Uvg wenn getrennt lebend in selbem Hauseingang aber in getrennten Wohnungen?
Guten Morgen,
mein Noch Ehemann und ich haben drei gemeinsame Kinder und leben getrennt.
Wir wohnen in getrennten Wohnungen. Meine zwei Töchter leben mit mir und unser Sohnt wohnt bei ihm. Wir haben regelmäßige Betreuungszeiten die wir einhalten. Mittlerweile verstehe ich mich mit meinem Noch Ehemann sehr gut. Natürlich soll dies zum Kindeswohl auch so bleiben. Ich möchte aber definitiv nicht mehr mit ihm zusammen kommen. Damals bin ich mit meinen Töchtern in eine andere Wohnung gezogen. Diese gefällt mir absolut nicht und war quasi nur ein Übergang (mittlerweile schon 3 Jahre) Die damalige Wohnung hat mir sehr gut gefallen, ebenso auch die Umgebung, obwohl die nur 500 Meter weite entfert ist. Nun bin ich auf Wohnungssuche und habe eine Wohnungszusage einer Wohnung erhalten welche genau unter der Wohnung meines Noch Ehemannes und meines Sohnes ist. Mich stört es nicht, zumal die Wohnung komplett neu renoviert wurde und und monatlich fast genauso viel Miete kostet. Ich sehe dies als Vorteil, da falls sowohl mein Noch Ehemann oder ich Hilfe benötigen (was die Kinder anbelangt) sind wir gleich da.
Nun meine Frage. Bekomme ich weiterhin für meine beiden Töchter UVG oder wird dieses dann nicht mehr gezahalt? Ich wohne ja nicht mit dem Vater meiner Kinder zusammen, ich habe meinen Mirtvertrag auf welchem meine Töchter und ich stehen.
Mein Sohn bekommt ebenso UVG. Ich zahle dem JA hier monatlich knapp 100€ zurück.
Nun habe ich wirklich bedenken ob ich weiterhin UVG bekomme.
Danke für eure Antworten.
VG
3 Antworten
Grundsätzlich sind die abgeschlossenen Wohnungen das entscheidende Merkmal (Umkehrschluss aus Paragraph 1 Abs. 3 UVG). Was aber ggf. kritisch erscheinen kann, ist der Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil nach Paragraph 1 Abs. 1 UVG. Hier müssten dann nochmal genau die Betreuungszeiten (dazu gehört auch, das "spontane" Besuchen des Kindes beim jeweils anderen Elternteil) geprüft werden.
Da ist die Behörde relativ frei; von der Einholung einfacher Angaben der beiden Elternteile, über die Ladung und Befragung eines oder beider Elternteile bis hin zur eigenen Vor-Ort-Ermittlungen oder Ermittlungen über die Amtshilfe (bspw. Jobcenter, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt).
Du kennst dich sehr gut aus. Danke für die Info. Ich hatte so etwas tatsächlich noch nie. Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass mein Anliegen eventuell geprüft werden muss. Eine andere am Telefon meinte es reicht wenn ich schriftlich bestätige, dass wir nicht zusammen leben. Falld dann doch jemand vom JA kommt hab ich Pech. Gerne kann jederzeit zu uns gekommen werden, hab nichts zu verbergen.
Danke dir.
Getrennte Wohnungen sind getrennte Wohnungen.
Kann sein das eine Bescheinigung verlangt wird, in der der Vermieter ausdrücklich erklärt das es 2 einzelne Wohnungen sind. Gleiche Adresse kann zu Missverständnissen führen.
Aber das war es dann auch.
Das sehe ich ebenso. Wenn der Mietvertrag nicht ausreichend ist, besorge ich eine Bestätigung vom Vermieter.
Werde dies gleiche morgen meiner Sachbearbeiterin mitteilen. Bei einem Umzug muss das ja sowieso an das JA weiter gegeben werden.
Das solltest du nicht uns sondern deinen Sohn und deinen Ex-Ehemann fragen. Und bitte nicht böse sein, wenn die Antwort nicht in deinem Sinne ausfällt.
Quatsch, warum sollte ich böse sein. Im Gegenteil ich bin für jede Antwort dankbar. Für meinen Sohn ist das toll, dass wir bald so nah neben einander wohnen werden. Was mein Exmann denkt das weiß ich nicht, ich hoffe nur Gutes.
Hört sich an als hättest du dich bereits entschieden und dass sich die Frage erübrigt.
Ja hat sie. Und vielen Dank an alle die mir geantwortet haben.
Wie wird das geprüft?