Trennungsunterhalt für Mutter?
Eine Frage aus Interesse:
Kind geboren Mai 2016
Geheiratet wurde September 2016
getrennt seit August 2017
offiziell geschieden (nach Trennungsjahr Feb.2019)
steht der Mutter die das Kind betreut hat , obwohl geschieden für den Zeitraum August 2017 - Mai 2019 (Bis das Kind 3 Jahre alt ist) Trennungsunterhalt zu?
auch nachträglich, da sie es nicht geltend gemacht hat. Mir wurde gesagt der Kindesvater ist verpflichtet bis zum 3. Lebensjahr der Mutter Unterhalt zu zahlen.
eine Beschäftigung ist die Mutter im Oktober 2017 (zwei Monate nach der Trennung) nachgegangen da sie sich das Elterngeld nur für 1 Jahr hat auszahlen lassen und eigentlich 2 Jahre zu Hause bleiben wollte.
3 Antworten
Der BGH vertrat eine von den Vorinstanzen abweichende Auffassung und orientierte sich dabei am Willen des Gesetzgebers. Dieser habe mit der Änderung der für den Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern maßgeblichen Vorschrift des § 1615 l BGB eine Gleichstellung der Betreuungsunterhaltsansprüche unverheirateter Mütter mit denen geschiedener Mütter angestrebt. Hier wie dort könne Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Unterhalt bzw. zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert worden oder auf Zahlung von Unterhalt verklagt worden sei.
Nicht ohne den Unterhaltsverpflichteten in Verzug gesetzt zu haben.
Nein, es gibt keine Möglichkeit, nachträglich Betreuungsunterhalt zu fordern. Das hätte sie damals machen müssen.
Das Geld dient der Betreuung des Kindes. Und man bekommt es nur, wenn man es geltend macht. Das gibt es nicht nachträglich.