Trennung vom Ehemann mit Kind was ist zu beachten?

8 Antworten

  1. Du musst zum Jobcenter gehen wegen dem Finanziellen. Wobei natürlich dein Mann in erster Linie Unterhaltspflichtig ist.
  2. Genau, einer von euch muss sich eine andere Wohnung suchen. Solltest du Bürgergeld beantragen, dann achte darauf, dass die Wohnung nicht zu teuer ist. Sonst übernimmt das Amt das nicht.
  3. Die Anträge bekommst du bei deiner Vorsprache ausgehändigt.
  4. Eure Schulden werden nicht vom Amt übernommen und wenn die auf deinen Namen laufen, dann bist du Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet.
  5. Wo die Kinder bleiben entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Da er aber als Soldat kaum Zeit haben wird, die Kinder selbst zu betreuen, werden sie wahrscheinlich bei dir bleiben, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wovon ich ausgehe.

Ich würde dir raten, einen Anwalt aufzusuchen. Der wird dir dann in allen Belangen helfen und dir sagen was zu tun ist.

sassenach4u  23.03.2023, 12:15

Das Jobcenter wird erst einmal auf die Unterhaltsverpflichtungen des Gatten verweisen- zu Recht.

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Munga01  23.03.2023, 12:16
@sassenach4u

Das ist klar und natürlich auch richtig so.

Aber ich denke mal, dass der Mann nicht in der Lage sein wird, die Miete und den Lebensunterhalt für die Frau und die beiden Kinder alleine zu stemmen.

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sassenach4u  23.03.2023, 12:17
@Munga01

Wir wissen doch nicht, welche Postion er hat. Ein Oberst verdient schon richtig ordentlich.

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Sprich mit ihm wegen Wohnung und Kindern. Dann kannst du zum Jobcenter wegen Wohnungsgröße und Übernahme und H4 erst Mal beantragen.

Dann mit Beratungsschein vom Amtsgericht zum Anwalt wegen Unterhalt und Schulden. Am besten hast du einen Gehaltszettel von ihm dabei .

Ist alles geregelt,er holt sich das Jobcenter sein Geld zurück.

Beim Jugendamt kannst du Unterhaltsvorschuss für die Kinder beantragen, falls er nicht gleich freiwillig bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sassenach4u  23.03.2023, 12:15

Das Jobcenter wird erst einmal auf die Unterhaltsverpflichtungen des Gatten verweisen- zu Recht.

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Wieso „Amt“? Zunächst ist dein Ehemann sowohl dir als auch euren gemeinsamen Kindern unterhaltspflichtig.

Das Trennungsjahr beginnt, sobald die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht. Die Trennung von Tisch und Bett kann auch in einer gemeinsamen Wohnung erfolgen.

Der verschuldete Partner bleibt allein für sie verantwortlich und muss sie abzahlen - auch nach einer Trennung. 

Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung der Eltern über die Frage, bei wem das Kind leben soll. 

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Nimm dir einen Anwalt und melde dich bei Jobcenter.

Wo die Kinder wohnen müsst ihr doch entscheiden… genau so ob einer die Wohnung behält und wer auszieht.

Muss dazu sagen ohne Vorwurf: aber genau das ist der Grund warum man erstmal eine Ausbildung beenden sollte bevor man Kinder in die Welt setzt ( Studium ) um selbst eine finanzielle Grundlage zu haben. Ebenfalls sich von einem anderen Menschen total finanziell abhängig zu machen ist echt naiv

Lyriana 
Fragesteller
 23.03.2023, 11:39

Weiß ich auch aber rückgängig lässt sich das nicht mehr machen. Aber danke.

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  1. wenn du ein zweijähriges und demnächst ein baby hast, ist die elterngeldstelle für elterngeld un das jobcenter für antrag auf bürgergeld dein nächster ansprechpartner. alternativ kannst du auch gucken ob du über die bundestiftung mutter und kind zusätzlich etwas beantragen kannst für die babyerstausstattung.

weiterhin ist dein noch-ehemann dafür zuständig unterhalt für die kinder zu zahlen und wenn dann noch leistungsfähigkeit vorhanden auch den unterhalt für dich zu zahlen, so er möchte das die kinder bei dir bleiben

2.ihr bleibt beide in der wohnung wohnen, es sei denn jemand von euch entscheidet auszuziehen oder ihr beide entscheidet zusammen die wohnung aufzugeben, weil jeder etwas neues möchte

3.antrag auf bürgergeld, antrag auf kindergeld für den bauchzwerg wenn er/sie da ist, antrag auf elterngeld, eventuell unterhaltsvorschuss wenn papa nicht zahlen kann

4.deine schulden sind dein problem. hier gucken ob du zu einer schuldnerberatung gehst und eventuell wenn notwendig und nicht regulierbar in privatinsolvenz gehst

5.die kinder bleiben dort wo ihr beide es entscheidet. wenn du ausziehst und die kinder mitnehmen möchtest, brauchst du seine zustimmung. anosnsten behält in der regel der die kinder der die gewohnte umgebung und das gewohnte umfeld erhält, also der der in der wohnung bleibt. das müsst ihr gemeinsam klären oder es klärt ein gericht.