Recht – die neusten Beiträge

Fremde person bindet katze an sich, was tun?

Leider muss ich etwas ausführen, schnallt euch an, es wird wild. Denn ich kann die Situation in der ich mich befinde selbst kaum fassen, doch hier bin ich.

Seid dem 9.April vermisse ich meinen kleinen Kater, Ich bin aus dem Elternhaus ausgezogen, habe auch schön die 3 wochen abgewartet damit er sich an den neuen ort anklimatisieren kann bevor ich ihn durch die Katzenklappe raus gelassen habe. Am ersten abend hat er das wunderbar perfekt gemacht, kam alle 10 minuten wieder heim, hat sich zuneigung und futter geholt und ist dann wieder auf die pirsch. Das war am 8. April. Nächster morgen nichts mehr von ihm zu sehen und das den ganzen tag nicht.

Also gehts los, Online anzeige machen mit bildchen von ihm, gemeldet auf der homepage der Tiermeldezentrale, flyer aufgehangen und zwar nicht nur in meinem Umkreis sondern auch in den Nachbarorten, an hoch frequentierten Stellen (zum beispiel Bahnhof, Post usw.) Irgendwann führt mich eine Spur an eine ortschaft im Nachbarskanton, aufgrund einer Fundmeldung auf der eben genannten homepage von der Tiermeldezentrale Schweiz.
Erstmal alles wunderbar, die Leute sind nett und hilfsbereit, die Dame welche die Fundmeldung raus gab erzählte mir ihre Nachbarin füttert jeweils katzen in deren Wintergarten (worüber ich zuerst noch froh war, so müssen Streuner nicht Hungern.)

ABER, ich denk mir nichts böses, geh bei der besagten nachbarin klingen und wollte mich auch erst für die störung entschuldigen, doch wie eine Furie blökte sie dass ich ihre Routine durcheinander bringe, mein Anliegen habe ich ihr trozdem geschildert, sie meinte dann dass sie die katze eben nicht einfangen könne, die kommt nur im Wintergarten ihr futter holen. Das passt auch zu meinem Kater, der vertraut andern leuten nicht so leicht, lässt sich schon gar nicht von fremden streicheln und greifen oder aufheben erst recht nicht, das ist erstmal auch verständlich dass sie da nichts tun kann. Dann fragt sie nach dem Geschlecht meiner Katze und nach meiner Antwort meint sie umgehend "es ist aber ein weibchen".

Erstmal ein widerspruch, wie kann eine Katze dauernd wegrennen aber man will gleichzeitig unter den Rock blicken können um das Geschlecht festzustellen? Schon da erschien mir die Dame mehr als merkwürdig. Ich schlug ihr dann vor einen Tierarzt zu kontaktieren der eine Katzenfalle aufstellt. (Nur eine katzenkiste, die automatisch zu geht wenn sich eine Katze rein wagt, nichts das verletzen kann)

Sie sagt sie kümmert sich drumm, meldet sich nochmal bei mir. Inzwischen ist ne ganze woche ohne meldung vergangen und damit sind es mittlerweile 4 wochen bei der sie eine fremde katze nach eigenen angaben "täglich und regelmässig" füttert. Gutmütig wie ich bin rufe ich nicht sofort den Tierschutz, frage die frau nochmal und dann meint sie mich provozieren von wegen "Ich mach das dann wenn mir danach ist." Natürlich hab ich sofort das Tierschutzamt benachrichtigt, leider war das freitag abend, so muss ich warten bis Montag, die wollen besprechen was sie tun können, allerdings wurde ich schon vorgewarnt dass anscheinend rechtlich ihnen nur wenige mittel zur verfügung stehen.

Jetzt frage ich, gerne leute die sich in Schweizer Recht auskennen aber aus DE natürlich auch wilkommen sich daran zu beteiligen, schweizer Recht und Deutsches Recht sind ja oftmals sehr ähnlich, wenn auch nicht überall.
Werde ich tatsächlich deswegen privatrechtlich gegen diese Person klagen müssen? Weil sie sich weigert dafür zu sorgen dass diese katze den Chip ausgelesen kriegt wenn einer vorhanden ist? Selbst wenns nicht mein Kater sein sollte (Tigerchen sehen sich leider alle sehr ähnlich) irgendwer wird das Tier schon vermissen, irgendjemandem MUSS die katze ja gehören, für etwas hat man doch Besitzurkunden. Es kann ja nicht sein dass ein Katzenbesitzer der seine Katze vermisst einfach hilflos ausgeliefert ist wenn eine fremde person entscheidet die Katze an sich binden zu wollen? Denn nichts anderes beweist ihr unkooperatives verhalten.

Recht, Tierschutzgesetz, Hauskatze, Katzenverhalten

Was passiert mit den AfD Wählern wenn die AfD Verboten würde?

