Kindesvater macht was er will - was tun?

2 Antworten

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Hat der Kindsvater das alleinige Sorgerecht oder nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Du hast dir schon viel zu viel gefallen lassen. Und Dein Ex arbeitet sich an dir ab. Er scheint Freude daran zu haben. Das musst du dir nicht gefallen lassen. Du kannst deinen Sohn zu dir nehmen, wenn es bei dir m ö g l i c h ist und nicht nach seinem befehlsartigen Gutdünken. Umgänge sollten vorher zeitig besprochen und die Abmachung - sofern nicht mittels höherer Gewalt etwas dazwischen kommt - eingehalten werden.

Nachdem es mit den Abmachungen bei euch nicht klappt bzw. Störfälle auftreten, würde ich vorschlagen, dass du eine gerichtliche Umgangsregelung beantragst, an die sich beide Parteien zu halten haben. Gleichzeitig empfehle ich Dir, dass in der Entscheidung (meistens und kostengünstiger ein sogenannter gerichtlicher VERGLEICH) mit aufgenommen wird, dass, wenn sich eine Partei ohne Gründe nicht an die Abmachungen hält, ein Zwangsgeld verhängt wird. Im Fall des Falles brauchst Du dann unter Schilderung der Umstände nur noch den Antrag stellen und auf den Vergleich hinweisen.

Das hat sich in den allermeisten Fällen bewährt und die Auseinandersetzungen waren künftig vom Tisch (meine Berufserfahrung!)

Ich würde dir vorschlagen, dass du mal beim Jugendamt Rat holst. Die unterstützen einen auch in der Antragstellung und erstatten dem Jugendgericht einen Bericht zur Familiensituation, wenn der Antrag dort vorliegt. Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht erforderlich. Bei zu erwartenden Streitigkeiten ratsam, da dies einen Laien oft überfordert. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, so kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, d. h. , dass die anfallenden Kosten der Staat übernimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Somebody899 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 19:41

Also Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht

Erdianer  22.07.2024, 17:12
@Somebody899

Ja, das wäre noch festzustellen. Du hattest zunächst das alleinige Sorgerecht gehabt, da du mit dem Kindsvater nicht verheiratet warst. Die gemeinsame elterliche Sorge oder ein Teil davon könnte dann mit Zustimmung der Kindsmutter bzw. gerichtl. Entscheidung auf Antrag des Kindsvaters auch auf den Kindsvater übertragen worden sein.

Google mal §§ 1626 a (alleinige Sorge Mutter) und 1671 BGB (Übertragung elterliche Sorge)

Unstreitig können beide Elternteile unter sich ausmachen bzw. bei Streit gerichtlich feststellen lassen, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ein Teil der elterlichen Sorge bzw. diese komplett) ausüben soll. Dasselbe trifft für den Umgang (ein Teil der elterlichen Sorge) zu.

Wenn ihr beide die elterliche Sorge habt, so sind bei Entscheidungen auch b e i d e Zustimmungen der Eltern erforderlich.

Freue mich, dass ich Dir weitehelfen konnte.

Somebody899 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 00:03
@Erdianer

Hallo, danke erneut für deinen ausführlichen Kommentar.

Ja ich war damals vom Herzen um ein gutes Eltern-Verhältnis bemüht und hab das Sorgerecht noch in der Schwangerschaft von mir aus teilen lassen. Sogar war ich diejenige, die den Termin hierfür vereinbart hat und hab sogar die Terminbestätigung noch. Ich war mir damals den Folgen dessen nicht exakt bewusst. Aber wie ich später erfahren habe, auch durch das Jugendamt, hätte er so oder so einen Antrag stellen können und das Sorgerecht wahrscheinlich dann auch bekommen.

Er hat mir auch mündlich versprochen, mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht gänzlich zu überlassen, aber das war halt nur mündlich und er hat sich nicht dran gehalten. Vor Gericht hat er dann auch seine Show abgezogen und ich hab mich wie im falschen Film gefühlt, als er gelobt und ich kritisiert wurde.

Ich bin so weit weg gezogen, als ich erneut geheiratet habe und mein Mann eben hier eine gute Arbeit hat.

Ich hatte auch davor keine Erfahrung mit Gerichtsverhandlung und hab meine Argumente komplett vergessen. Ich war halt damals mit meinem Mann noch nicht sehr lange zusammen und wurde dann da ausgefragt, wie lange und wann wir uns wo das erste Mal gesehen hätten usw usw. Ich fand das total unangenehm, das so Preis zu geben.

