PKV für meine Tochter?

2 Antworten

Ist der > barunterhaltspflichtige Elternteil privat krankenversichert, folgt aus der > abgeleiteten Lebensstellung der Kinder, dass auch die Kinder einen Anspruch auf eine (ebenfalls) beitragsfinanzierte private Krankenvorsorge zu den gleichen Konditionen und mit dem gleichen Leistungsumfang haben, wie der privatversicherte Elternteil. Keine Frage: Krankenvorsorge für Kinder ist Bestandteil des > Gesamtbedarfs des Kindes an Unterhalt nach § > 1610 Abs.1 BGB. Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Kinder sind in die > Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle (DT) > nicht einkalkuliert. Damit gehören Beiträge zur privaten Krankenversicherung in die Kategorie > "Mehrbedarf".

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/unterhalt/kind/minderjahrig/private-krankenversicherung-and-kindesunterhalt.html

Wobei:

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Kosten der privaten Krankenversicherung zahlt, muss dieser Monatsbeitrag von seinem Einkommen abgezogen werden, bevor die Düsseldorfer Tabelle angewendet wird. Möglicherweise reduziert sich dadurch der Barunterhalt für das Kind.

https://www.mainz-kwasniok.de/kindesunterhalt/private-krankenversicherung/

Und sollte er von Privat in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, dann könnte es dazu kommen:

Sei ein Kind dagegen privat versichert und ergebe sich erst später die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung mit einem Elternteil, dürfe der barunterhaltspflichtige Elternteil das Kind nach auf die gesetzliche Krankenversicherung verweisen. Dabei berücksichtigte das Gericht hier insbesondere den Umstand, dass nur ein Elternteil privat krankenversichert und dass die beiden noch vorhandenen Halbgeschwister gesetzlich krankenversichert waren.

https://www.smartlaw.de/rechtsnews/familie-vorsorge/kindesunterhalt-kein-anspruch-auf-private-krankenversicherung-bei-beitragsfreier-mitversicherung

Auf jeden Fall solltet ihr besprechen in welcher privaten Krankenversicherung es dann günstiger werden würde und ich würde ihn da auch nicht überrumpeln. Wenn er dem zustimmt, dann müsste er den Betrag auch komplett zahlen. Aber wie gesagt, würde das sein Netto nach unten bereinigen.

Vielleicht kann er sich auch deinem Vorschlag Hälfte / Hälfte anschließen.

Meines Wissens ist es so (wer es besser weiß, korrigiere bitte):

Wenn der Ex privat versichert ist und sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hätte das Kind eigentlich schon die ganze Zeit über ihn versichert sein müssen, weil es in diesem Fall nicht beitragsfrei mitversichert sein darf. Der Ex müsste dann die Beiträge zur PKV komplett übernehmen, kann aber diesen Betrag vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen. Ob du dann unterm Strich mehr oder weniger Unterhalt bekommst, müsste man ausrechnen.

Gleiches gilt, wenn du jetzt in die PKV wechselst. Die Krankenversicherung des Kindes gehört zum notwendigen Unterhalt.

Ich würde mir den Wechsel aber gut überlegen.

Pensioner61  30.09.2023, 18:11
Wenn der Ex privat versichert ist und sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hätte das Kind eigentlich schon die ganze Zeit über ihn versichert sein müssen, weil es in diesem Fall nicht beitragsfrei mitversichert sein darf. 

Richtig wäre: Wenn der EX ein Einkommen hat, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und das auch höher ist, als das Einkommen der Ehefrau, dann kann das Kind bei ihm versichert werden, oder bei der GKV-Versicherten als freiwilliges Mitglied.

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grandy52  25.10.2023, 15:32
@Pensioner61

Beides ist irrelevant, da die Eltern nach der Scheidung nicht mehr verheiratet sind und das Thema "welcher Ehegatte verdient mehr" eben nur bei Ehegatten relevant ist. Kostenlose FamV über die Mutter war somit nach der Scheidung problemlos möglich, völlig unabhängig vom Einkommen oder Versicherungsstatus des Vaters.

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