"Zu hoher Kontrast!" - Stimmt das wirklich, dass schwarze Monitore und Tastaturen in deutschen Büros verboten sind?! Also wegen Arbeitsschutzgesetz und sowas?!

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11 Stimmen

2 Antworten

Nein

Eine weiße Tastatur ist im Büro eine richtige Seltenheit, hab schon in mehreren gearbeitet und nirgends eine gesehen. Weiße Monitore sieht man hingegen schon öfters.

Nein

Verboten sind sie nicht.

Aber ja, es gibt ergonomischer Vorschriften und Empfehlungen durch entsprechende Studien und ärztlichen Gutachten im Rahmen des Arbeitsschutzes, dass schwarze Monitore nicht gut sind für die Augen im typischen Office Bereich, wegen des harten Kontrastwechsels.

Deswegen sind die üblichen Office-Bildschirme eher grau und nicht schwarz. Schwarze Hardware findet man eher im Privatbereich, weil das Endkunden eher schöner finden. Abends schaut man sich auch eher in abgedunkelten Räumen Filme an, weswegen dann dunkle Bildschirme kein Problem sind. Aber das heißt nun auch nicht, dass Firmen oder Arbeitgeber generell keine schwarze Bildschirme einsetzen.

Aber in der Tat macht sich ein Arbeitgeber angreifbar, wenn der Arbeitnehmer äztliche Kosten geltend machen will (Brille, Augenarzt, etc.) und der Arbeitgeber setzt schwarze Bildschirme ein, während der Arbeitnehmer 8 Stunden am Tag auf einen wechselnden Kontrast schauen muss und seine Augen dadurch notgedrungen gesundheitlich mehr strapaziert werden durch den Wechsel: Weiße Wand --> Schwarzer Rahmen --> Anwendungen mit hellem Hintergrund.

Daher achtet ein Arbeitgeber der wirklich was auf sich hält, auf so kleine Details und wählt die passenden Bildschirme zum Arbeitsplatz, und folgt damit entsprechenden ergonischen Empfehlungen um juristisch keine Probleme zu bekommen. Rahmenlose Bildschirme ermöglichen aber wieder ganz andere Argumentationsketten.

Aber letztlich gilt, wo kein Kläger, da kein Angeklagter.

Analoge Ergonomie-Vorschriften zu anderen Büro-Gerätschaften (Tastaturen, etc.) kenne ich nicht, nur die der Bildschirme wo man auch permanent draufschaut.