Ich bin zu meinem Ex wirklich fair gewesen und hab ihn schon zu anfangs von der Beziehung erzählt, angekündigt dass es ernster werden könnte und ihn gebeten, dass er mit meinem Mann dann redet, wie wir das handhaben. Er hat das immer abgelehnt. Kurz nach dem wir geheiratet haben hat er dann sogar meinen Mann kontaktiert und angefragt, ob er mit mir denn wieder zusammen kommen könnte zum Wohle unseres Sohnes.

Ich habe mich seit der Schwangerschaft meinem Ex und manchen meiner Familienmitglieder, die sich unnötig eingemischt und mich verunsichert haben, ausgeliefert gefühlt. Es war teilweise permanenter Stress und ich muss sagen, dass mir deswegen der Abstand auch gut tut , da es mir psychisch echt zugesetzt hat.

Dann vor Gericht mir vorwerfen zu lassen, ich wolle meinem Ex das Kind wegnehmen war ein Schlag in die Magengrube. Dann wurde uns angeordnet, bei einer Familienberatung der Caritas teilzunehmen. Dort habe ich mich über die gerade genannte Aussage des Richters beschwert, sagt die Beraterin da: "Ja Frau D., Sie kommen ja aus Franken und Sie wissen, in Franken sagt man manchmal das, was man denkt."

Wo ist da die Sachlichkeit? Kann man das nicht verlangen, wenn man Haufen Geld und vor allem Nerven für Anwalt und Gericht hinlegen muss???

Deswegen hab ich da auch nicht mehr so Vertrauen, weil ich Angst hab, irgendein Fehler von mir wird extrem aufgebauscht und er wird hochgelobt, weil er es mal kurz schafft, sich zusammen zu reisen.

Schön und gut dass er Rechte hat, aber ich habe auch welche und muss nicht mein Leben an ihm ausrichten. Vor allem ist es jetzt klar und deutlich geworden dass ER ganz bewusst mich von meinem Sohn trennen will, indem er mir wichtige Informationen vorenthält. Heute schreibt er mir, dass er für meinen Sohn einen Pflegegrad beantragen will auf Anraten des Krankenhauses - er hat zuvor keine Silbe verloren, dass aktuell der Gesundheitszustand von meinem Sohn so schlecht ist. Als ich ihn darauf anspreche, meint er, ich kann gerne mit zu Terminen kommen und auch in ein paar Tagen im Krankenhaus übernachten, hat mir keiner verboten.

Aber ich soll dann wieder ihm den Rücken frei halten wenn er Urlaub machen will. Das kann doch echt nicht wahr sein. Und ich werde das in Zukunft auch nicht mehr dulden.

Wie gesagt bin ich aber von den Erlebnissen der letzten Jahre frustriert und ich habe immer Angst, nicht verstanden zu werden, wenn ich mir Hilfe suche von Beratungsstellen und Anwalt.

Erdianer  23.07.2024, 21:30
@Somebody899

Danke für Deine ausführliche Schilderung. Und dazu noch immer an falsche Personen, auch vom Amt geraten, die dich nicht verstanden haben bzw. wollen. Da hast du viel Pech gehabt. Das ist aber nicht Usus!!

Dein Ex ist mit "Vorsicht zu genießen". Versuche nur das unbedingt notwendige mit ihm zu kommunizieren. Du bist auf einem guten Weg. Rücksicht ist von deinem Ex gefragt - nicht "aufzünden" und drohen. Das geht gar nicht. du warst bisher sehr gutmütig - kein Vorwurf - Du hast es ja selbst gemerkt. Mit dem Erwachsenwerden wird man reifer.

Um Ruhe reinzubekommen, würde ich Dir vorschlagen, dass Du dir zunächst Rat beim Jugendamt holst, dann mit deren Unterstützung einen "guten" Anwalt für Familienrecht nimmst, um die strittigen Dinge zu klären:

Elterliche Sorge habt ihr ja gemeinsam und wie ich aus Deinen Zeilen entnehme hat der Kindsvater, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Insofern müsstest Du n u r das Umgangsrecht fixieren lassen - protokollieren wie ich es bereits geschildert habe - und dem Kindsvater bzgl. der elterlichen Sorge auferlegen, dass er alle anstehenden Entscheidungen, Mitteilungen, Zeugnisse etc. dir mitteilen muss. Bei Unterlassen wird Zwangsgeld angedroht.

Wenn er - ohne Deine Entscheidung - über Deinen Sohn bestimmt und über den Sohn verfügt, und bei Institutionen vorgaukelt, dass er das alleinige Sorgerecht habe, ohne, dass dies hinterfragt wird, dann wendest Du dich an die jeweilige Institution.

