Es gibt neuerdings Meldestellen, bei denen man zum Teil auch anonym auf "Hate Speech" aufmerksam machen kann.
Da man unter Hate Speech (Hassrede) ganz unterschiedliches verstehen kann ("Ich hasse das, wenn du deine Socken einfach auf den Boden schmeiĂt", gehört allerdings mit Sicherheit nicht dazu), biete ich zwar Antworten zur Abstimmung an, weil das eine ĂŒbersichtlicheres Meinungsbild ergibt, ziehe aber ausfĂŒhrlichere Antworten auf die folgenden Fragen vor:
Sind solche Meldestellen ĂŒberhaupt sinnvoll?
Geht nicht vielleicht schon der Brauch auf gutefrage.net zu weit, dass Fragen, die nach Ansicht des Teams Hate Speech enthalten oder provozieren sollen, gelöscht werden?
Ist der weiter unten angefĂŒhrte Katalog von ĂuĂerungen und Handlungen zu weit, die die Hessische Meldestelle als strafbar aufzĂ€hlt?
Sollte man anonyme Meldungen zulassen oder nicht? (Besteht in dem Fall die Gefahr der Denunziation?)
Katalog der Hessischen Meldestelle:
Hate Speech bewegt sich im Spannungsfeld zwischen MeinungsĂ€uĂerungsfreiheit und den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen, z.B. dem Strafgesetzbuch, ergeben. Besonders schwerwiegende Formen von Hate Speech können daher strafrechtlich relevant sein. In Betracht kommen insbesondere die StraftatbestĂ€nde
- § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- § 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- § 111 StGB Ăffentliche Aufforderung zu Straftaten
- § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 126a StGB GefÀhrdendes Verbreiten personenbezogener Daten
- § 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
- § 130 StGB Volksverhetzung
- § 131 StGB Gewaltdarstellung
- § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten
- § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
- § 185 StGB Beleidigung
- § 186 StGB Ăble Nachrede
- § 187 StGB Verleumdung
- § 188 StGB Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, ĂŒble Nachrede und Verleumdung
- § 189 StGB Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener
- § 192a StGB Verhetzende Beleidigung
- § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
- § 240 StGB Nötigung
- § 241 StGB Bedrohung