2. mal verheiratet/geschieden - Ehegattenunterhalt?
Hallo 😊
Folgender Beispiels-Fall:
Mann ist 2. mal verheiratet, Ehe geht in die Brüche, Mann lässt sich das 2. mal scheiden.
Ehefrau 1) war 15 Jahre mit ihm auf dem Papier verheiratet. Ist seit der Hochzeit nur halbtags arbeiten gegangen und ist jetzt wieder verheiratet.
Ehefrau 2) war schon mal anderweitig verheiratet, hat ein Kind aus erster Ehe, ist geschieden, Versorgungsausgleich hat nicht stattgefunden. Ist seit längerem voll erwerbsgemindert und bezieht Erwerbsminderungsrente.
- Frage) Wer erhält Ehegattenunterhalt?
Zweiter Fall:
Mann ist 2. mal verheiratet. 1. Frau hat gerichtlich Anspruch auf Ehegattenunterhalt. (Versorgungsausgleich)... Andere Daten wie oben (Ehefrau 1).
Ehefrau 1 heiratet wieder. Muss "Mann" Ehefrau 1 noch Unterhalt zahlen?
Bin gespannt auf Eure Antworten 😁
2 Antworten
1) hat keinen Anspruch auf Unterhalt da sie bereits wieder verheiratet ist.
2) Kind aus erster Ehe hat anspruch auf Unterhalt vom leiblichen Vater.
Fall 2:
Unterhalt muss gezahlt werden, wenn die Frau nicht wieder heiratet. Bei Heirat gibt es keinem Unterhalt für die Ehefrau.
Ja, der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung berechnet (in beide Richtungen-auch die Frauen verdienen ja meistens Geld). Die wiederheirat hat darauf keinen Einfluss.
Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung geregelt.
„obwohl die beiden schon seit 13 Jahren getrennt waren „ pass mal auf, dass das Finanzamt nicht dahinter kommt, das kann dann übel enden.
Nein, nur wenn man geschieden ist. Auch Ehepaare dürfen getrennt leben. Ich kenne auch 3 Paare die das machen. Haben dann die Steuerklasse 4+4 oder 3 + 5.
Es gibt keine Vorschrift, dass verheiratete Menschen auch zusammen leben müssen.
Da die Ehefrau 1 neu geheiratet hat, ist sie raus aus den Unterhaltsansprüchen.
Für Frau 2 muss er ggf. nachehelichen Unterhalt zahlen. Kommt ja am Ende auch auf sein Einkommen und ihre Rente an.
okay 👍 super, danke für die schnellen Antworten @Lurch123532 und @Kessie1 ☺️ Hab mich allerdings vertan 🙈 in dem Fall geht es gar nicht um den Ehegattenunterhalt, sondern um den Versorgungsausgleich und der bleibt leider soweit ich gegoogelt habe bestehen - auch wenn die Ex wieder heiratet und der Mann selbst auch 🤷🏼♀️ In diesem genannten Fall hat der Mann leider erst nach 20 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht, obwohl die beiden schon seit 13 Jahren getrennt waren (wegen der Steuerklasse und Kindesunterhalt 🤷🏼♀️) Da kann man wohl nichts machen 🥴