Du kannst bei Gericht in eiligen Sachen - auch vor einer evtl. Gerichtsverhandlung - einen schriftlichen Antrag auf Erlass einer "einstweilige Anordnung" beantragen, dass er Dir in der elterlichen Sorge Auskunft zu erteilen hat und nicht über dich hinweg bestimmen kann. Ergeht nach Stellungnahme des Kindsvaters im schriftlichen Verfahren ( ca. 2 - 3 Wochen) bzw., wenn er nicht damit einverstanden ist (da muss er aber schon sehr, sehr triftige Gründe haben und Beweismittel, dann kommt es zu einer Verhandlung. Das er einfach über Dich verfügt und "terrorisiert" ist ja offensichtlich.

Einen Pflegegrad kann er nur mit Deiner Zustimmung beantragen - ihr habt nach wie vor die gemeinsame elterliche Sorge, wie ich aus Deinen Zeilen entnehme. Und für gravierende Entscheidungen benötigt eine Institution immer b e i d e Unterschriften der Eltern. Wenn er flunkert- was er scheinbar gut kann - er hätte die alleinige Sorge, dann muss er die gerichtliche Entscheidung darüber vorlegen.

Insofern würde ich Dir - wie bereits geschildert - zu folgenden Schritten raten: Jugendamt deines Wohnortes beraten lassen - später ist das Jugendamt im Wohnsitz des Kindes zuständig auch das dortige Familiengericht - dann "einstweilige Anordnung" bzgl. Auskunft des Ex zur elterlichen Sorge beantragen - dann das Umgangsrecht vor Gericht fixieren lassen sowie nochmals die Auflage, dass er Dir alle wichtigen Entscheidungen, Mitteilungen etc. zukommen lässt.

Davor brauchst Du keine Angst zu haben. Dies sind Rechte, die Dir lt. Gesetz zustehen und Dein Ex versucht, diese zu untergraben. Habe Mut. Du bist mittlerweile Erwachsener geworden, hast eine eigene Familie und bist nicht mehr das unerfahrene und unreife junge Mädchen Das wird schon!!!

Somebody899 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 19:40

Wir haben beides geteilt.

Ihr macht für die Zukunft klare festgelegte Umgangszeiten und das schriftlich! Und genau die sind einzuhalten. Nicht mehr, nicht weniger.

Und wenn Jemand aus der Reihe etwas möchte, dann hat er freundlich anzufragen und das schriftliche OK abzuwarten.


Somebody899 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 15:04

Das Problem was dabei nur besteht ist, dass durch die weite Entfernung es sehr schwer ist, regelmäßige Zeiten auszumachen. Daher haben wir es bisher so gehandhabt, dass mein Sohn bei mir ist, wenn zum Beispiel Ferien im Kindergarten sind oder mein Ex Urlaub hat.

Kessie1  21.07.2024, 15:07
@Somebody899

Wann Ferien sind und wann dein Ex Urlaub hat, kann man doch in Jahr im Voraus planen! Und in Zukunft wird er sich dann mit dem Urlaub mit dir absprechen müssen. Halbe Sommerferien du, halbe Sommerferien er. Ein Jahr Ostern du, ein Jahr Ostern er, Heiligabend und 1.ter Weihnachtstag ein Jahr du, ein Jahr er.

Ferien stehen Jahre vorher fest!

Überlege dir eine Lösung die du anbieten kannst. Gerade weil man weit weg wohnt und der Kontakt eher schlecht ist, ist es nicht ratsam, wenn man das kurzfristig macht.

SkR1997  21.07.2024, 15:08
@Somebody899

Das kann man ja in der Vereinbarung so handhaben. Beispielsweise: Erste Hälfte der Osterferien, erste Hälfte der Pfingstferien, erste Hälfte der Sommerferien ist Mama-Umgangszeit.

Somebody899 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 15:08
@Kessie1

Vielen Dank. Du hast mir wirklich sehr geholfen.

Somebody899 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 15:14
@Kessie1

Weißt du vielleicht noch, wo man das am besten beschließen kann, sodass sich auch entsprechend ernst genommen wird? Wäre Jugendamt eine Option?

Kessie1  21.07.2024, 16:08
@Somebody899

Du kannst versuchen ein Gespräch zu Dritt beim Jugendamt anzuleiern. Du kannst es über einen Anwalt versuchen, der am Ende vor Gericht ziehen muss, wenn Papa sich quer stellt.

Dann gäbe es einen entsprechenden Beschluss vom Familiengericht.

Zuerst solltest du es dem Kindsvater schriftlich und nachweislich vorschlagen. Schreibe ihm umsetzbare Ideen. Warte ab wie er reagiert. Sage ihm, dass es eben in beiderseitigem Interesse ist langfristig zu planen und auch da Kind profitiert, wenn es klare Zeiten hat.