Darf ein Autohaus den Kauf eines Leasingsautos verweigern obwohl dies vertraglich mit einer festgelegten Summe vereinbart wurde?

4 Antworten

Auf das was euch schriftlich zugesichert wurde könnt ihr pochen. Erst Recht wenn es dierekt im Vertrag steht.

Wenn das dem Autohaus nicht passt, müssen sie versuchen ihren ehemaligen Mitarbeiter dafür in Regress zu nehmen.

Ich würde hier definitiv einen Anwalt hinzuziehen, natürlich nach Freigabe durch die Rechtsschutzversicherung.

Ich sehe hier aber gute Chancen, dass der Vertrag hier vom Autohaus in der Euch vorliegenden Form erfüllt werden muss. Ihr müsst erst mal davon ausgehen können, dass ein Angestellter des Autohauses einen rechtsgültigen Vertrag mit Euch abschließt. Sollte der (ehemalige) Angestellte hier vorsätzlich oder fahrlässig Fehler gemacht haben, ist das meiner Meinung nach eine Sache zwischen dem Autohaus und dem Verkäufer.

-Wie ist die Rechtslage dazu?

Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten.

AGB sind auch ersteinmal gültig, solange sie der Inhaltskontrolle standhalten.
Bei Irrtum kann angefochten werden, dafür gibt es eine Frist.
Ansonsten wüsste ich nicht, wie er aus dem Vertrag rauskommen sollte.

Ohne den Vertrag zu kennen lässt sich aber natürlich nur spekulieren, im Zweifelsfalle lasst euch anwaltlich beraten.

Das Auto muss definitiv begutachtet werden. Ihr könnt das natürlich auch woanders machen lassen, und selber bezahlen, aber ich glaube kaum dass das Autohaus das uneingeschränkt akzeptieren wird. Dann habt ihr immerhin eine zweite Meinung.

Ein Anwalt kann die Verträge natürlich prüfen. Die Frage ist nur ob es das ganze Theater wert ist oder ob ihr nicht einfach das Auto ab gebt und euch was anderes sucht.