Ich möchte Polizei rufen damit mein Freund weg geht für 10 Tage da er mich schlägt bin aber nicht angemeldet in unsere Wohnung aber in vetragsteht beidenName?
Kann ich das machen obwohl ich nicht in unsere Wohnung angemeldet bin aber mein Name in vetrag steht?
6 Antworten
Bei tätlichen Auseinandersetzungen Polizei rufen und Anzeige bei der Polizei machen, wegen Körperverletzung. Die verweist ihn für ca. 10 Tage aus der Wohnung.
Du solltest schnellstens zu Deinem Familiengericht - Antragstelle - gehen und dort einen Antrag auf Gewaltschutz (mit Polizeiprotokoll bzw. wird durch diese nachgereicht) stellen zgl. mit Zuweisung der Ehewohnung und zwar als einstweilige Anordnung, d. h. gilt sofort. Die Polizei bekommt einen Abdruck davon. Diese ergeht in der Regel in kürzester Zeit, nachdem zuvor dem Partner die Möglichkeit auf Stellungnahme innerhalb 3 Tagen ermöglicht wurde.
Wenn er gegen diesen Beschluss wieder verstoßen sollte, kann ihn die Polizei sofort verhaften und dem Ermittlungsrichter vorführen.
in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass der Partner, der im Mietvertrag steht, oder die Immobilie besitzt, für die genannten 10 Tage verwiesen wird.
Wer allerdings glaubt, dass nach dem der Partner 10 Tage auszeit hatte, dann geleutert zurück kriecht, irrt gewalltig. Es funktioniert eben nicht so, wie wir es bei der Supernany im Fernsehn sehn.
Daher mein Tipp: WENN du eine möglichkeit hast, direkt zu gehen, dann mach das auch. an sonsten nutze die 10 Tage eine Möglichkeit zu finden und hau ab, so lange es geht.
wenn es eure Wohnung ist, rufe einfach die Polizei, auch wenn er mit Mietrecht hat, darf er der Wohnung verwiesen werden.
ja, mach das. Zeige dann Deinen Mietvertrag vor, wenn die Polizei kommt. Die Anmeldung solltest Du schnell nachholen, denn Nicht-Anmeldung kostet Dich ggf. eine Ordnungsstrafe.
Natürlich kannst du ihn anzeigen. Also MACH ES!!