Die AfD ist eine Meinung. Eine Meinung mit der die Regierung nicht klar kommt, also bezeichnet er die Meinung als Verfassungsfeindlich und als Gefahr für die Demokratie. Das Deutsche Volk sieht es aber anders . In den letzten Wahlen war die AfD 2 stärkste Kraft. In letzten Umfragen sogar auf Platz 1. In Ostdeutschland ist sie stärkste Fraktion. Millionen Menschen haben sich also klar positioniert. Eine Partei mit Millionen Wählern kann man doch nicht einfach verbieten und ausschalten weil es anderen nicht passt. Selbst wenn sie verboten ist, die Menschen bleiben bei ihrer Position und werden nicht mehr Wählen gehen wenn die Partei die ihre Meinung vertritt nicht mehr gewählt werden darf. Wahrscheinlich werden dann neue Parteien gegründet welche die Meinung der Millionen Wählern vertritt die die AfD nicht mehr wählen dürfen. Wird die dann wieder verboten? Oder gar nicht zugelassen? Wo kommt man den da hin? Die Menschen verbieten? wegsperren? Ihnen alles nehmen, Job, Konten , ihnen Grundsicherung verweigern?

Das kann man doch nicht machen?! Man kann sich doch nicht mit aller Gewalt gegen die Meinung von Millionen Menschen wenden und sie einfach unterdrücken? Wo ist dann doch der Unterschied von autoritären Systemen? Das Volk entscheidet. Und wenn der Tag kommt wo die große Mehrheit gegen das System und die Regierung sind, kann man doch nicht das ganze Volk verbieten oder wegsperren?

Wo führt das denn alles hin?

Regierung, Recht, Demokratie, Partei, AfD

Deutschland am A*sch?

Hi,

Ich bin 18 Jahre alt, also ein junger Kerl, ich habe das Bild von Deutschland, dass keiner hier eine Zukunft sieht. Es läuft einiges Falsch hier.

Ich habe mich nie im System der Schule wohlgefühlt, dennoch letztes Jahr mein Abitur erfolgreich abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen in meiner Klasse, habe ich nie die Wichtigkeit gesehen mich für die Schule anzustrengen, ich habe das Abitur quasi ohne Aufwand geschrieben. Ich bin seit Beginn meines 16. Lebensjahres berufstätig und konnte schon einiges an Erfahrungen sammeln. Die meisten sind unzufrieden mit ihrem Beruf, Gehalt etc. Man verdient zu wenig, zahlt zu viel steuern, alles wird teurer und am Ende erhält man eine mickrige Rente. Die meisten, die ich kenne verfolgen den Wunsch Deutschland zu verlassen und sich woanders ein Leben aufzubauen. Zudem erfährt man ja auch große Unzufiredenheit mit dem Staat und der Regierung von den Brügern unseres Landes.

Während andere Länder aufstreben, verliert Deutschland an Beliebtheit, sowohl von großen Konzernen, die es sich nicht mehr leisten können in Deutschland zu produzieren, als auch von der Unter- bis Mittelschicht, die sich nichts mehr Leisten können und unzufrieden sind.

Zusätzlich zerstört die Gesetzesgebung und Bürokratie das Land. Mein Bruder führt seit einigen Jahren ein Gewerbe und ich konnte einiges daraus mitnehmen. Allein, dass man alles von Anwälten und Steuerberatern prüfen lassen muss. Wenn beispielsweise etwas nicht 100% rechtens auf der Website angegeben ist, wird man schnell von der Konkurrenz verklagt und in den finanziellen Ruin getrieben.

Generell ist das Rechtssystem meiner Meinung nach sehr unfair gestaltet, wenn man beispielsweise betrogen wird, muss man mit hohen Kosten in Vorleistung gehen um ein Rechtsstreit zu führen. Im schlimmsten Fall verliert man vor Gericht und bleibt auf den Kosten sitzen, weshalb man sich dann zweimal überlegt zu klagen, meist sieht man ja dann davon ab, da der Verlust geringer ist als die aufzuwendbaren Kosten. Wer Geld hat, hat also auch Recht.

Alle genannten Punkte führen für mich zu einem Gesamtbild, dass es sinnvoller ist, sich ein Leben außerhalb Deutschlands aufzubauen.

Was meint ihr dazu?

Ich freue mich auf eine informierende Diskussion.

Leben, Arbeit, Geld, Wirtschaft, Deutschland, Politik, Regierung, Recht

Deutschland 2025: Menschliche Polizei. Unmenschliche Gesetze?

| Bild: rheiderland.de

Wichtige Info: Dieses Bild und die darauf gezeigte Person steht in keinem Zusammenhang mit dem Instagram Reel-Video und soll nur ein Beispielbild darstellen.

