend was gibt, falls das Autohaus anruft und sagt es ist fertig, ob ich irgendwelche Euros als Entschädigung bekommen kann von dem Autohaus, oder irgendwelchen erlass, da ich 1. 5 Monate meine Raten Zahle, ohne Informationen zu bekommen. 2. Ich immer wieder Anrufen muss um etwas zu erfahren und 3. allgemein für blöd verkauft werde, das mir 3 mal die selbe Story erzählt wurde innerhalb von 3 Wochen. Kommt man zudem auch irgendwie aus dem Kaufvertrag noch heraus? Vielen Dank schonmal. So ist die grobe Geschichte des ganzen was wichtig wäre

Motorrad, Auto, Geld, Recht, Anwalt, Service, Werkstatt, Gericht, Motor, Finanzierung, Quad, TÜV, Unrecht

Asbest?

Hintergrundgeschichte: Als Student bin ich erst mal in einer Vorstadt Wohnung aus den 60ern untergekommen.

Ich habe also kein Geld für teure Maßnahmen und kann hier erstmal die nächsten Jahre auch nicht unbedingt weg. Was Wohnungen betrifft hab ich hier auch gerade keine andere Auswahl mehr.

Ich habe in einem Schadstoffhinweis gelesen, dass Asbest hier wohl irgendwo im Putz vorkommen soll. Das haben mir die Nachbarn auch halbwegs bestätigen können.

In einem Lager / Kellerraum der mit der Wohnung verbunden ist, bröckelt der Putz ab. Der Putz ist leicht rissig und kleine Stücke davon liegen auf dem Boden.

Ich habe nicht vor den Putz dort mechanisch zu bearbeiten und möchte den Raum auch nur als Lagerkammer benutzen.

Ich habe da erst mal eine Tapete über die betroffene Stelle geklebt. An anderen Stellen komme ich nicht an, weil dort Regale angebaut sind, die ich nicht entfernen kann und wegen der Gefahr auch nicht entfernen möchte.

Können sich aus rissigen und zerfallenden Putz überhaupt Asbestfasern freisetzen?

Da es sich um einen Lager / Kellerraum handelt, kann man dort auch nicht Lüften, weil es keine Fenster gibt. Das wäre ein Problem wenn dort Fasern freigesetzt werden.

Welche Pflichten treffen den Vermieter? Der Vermieter ist eine kleine Wohnungsgesellschaft hier vor Ort, Asbest kam aber nicht zur Ansprache. Der Vermieter hat nicht auf Asbest hingewiesen. Das dort möglicherweise Asbest verbaut wurde, habe ich selbst herausgefunden.

Müsste der Vermieter eine Anwesenheit von Asbest mitteilen? Das ist meine erste Wohnung und mit der Situation bin ich sehr überfordert.

Haus, Medizin, Gesundheit, Studium, Wohnung, wohnen, Wand, Chemie, Handwerk, Recht, Vermieter, Renovierung, Asbest, Asbestsanierung, Baustoffe, Jura, Physik, Putz

Handwerker Rechnung trotz Schaden danach bezahlen?

Guten Morgen,

ich habe bei einem vermieteten Haus (2 Jahre alt) einen Kostenvoranschlag zur Wartung der Lüftungsanlage angefordert. Dieser lag inkl. Fahrtkosten bei 430 Euro. Ich habe diese Wartung dann beauftragt. Der Betrieb vereinbarte dann mit dem Mieter für ein paar Wochen später einen Termin für 7 Uhr morgens - unglücklicherweise war ich zu dem Ausführungszeitpunkt auf einer Reise.

An dem Vormittag der Wartung (9 Uhr) klagte der Mieter dann per Email mit Betreff "Wasserleck": "wir haben leider gerade festgestellt, dass oben im Heizungsraum Wasser austritt. Wir können nicht sagen, woher das Wasser genau kommt. Aufgefallen war es uns, da das Internet nicht mehr funktionierte und wir daraufhin feststellten, dass der Router komplett nass ist. ...."

Es handelt sich um den Versorgungsschacht, wo die Lüftungsanlage auch drinsteckt. Der Monteur schien schon weg. Ich hatte leider in diesem Moment nicht mehr im Kopf, dass 2 Std. vorher die Wartung stattgefunden hatte, daher rief ich den Sanitär Notdienst des Ortes an. Dieser kam und berechnete 90 Euro mit dem Vermerk auf der Rechnung "Meldung Rohrbruch: Überprüfung der Leitungen und Gegebenheiten vor Ort, es konnte kein Rohrbruch festgestellt werden. Vermutung: externe Firma, die vorher Lüftungsanlage gewartet hat, hat Wasserlache hinterlassen.".

Nun erreichte mich die Rechnung der Lüfterwartungsfirma über 430 Euro (mit 2,75 Arbeitsstd. Inkl. „Erschwerniszulage", weil der Lüfter weiter oben hängt)) mit der Einschränkung, dass die Wartung gar nicht vollständig sei (Wärmetauscher nicht ausziehbar zur Reinigung). Ansonsten ist die Rechnung identisch zum Kostenvoranschlag.

Zusätzlich macht mich jedoch die Bemerkung “Lüfter hing nach Neustart fest, durch Klopfen gelöst“ auf der Rechnung nachdenklich. Die Geschichte mit dem Wasserschaden habe ich der Wartungsfirma nach Rechnungserhalt mitgeteilt und auch die 90 Euro Rechnung mit Kommentar dort eingereicht. Die Firma will davon nichts wissen.

Nun habe ich mir die Rechnung also noch genauer angeschaut und auch gemerkt, dass die km Fahrtkosten zu viel berechnet wurden (mehr als +10% Abweichung vs. Google Maps). Wie würdet Ihr vorgehen? Genaue Arbeitszeiten wurden mir nicht mitgeteilt. Mich ärgert es, dass a) die Wartung unvollständig ist und b) ich nun über 520 Euro Kosten hatte (zzgl. Aufwände im NON-EU-Ausland, um den Mieter schnell zu erreichen!) – und der Mieter den Router kaputt hat.

Danke für Eure Einschätzung! 

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