Wenn er sich damit befriedigen kann und seine Befriedigung findet, was soll schlecht daran sein. Im übrigen ist es seine Privatangelegenheit.
Hm, klingt irgendwie nach Traumvorstellung.
Gibt bestimmt noch eine Couch vor Ort.
Runde Geburtstage bedeuten immer einen Lebensabschnitt im Lebenslauf:
Ende der Jugendzeit mit 20 - dann Stabilisierung - Die ,,Macherzeit" zwischen dem 30 - 60 Lebensjahr (meistens Familiengründung, berufliche Basis geschaffen, ehrenamtliches Engagement.
Älterwerden - den Herbst des Lebens genießen, Vitalität lange erhalten, Gebrechlichkeit möglichst lange hinauszögern (60 --
Die Vaterschaft kann auch ohne Anfechtung anerkannt werden, wenn der Ehemann oder auch beide Ehepartner vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag gestellt haben. Sofern sich alle drei beteiligten Personen, rechtlicher Vater, biologischer Vater und die Mutter, über die tatsächliche Vaterschaft ohne Streit einigen, ist eine solche Anfechtung nicht notwendig. Der biologische Vater muss demnach die Vaterschaft anerkennen und die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen öffentlich beurkundet und entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben werden. Die Änderungen der Geburtsurkunde kann durch das Jugendamt erfolgen. Dafür muss die entsprechende Urkunde sowie der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorgelegt werden, denn die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.
Wichtig: Dies geht nur, wenn das Scheidungsverfahren bereits v o r Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater spätestens bis zu einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Letzteres kann der Vater auch bereits vor der Geburt.
Scheint bei Dir so abgelaufen zu sein. Die Auskunft vom Jugendamt wäre dann wohl richtig
Anderenfalls können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater die Vaterschaft anfechten. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Nachdem alle drei beteiligten Personen sich einig sind, sollte es bezüglich Umgang mit dem Kind keine Probleme geben. Ggf. würde ich mir Rat bei einem Familienanwalt/-in einholen.
Als Außenstehender schwer zu beantworten, da man die Eltern nicht kennt.
Aber Sport treiben wäre ein Leben lang wichtig - besonders im Alter um sich fit zu halten und bleiben.
Wenn sie ihren Frust auf Dich übertragen, wäre das eine falsche Reaktion und sollten sie bleiben lassen.
Würde Dir auch raten, schon zum wohle des Kindes, unbedingt eine Beratungshilfe aufzusuchen.
Oder Jugendamt aufsuchen, Fälle schildern - und dort dann ein Gespräch mit dem Kindsvater zusammen machen.
Wenn der Kindsvater weiterhin meint, er muss sein Kind nach seinem Ansinnen "zurechtbiegen", dann unter Mitwirkung des Jugendamtes den Umgang neu definieren, notfalls über das Familiengericht. Könnte für den Kindsvater ein ,,Schuss vor den Bug" sein, dass er künftig verantwortungsvoller mit seinem Kind umgeht - aber evtl. auch zu Gewaltausbrüchen eskalieren. Dann unbedingt die Beratung eines Anwalts /-in für Familienrecht in Anspruch nehmen und die weitere Vorgehensweise bzgl. des Umgangs besprechen. Dann helfen nur noch Entscheidungen des Familiengerichts, um den Kindsvater in die Schranken zu weisen und in der Regel wirken.
Wichtig ist, dass die Beziehung zwischen dir und Deiner Freundin stimmt.
Bei dem Verhalten: Den Schwiegervater , wenn es geht , umgehen. Und nicht provozieren lassen, oder eine gut überlegte Antwort geben.
Man sollte sich an gewisse Gepflogenheiten halten, sonst würden wir einen kunterbunten, chaotischen Alltag erleben.
Das ist schlimm - vor allem noch in der jetzigen Zeit. Aber solche Fäle gibt es - leider - immer wieder.
Die Eltern können ihren Sohn nicht ewig wegsperren. Das ist Freiheitsberaubung.
Falls das Problem intern nicht gelöst werden kann, Jugendamt mal anrufen und um Rat fragen.
Ihr beide werdet bestimmt Möglichkeiten finden, euch noch zu treffen.
Eigentlich eine Höflichkeitsfloskel - wurde aber früher viel öfters gehandhabt. Heutzutage haben die Leute den Kopf voll mit anderen Sachen.
In meinem engeren Freundeskreis ist das schon noch Usus, speziell wenn man sich etwas länger schon nicht mehr gesehen hat.