Guten Tag liebe GF-Community.

Beim Scrollen durch Instagram-Reels bin ich auf ein Video gestoßen, das mich nachdenklich gemacht hat:
Darin spielten ein paar kleine Kinder friedlich mit einem Ball, bis plötzlich die Polizei einschritt und sie darauf hinwies, dass das Ballspielen nach 20 Uhr verboten ist.

Es ist echt bedrückend zu sehen, wie selbst einfache Kinderspiele wie das Ballspielen am Abend inzwischen reglementiert werden. Natürlich gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen aber wenn Kinder friedlich spielen und niemanden stören, stellt sich die Frage, wie sinnvoll solche Einschränkungen wirklich sind.
Statt Lebensfreude und kindliches Verhalten zu fördern, wird hier mit bürokratischer Härte reagiert. Das sollte uns zu denken geben!

| Eigene Meinung:

Es wirkt eigentlich fast schon zu absurd wenn ich ehrlich bin.
In einer Welt, in der Kinder immer mehr Zeit vor Bildschirmen verbringen, wird das analoge, soziale Spiel plötzlich zum Problem zumindest dann, wenn es nach 20 Uhr stattfindet. Dass die Polizei kleinen Kindern das Ballspielen verbietet, ist auch kein Einzelfall, sondern ein Symptom einer bzw. unserer Gesellschaft, die sich zunehmend von Menschlichkeit und gesunden Prioritäten entfernt.
Anstatt Lärmquellen wie Straßenverkehr oder Partyexzesse ins Visier zu nehmen, wird kindliche Lebensfreude zum Störfaktor erklärt.

| Instagram Reel:
https://www.instagram.com/reel/DIyZRo9CFFF/?igsh=MWJ4NHlsM2prMnMzcA==

| Fragen:

Was sagt das über uns aus?
Was ist eure Meinung zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

RobinPxGF.

Bild zum Beitrag
Computer, Handy, Internet, Kinder, Fernseher, Polizei, Diskussion, Deutschland, Politik, Jugendliche, Recht, Gesetz, Social Media, Erwachsene, Gesellschaft, Staat, SWR, TikTok, Jahr 2025, Instagram reels

Elektronische Patientenakte: Team Zustimmung oder Team Widerspruch?

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde diese Woche nach einer über dreimonatigen Testphase bundesweit eingeführt. Bereits im Januar wurde für alle gesetzlichen Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Ab Oktober soll sie für Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtend sein, für Patientinnen und Patienten bleibt sie freiwillig. Wer also keine ePA möchte, kann weiterhin widersprechen. Die ePA speichert Gesundheitsdaten wie Rezepte, Impfungen, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne einrichtungsübergreifend und ermöglicht es Versicherten, eigene Daten hinzuzufügen sowie Zugriffsrechte individuell zu steuern. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, Doppeluntersuchungen und Bürokratie zu vermeiden sowie den Datenaustausch zu erleichtern.

Der geschäftsführende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die ePA als „Zeitenwende“ für das Gesundheitssystem. Er ist überzeugt, dass die Behandlung durch vollständige Labordaten und Befunde optimiert werde. Darüber hinaus wird bessere Forschung durch die Verfügbarkeit zuverlässigerer, anonymer Daten begünstigt. Ferner sei der Datenschutz gewährleistet, sodass die Vorteile einer digitalen, strukturierten und sicheren Akte die Risiken überwiegen. Zum Schutz der Daten gelten strenge Sicherheitsvorgaben wie PIN-geschützter Zugriff, Freigaberechte und technische Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Krankenkassen wie die AOK betonen, dass die ePA Versorgung effizienter mache, da alle relevanten medizinischen Unterlagen zentral und jederzeit verfügbar sind.

Patientenschutz-Verbände haben nach wie vor Bedenken gegen die ePA. Sie kritisieren bspw. die mangelnde Feinsteuerung der Datenfreigabe, die Komplexität der Bedienung sowie Datenschutzrisiken. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz (DGHS) wirft der Regierung „Irreführung” vor. Gegenüber KNA erklärte DGHS-Vorstand Eugen Brysch am Montag, dass entgegen der bisherigen Darstellung, Versicherte derzeit keine Möglichkeit hätten, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzt:innen oder Apotheken zur Einsicht freizugeben. So könne bspw. ein Orthopäde erkennen, dass ein Patient psychotherapeutisch behandelt werde, selbst wenn dieser die entsprechende Information nur für neurologische Fachärzt:innen freigegeben habe. Brysch forderte daher, die künftige Bundesregierung müsse die Einführung der ePA aussetzen, bis eine differenzierte Zugriffskontrolle gewährleistet sei.

