Muss eine Mutter ihren Sohn, 28, bei sich wohnen lassen?

14 Antworten

Mit 28 und 2 Studienabbrüchen und AusbildungsVersuchen ist man als Elternteil sicher raus.

Im Zweifel muss er halt Bürgergeld beantragen...

Das muss sie selbstverständlich nicht!

Sie soll ihm eine Frist setzen bis zu der er die Räumlichkeiten zu räumen hat.

Und bei dem Werdegang wäre eine Unterhaltspflicht wohl auch zu verneinen.

Er soll sich umgehend beim Amt melden und bis zum Ausbildungsbeginn Bürgergeld beantragen. Und sich um eine eigene Bleibe kümmern.

Das sie sich "raus mobben" lässt ist nicht nachvollziehbar. Er tyrannisiert sie ja ganz offensichtlich - nicht zuletzt mit der Weigerung sich an den Kosten zu beteiligen.

Also muss jetzt endlich mal von ihr eine klare Ansage kommen und dem müssen auch Taten folgen!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Da gibt's keinen Schutz mehr. Sie kann ihn vor die Haustüre befördern.

Bis 25 könnte man noch sagen, dass die Eltern das Kind unterstützen sollten. Gesetzlich kenne ich mich da nicht so gut aus, aber ich bin der Meinung das die Eltern das sogar müssen. Bitte Korrektur, fals das falsch ist.

Mit 28 ist definitiv aus dem Elterlichen Schutz raus. Der Sohn kann auch Anträge für Unterstützung stellen. Das ist aber ihn überlassen.

Nun, ich sehe hier zwei Wege, auch wenn sie hart klingen:

  1. Sobald er außer Haus ist die Schlösser austauschen und ihm somit den Zugang zur Wohnung verwehren. All seine Sachen packen und vor die Tür stellen, sodass er diese holen kann.
  2. Die Wohnung kündigen, sodass er spätestens in 3 Monaten vor der Tür sitzt. Sich selbst eine neue Wohnung suchen, wenn er gar nicht bereit ist, aus der Wohnung zu gehen und sie keine Möglichkeit findet, ihn vor die Tür zu setzen.