Lass Dich doch von den Verwandten überraschen. Kann dann aber wiederum sein, dass man etwas geschenkt bekommt, mit dem man nichts anfangen kann. Dies kann man wiederum weiterschenken und einem anderen damit eine Freude machen.
Deshalb einfach - Glück und alles Gute wünschen lassen
Bei tätlichen Auseinandersetzungen Polizei rufen und Anzeige bei der Polizei machen, wegen Körperverletzung. Die verweist ihn für ca. 10 Tage aus der Wohnung.
Du solltest schnellstens zu Deinem Familiengericht - Antragstelle - gehen und dort einen Antrag auf Gewaltschutz (mit Polizeiprotokoll bzw. wird durch diese nachgereicht) stellen zgl. mit Zuweisung der Ehewohnung und zwar als einstweilige Anordnung, d. h. gilt sofort. Die Polizei bekommt einen Abdruck davon. Diese ergeht in der Regel in kürzester Zeit, nachdem zuvor dem Partner die Möglichkeit auf Stellungnahme innerhalb 3 Tagen ermöglicht wurde.
Wenn er gegen diesen Beschluss wieder verstoßen sollte, kann ihn die Polizei sofort verhaften und dem Ermittlungsrichter vorführen.
Die Schwiegermutter scheint ihn nicht zu mögen.
Ein Vier-Augen-Gespräch mit der Freundin führen, wie es weitergehen soll mit ihm.
Falls die Freundin noch bei der Mutter wohnt - eine eigene Wohnung nehmen.
Kommt auf Eure Lebenssituation drauf an, eure Ziele und auf die einzelnen Lebensabschnitte.
Wenn du aber ein paar Stunden mehr für die Kinder Zeit nehmen könntest - allein schon ihretwegen unbezahlbar, so lange sie noch im schulpflichtigen Alter sind.
... und nicht die Altersversorgung vergessen. Da sollte man sich so ab 40 konkrete Gedanken machen.
Am besten Du schaust das Programm dieser Youtuberin nicht mehr an. Sie ist ein "Produkt", zeigt sich immer von ihrer besten Seite lebt in einer "heilen" Welt - und auf die Schönheit allein, kommt es nicht an.
Ich möchte nicht mit ihr tauschen - das, was sie macht, ist Programm und auch anstrengend.
Jeder Mensch ist ein Individuum - mit starken und schwachen Seiten. Bleib wie Du bist. Wenn du die Beziehung zu Deinen Geschwistern verbessern möchtest: Überlege, warum dies so ist und wie Du es verbessern kannst, wenn du es möchtest.
Aus Deiner Schilderung entnehme ich, dass wohl ein gerichtlicher Beschluss zum Umgangsrecht vorliegt. Daran haben sich beide Parteien zu halten. Sollte mal etwas dazwischenkommen (triftige Gründe), so hat der KV dich rechtzeitig zu informieren. Dies sollte aber die Ausnahme sein und nicht Usus.
Wenn er daraus ein Spielchen machen möchte, so kannst du dich nochmals an das Familiengericht wenden und unter Bezugnahme auf den ergangenen Beschluss ein Vemittlungsverfahren beantragen, weil der KV sich wiederholt nicht an die gerichtliche Vereinbarungen hält s o w i e in der Entscheidung des Gerichts unbedingt mit aufnehmen lassen, dass bei wiederholtem Verstößen ein Ordnungsgeld angedroht wird. Sollte der KV weiterhin "blöd tun", dann kannst du direkt beim Familiengericht - unter Bezugnahme auf den Beschluss - einen Antrag auf Ordnungsgeldverhängung stellen.
Eigentlich sollten die Eltern bei einer Trennung im Streit die Kinder raushalten und sich scheiden lassen, wenn es miteinander einfach nicht mehr geht.
Wegen der Trennung solltest Du keine Angst haben oder Vorwürfe machen! Ihr könnt am wenigsten dafür. Teilweise Schuldzuweisungen an Euch wegen dem Zustand sind unbedacht und ungerecht. Eigentlich ein "no go".
Bei einer Scheidung verbleibt das gemeinsame Sorgerecht nach dem Gesetz bei den Eltern. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sie das nicht akzeptieren wollen. Bei der Scheidung kann aber - auf Antrag - das Sorgerecht auch einem Elternteil allein übertragen werden, wenn sich z. B. der andere Teil nicht mehr um die Kinder kümmern will bzw. seine Erklärungen zu wichtigen Entscheidungen immer mühselig erholt werden müssen.
