2. mal verheiratet/geschieden - Ehegattenunterhalt?

2 Antworten

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1) hat keinen Anspruch auf Unterhalt da sie bereits wieder verheiratet ist.

2) Kind aus erster Ehe hat anspruch auf Unterhalt vom leiblichen Vater.

Fall 2:

Unterhalt muss gezahlt werden, wenn die Frau nicht wieder heiratet. Bei Heirat gibt es keinem Unterhalt für die Ehefrau.

Spidergirli22 
Fragesteller
 27.06.2022, 18:21

okay 👍 super, danke für die schnellen Antworten @Lurch123532 und @Kessie1 ☺️ Hab mich allerdings vertan 🙈 in dem Fall geht es gar nicht um den Ehegattenunterhalt, sondern um den Versorgungsausgleich und der bleibt leider soweit ich gegoogelt habe bestehen - auch wenn die Ex wieder heiratet und der Mann selbst auch 🤷🏼‍♀️ In diesem genannten Fall hat der Mann leider erst nach 20 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht, obwohl die beiden schon seit 13 Jahren getrennt waren (wegen der Steuerklasse und Kindesunterhalt 🤷🏼‍♀️) Da kann man wohl nichts machen 🥴

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Lurch123532  28.06.2022, 12:01
@Spidergirli22

Ja, der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung berechnet (in beide Richtungen-auch die Frauen verdienen ja meistens Geld). Die wiederheirat hat darauf keinen Einfluss.

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MrSlowhand129  25.08.2022, 12:13
@Spidergirli22

„obwohl die beiden schon seit 13 Jahren getrennt waren „ pass mal auf, dass das Finanzamt nicht dahinter kommt, das kann dann übel enden.

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Lurch123532  26.08.2022, 09:22
@MrSlowhand129

Nein, nur wenn man geschieden ist. Auch Ehepaare dürfen getrennt leben. Ich kenne auch 3 Paare die das machen. Haben dann die Steuerklasse 4+4 oder 3 + 5.

Es gibt keine Vorschrift, dass verheiratete Menschen auch zusammen leben müssen.

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Da die Ehefrau 1 neu geheiratet hat, ist sie raus aus den Unterhaltsansprüchen.

Für Frau 2 muss er ggf. nachehelichen Unterhalt zahlen. Kommt ja am Ende auch auf sein Einkommen und ihre Rente an.