Uvg wenn getrennt lebend in selbem Hauseingang aber in getrennten Wohnungen?

3 Antworten

Grundsätzlich sind die abgeschlossenen Wohnungen das entscheidende Merkmal (Umkehrschluss aus Paragraph 1 Abs. 3 UVG). Was aber ggf. kritisch erscheinen kann, ist der Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil nach Paragraph 1 Abs. 1 UVG. Hier müssten dann nochmal genau die Betreuungszeiten (dazu gehört auch, das "spontane" Besuchen des Kindes beim jeweils anderen Elternteil) geprüft werden.


Fragesteller677 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 05:04

Wie wird das geprüft?

torboso  28.12.2024, 07:46
@Fragesteller677

Da ist die Behörde relativ frei; von der Einholung einfacher Angaben der beiden Elternteile, über die Ladung und Befragung eines oder beider Elternteile bis hin zur eigenen Vor-Ort-Ermittlungen oder Ermittlungen über die Amtshilfe (bspw. Jobcenter, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt).

Fragesteller677 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 07:54
@torboso

Du kennst dich sehr gut aus. Danke für die Info. Ich hatte so etwas tatsächlich noch nie. Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass mein Anliegen eventuell geprüft werden muss. Eine andere am Telefon meinte es reicht wenn ich schriftlich bestätige, dass wir nicht zusammen leben. Falld dann doch jemand vom JA kommt hab ich Pech. Gerne kann jederzeit zu uns gekommen werden, hab nichts zu verbergen.

Danke dir.

Getrennte Wohnungen sind getrennte Wohnungen.

Kann sein das eine Bescheinigung verlangt wird, in der der Vermieter ausdrücklich erklärt das es 2 einzelne Wohnungen sind. Gleiche Adresse kann zu Missverständnissen führen.

Aber das war es dann auch.


Fragesteller677 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 08:39

Das sehe ich ebenso. Wenn der Mietvertrag nicht ausreichend ist, besorge ich eine Bestätigung vom Vermieter.

Werde dies gleiche morgen meiner Sachbearbeiterin mitteilen. Bei einem Umzug muss das ja sowieso an das JA weiter gegeben werden.

Das solltest du nicht uns sondern deinen Sohn und deinen Ex-Ehemann fragen. Und bitte nicht böse sein, wenn die Antwort nicht in deinem Sinne ausfällt.


Fragesteller677 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 08:45

Quatsch, warum sollte ich böse sein. Im Gegenteil ich bin für jede Antwort dankbar. Für meinen Sohn ist das toll, dass wir bald so nah neben einander wohnen werden. Was mein Exmann denkt das weiß ich nicht, ich hoffe nur Gutes.

PaulSmart  22.09.2024, 09:10
@Fragesteller677

Hört sich an als hättest du dich bereits entschieden und dass sich die Frage erübrigt.