Wenn sie verantwortungsbewusst sind, akzeptieren sie das so. Wo euer ständiger Aufenthalt ist, darüber sollten sie sich einigen können und dazu Euch mit einbeziehen. Der andere Elternteil kann Euch ja besuchen bzw. eine Umgangsregelung treffen, dass ihr z. B. alle 14 Tage ein Wochenende mit dem anderen Elternteil verbringt.
Trotz Scheidung - Eltern bleiben Eltern.
Deine Eltern sind erwachsen und sollten sich auch dementsprechend verhalten und in der Lage sein, für anstehende Entscheidungen einen gemeinsamen Konsens zu finden. Bei Scheidungen gibt es auch Hilfen, z. B. kann sich deine Mutter bei einer Familienberatungsstelle oder Jugendamt beraten lassen. Wenn es zu einer Scheidung kommt, benötigt sie einen Anwalt für Familienrecht, der sie in allen betreffenden Punkten ausführlich beraten und vertreten kann. Wenn sie sich einen Anwalt nicht leisten kann, so kann sie beim örtlichen Familiengericht einen Antrag auf eine "kostenlose anwaltliche Rechtsberatung" - unter Nachweis der Mittellosigkeit - stellen.
Ein alter Spruch: "Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird".
Möglich schon - aber nur, wenn sie sich zusammenraufen und darauf besinnen, für was sie gewählt wurden !!!
Ich bin gespannt auf das Wahlergebnis. Könnte sein, dass manche Partei am Wahltag beim Wahlergebnis belämmert dreinschaut. Wahrscheinlich werden wir wieder monatelange Koalitionsverhandlungen haben, da es, Stand heute, wahrscheinlich 3 - 4 Parteien (natürlich ohne AfD) für eine mehrheitsfähige Regierung geben wird, bis sich alle einig sind.
Bedenklich ist für mich, dass von den Parteien Kanzlerkandidaten aufgestellt wurden, die bei der Bevölkerung nicht besonders beliebt sind. Nachwuchs wurde hintangestellt bzw. man baut ihn nicht auf (Merkel !). Wir brauchen mehr Politiker mit Sach- und einem gesunden Menschenverstand - und vor allem Diplomatie!
Als Besserwisser und Belehrende - vor allem gegenüber Großmächten - kommen wir nicht gut an. Außerdem sollte man vermeintliche Erwartungshaltungen von anderen Ländern nicht kommentarlos hinnehmen: Geld verteilen - und im eigenen Land werden die Kassen immer klammer.
Es wird innerhalb der Parteien viel zu viel mit- und gegeneinander diskutiert, (sind wir im Kindergarten?), anstatt "Nägel mit Köpfen" zu machen und die Probleme konsequent zu lösen (was in den letzten Jahren oft versäumt wurde). Wir haben neben dem Migrationsproblem noch einige andere dringende Probleme zu lösen. Dazu besteht jetzt die beste Gelegenheit.
Und man sollte es der AfD überlassen, ob sie mit "ja" oder "nein" abstimmt. Das ist deren Sache. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AfD bei den bisherigen Abstimmungen immer mit "nein" gestimmt hat.
Wen die neue Regierung nicht funktioniert, dann müssen wir aufpassen, dass wir nicht "rechts" überholt werden.
Ich denke nicht, dass die Scheidung mit euren schlechten Noten zusammenhängt.
Deine Eltern haben sich wohl auseinandergelebt. Ich hoffe, das dies in gutem Einvernehmen erfolgt. In erster Linie ist es eine Sache zwischen den beiden Elternteilen. An den Kindern geht dies aber auch nicht spurlos vorüber. Deshalb ist es wichtig, dass ihr Ihnen Eure Sorgen mitteilt.
Wichtig für dich und Deinen Bruder ist, dass sie immer Eure Eltern bleiben und ihr auch weiterhin Kontakt zu Ihnen haben werdet. Ihr werdet künftig vermutlich bei der Mutter wohnen bleiben. Im Gespräch mit Euren Eltern könnt ihr einen für alle einvernehmlichen Umgang regeln und sie sollen Euch wissen lassen, das sie immer für Euch da sind, auch wenn sie jetzt nicht mehr zusammenleben.
Dann müssen triftige Gründe vorliegen.
Da hilft nur, sich zu bessern und künftig ordentlich benehmen.