Quelle

  • Wie findet Ihr es, dass für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wurde, sofern sie nicht widersprachen?
Eher positiv 44%
Sehr negativ 20%
Sehr positiv 15%
Eher negativ 15%
Unentschieden 7%
Medizin, Gesundheit, Rezept, speichern, Medikamente, Deutschland, Politik, Recht, Krankheit, Gesetz, Arzt, Arztpraxis, Bequem, Digitalisierung, Kontrolle, Krankenkasse, modern, Psychopharmaka, Staat, Widerspruch, Zustimmung, Pro und Contra, Verschreibungspflichtig, Elektronische Patientenakte

Wie viele V-Leute hat der Verfassungsschutz in der Führungsetage der AFD - und wer ist es?

Bei der NPD waren es mindestens 11.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot

Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der Führung einer Partei sammelt man natürlich nicht nur Informationen, man könnte die Parteiaktivitäten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder für Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische Unterstützung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.

Ich würde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.

V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dürfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.

Die deutschen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3]
In Deutschland sind der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur Mittäterschaft sind teilweise fließend.
In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine V-Person „inoffizieller Mitarbeiter“ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich für das MfS tätige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person

Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Bundestag, Demokratie, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus, NPD

Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 71%
Ja. 29%
Internet, Geschichte, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Soziale Netzwerke, Psychologie, Demokratie, Ethik, Extremismus, Grundgesetz, Medien, Moral, Partei, AfD, Ethnie, Verfassungsschutz

Mein Vater will Kontakt zu mir?

Meine Eltern trennten sich vor meiner Geburt, waren nie verheiratet. Die Beziehung war von Gewalt geprägt, als meine Mutter schwanger war, schlug er sie immer noch. Meine Ma zog wieder bei ihren Eltern ein, ich kam auf die Welt, es gab keinen Kontakt zu ihm.

Mir wurde immer gesagt, mein Vater sei tot, was ich auch glaubte. So mit 5 begegnete er uns, in der Stadt. Er hatte eine sehr aggressive Ausstrahlung, starrte mich an, ich hatte Schiss vor ihm, für mich ein Fremder. Ich weiss es noch wie gestern, er packte mich wie so ein kleines Hündchen, hob mich hoch, starrte mir ernst ins Gesicht. Ich weinte. Er blaffte mich an, was das soll, ob ich meinen Vater nicht erkennen würde. Meine Ma, davor geschockt, ging dazwischen. Ich fragte sie ob das wirklich mein Vater war, sie log, sagte nein. Der wäre verrückt.

Es gab weitere Begegnungen, einmal ging er uns in den Hausflur nach, griff meine Mutter an, rief aus dem Nichts bei meinen Großeltern an, sprach Drohungen aus, ging ganz nebenbei in den Knast rein und raus, schrieb von dort Briefe an meine Mutter.

Dann war da die Phase, wo er versuchte mich morgens abzupassen, auf dem Schulweg. Bin 4 Tage nicht in die Schule gegangen, bis das aufhörte. Meine Ma holte aus Angst keine Polizei.

Jetzt kommt es: wir haben einen Brief von einem Bewährungshelfer bekommen, er will mich jetzt regelmäßig sehen und Kontakt zu mir. Ich bin 15 und ich habe kein Interesse. Nullkommanull. Das haben wir dem Bewährungshelfer auch per Mail mitgeteilt. Der schrieb erneut, er hätte ein Recht darauf mich zu sehen, wie schon gesagt, ich will das nicht. Kann man mich dazu zwingen? Mein Vater hat viele Verurteilungen, ich will mit diesem Mann nichts echt gar nichts zu tun haben.

Kinder, Mutter, Umgangsrecht, Angst, Recht, Vater, Trennung, Eltern, Gewalt, Gefängnis, Kontakt, Bewährungshelfer

AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.

Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. Heute Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich "verdichtet".

Das heißt, für den Verfassungsschutz ist erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung, aber sie kommt nicht völlig überraschend.

Grundlage dafür ist eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde: Das Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten und soll belegen, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer verfassungsfeindlich ist. Maßgeblich sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.

Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und "erwiesen extremistischer Bestrebung". Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.

...

Mit der Heraufstufung zur "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" war bereits im vergangenen Jahr gerechnet worden. Dem Vernehmen nach nahm der Verfassungsschutz aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch zunächst Abstand davon, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt zu haben.

Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die AfD die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert bezeichnet. Einzelne Landesverbände der Partei sind bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft: in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit heute nun auch die Bundespartei.

...

Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht werden. Allerdings gibt es keinerlei Automatismus: Die Bewertung als "erwiesen rechtsextremistisch" ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

Geschichte, Nachrichten, Regierung, Recht, Breaking News, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Rechtsstaat, SPD, Verfassung, Wahlen, AfD, Eilmeldung, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Gegen Rechts, Rechtsextreme Parteien, Björn Höcke, Alice Weidel

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht