UVG fällt bei Heirat weg - auch wenn neuer Ehemann nur Selbstbehalt hat?

4 Antworten

Wenn Frau A nicht genug Geld hat, auch ohne Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder aufzukommen, sollte sie überhaupt nicht heiraten.

Selbst wenn der künftige Stiefvater das zehnfache verdienen würde: entweder er füttert die Stiefkinder freiwillig mit durch oder eben nicht.

Wenn er das nicht will, würde sich die Mutter strafbar machen, wenn sie die Kinder materiell vernachlässigt, ihnen also wegen fehlendem Unterhaltsvorschuss nicht mehr genug zu essen gibt (selbst, wenn sie selbst mithungert).

Der Stiefvater ist ihr gegenüber unterhaltspflichtig, aber wenn sie wenig verdient und das nur für sie selbst ohne Kinder reicht und selbst sagt: "Ich esse nur, wenn die Kinder auch was kriegen", kann der Stiefvater rechtlich gesehen (auch wenn er das wahrscheinlich nicht tun wird) mit Appetit alles alleine aufessen.

eingetragene Partnerschaft? Seid gleichgeschlechtliche Lebenspartner heiraten dürfen, ist dies auch für diese nicht mehr möglich, für Mann und Frau gab es so was nie.

Wenn Frau A heiratet, fällt der UV weg. Möglich wäre dann nur gemeinsames H4.

Wenn B die neue Familie nicht finanzieren kann, sollten beide von einer Heirat Abstand nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sind Sie, als leibliches Elternteil, mit dem Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder verpartnert, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Sie können für Ihr Kind jedoch weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Sie mit Ihrer neuen Partnerin oder Ihrem neuen Partner nicht verheiratet oder verpartnert sind, auch wenn Sie in einem Haushalt zusammen leben. 

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

In deinem Szenario wäre anzuraten nicht zu heiraten, mehr zu arbeiten, selbst zu arbeiten, einen reichen Mann zu heiraten...

Wer verheiratet ist, ist nicht alleinerziehend und damit sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Wenn mit eingetragener Partnerschaft eine Ehe gleichgeschlechtlicher gemeint ist, fällt ebenfalls der Anspruch nach dem UVG weg.